Nach geltender Rechtslage drohen für das Betreiben sowie betriebsbereite Mitführen von Apps und anderen technischen Möglichkeiten und Geräten, welche vor mobilen sowie stationären Verkehrsüberwachungsmaßnahmen (zum Beispiel Blitzern) während der Fahrt warnen, Bußgelder sowie Punkte im Fahreignungsregister.
Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg lehnen dieses Verbot ab und fordern daher, dass § 23 Abs. 1c StVO so geändert wird, dass das derzeitige Betriebsverbot von sogenannten Blitzerwarnapps und anderen technischen Geräten derselben Bestimmung während der Fahrt aufgehoben wird.
Die Gültigkeit dieses Beschlusses ist auf 10 Jahre beschränkt.