Laut einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung haben ca. 2/3 der jungen Erwachsenen in Deutschland im Alter von 18-25 Jahren sie schon einmal geraucht: die Shisha. Sie ist von Parties kaum wegzudenken und teilweise kann man sich Stadtbilder ohne Shishabars kaum noch vorstellen. Kurzum: die Shisha ist gesellschaftlich bei jungen Menschen angekommen, gut akzeptiert und erfreut sich regelmäßigen Konsums.
Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg sind daher der Überzeugung, dass §31 TabStV Abs. 4 geändert werden muss. Am 01.07.2022 trat durch die 7. Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen (7. VStÄndG) ein faktisches Verkaufsverbot für Shishatabak in größeren Einzelmengen als 25 Gramm in Kraft.
Einen solchen Markteingriff lehnen wir ab. Dieser führt dazu, dass die ohnehin schon durch überbordende Bürokratie belasteten Händler von Shishatabak sowie die Betreiber von Shishabars, aber auch die Konsumenten unnötig mit Preissteigerungen belastet werden. Zudem wird durch die Verordnung wesentlich mehr Verpackungsmüll verursacht.
Daran anschließend fordern wir die Abschaffung des sogenannten Vereinzelungsverbots, welches aus steuerrechtlichen Gründen die Vereinzelung von Shishatabak aus größeren Behältnissen verbietet.
Die Gültigkeit dieses Beschlusses ist auf zehn Jahre beschränkt.