01.01.1999

Bessere Kostenkontrolle bei Arztbesuchen

Bevor ein kassenärztlich zugelassener Arzt eine Leistungsaufstellung bei der Krankenkasse einreicht, muß diese von dem Patienten oder einer vom Patienten bevollmächtigten Person abgezeichnet werden. Die Leistungspositionen müssen in einer allgemeinverständlichen Terminologie geschrieben sein, welche von den Krankenkassen in Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft festgelegt wird und neben der Behandlungsart auch die Behandlungsdauer und den Abrechnungsbetrag der Leistungsposition enthalten. Der Arzt ist verpflichtet, dem Patienten auf Verlangen die Leistungspositionen zu erläutern. Der Patient kann die Unterschrift verweigern, wenn er begründeten Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnungspositionen hat. In diesem Fall bleibt es der Krankenkasse überlassen, über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

Weitere Beschlüsse

Für einen schlanken Staat, der weiß, was er tut

Das Problem der Bürokratie wird auch durch einen immer weiter wachsenden Staatsapparat verursacht, der trotz allem daran scheitert, grundlegende Aufgaben,...

Starkes Europa! Starke Bundeswehr! Starke Freiheit!

Seit dem Amtsantritt von Donald Trump zu seiner zweiten Amtszeit ist die geopolitische Lage von zunehmender Unsicherheit geprägt. Die außenpolitische Linie der...

Keine Rundfunkgebühren mehr für FSJler, Auszubildende und Studenten!

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern, alle Freiwilligendienstleistenden, Auszubildenden, Studenten und Promotionsstudenten, die in einem eigenen Haushalt leben, von den Rundfunkgebühren zu befreien....
Kategorien:
Filter Beschluss Organ
Mehr anzeigen