26.04.2026

Das Rezept für Freiheit: Unser Gesundheitssystem neu denken

Das deutsche Gesundheitssystem kostet mehr als fast jedes andere in Europa und
 liefert trotzdem nur mittelmäßige Ergebnisse. Während die Beiträge schneller steigen
 als die Löhne, gehen Haus- und Fachärzte in den nächsten zehn Jahren massenhaft in
 Rente. Gleichzeitig werden die Babyboomer zur teuersten Patientengeneration der
 Geschichte. 

 Ohne grundlegende Reform steuert das System in einen absehbaren Kollaps:
 Beitragssätze jenseits der 20 Prozent, Versorgungslücken in der Fläche und eine
 Medizin, die sich nach Wohnort und Einkommen unterscheidet. Wir akzeptieren das
 nicht. Dieses System braucht keine Reform, sondern einen Neustart. 

 Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern daher einen vollständigen Neustart des
 deutschen Gesundheitssystems.

 Finanzierung und Absicherung

 Einnahmemechanismus reformieren

 Das heutige System knüpft Gesundheitsschutz an Erwerbsarbeit und Einkommen. Obwohl
 alle die gleiche Leistung erhalten, zahlt jeder einkommensabhängig unterschiedliche
 Beiträge. Dieses Modell war nie gerecht und ist heute nicht mehr tragfähig. Wer es
 trotzdem erhält, schützt nicht den Sozialstaat, sondern seine eigene Bequemlichkeit.
 Wir wollen die Finanzierung auf einkommensunabhängige Gesundheitsprämien umstellen.
 Jede Krankenkasse legt ihre Prämie eigenständig fest, und jeder Versicherte wählt
 frei, bei welcher Kasse er sich versichern möchte. Wettbewerb um Qualität und
 Effizienz ersetzt die träge Umverteilungslogik des Bismarck-Modells.

 Wer diese Prämie nicht aus eigener Kraft stemmen kann, erhält einen
 steuerfinanzierten Sozialausgleich aus Bundes- und Landesmitteln. Das gilt
 ausdrücklich auch für Studierende und Auszubildende, die bislang durch die Raster
 fallen. Zudem führen wir nach dem Vorbild Singapurs individuelle
 Gesundheitssparkonten ein. Auf diesen Konten legen Versicherte kapitalgedeckt Mittel
 für planbare Gesundheitsausgaben und Eigenanteile zurück. Den Arbeitgeberanteil bauen
 wir degressiv über einen klar definierten Übergangszeitraum ab, bis das System
 vollständig auf Kopfprämien umgestellt ist.

 Echten Versicherungsmarkt schaffen

 Der Dualismus aus GKV und PKV ist historisch gewachsen, nicht rational begründet. Er
 spaltet die Versichertengemeinschaft, erzeugt Fehlanreize und schützt etablierte
 Strukturen vor echtem Wettbewerb. Wir überwinden diesen Dualismus und schaffen einen
 einheitlichen, regulierten Versicherungsmarkt. Alle Versicherer konkurrieren künftig
 als private Anbieter unter gleichen Bedingungen um die gleichen Versicherten. Die
 bisherige Trennung zwischen gesetzlichen und privaten Kassen entfällt durch
 vollständige Privatisierung aller Krankenkassen. Dabei gilt eine Pflicht zur
 Versicherung für jeden. Jeder Bürger schließt nach Schweizer Vorbild eine
 Grundversicherung ab.

 Die Versicherer werden verpflichtet jeden Antragsteller ohne Ausnahme anzunehmen.
 Damit Versicherer keine Anreize haben, gezielt gesunde und einkommensstarke Kunden zu
 bevorzugen, behalten wir einen weiterentwickelten Risikostrukturausgleich zwischen
 den Versicherern. Zusatzversicherungen oberhalb des definierten
 Grundleistungskatalogs bleiben möglich. Unterschiede in der Versorgung entstehen nur
 dort, wo Leistungen explizit über diesen Katalog hinausgehen. Innerhalb des
 Grundleistungskatalogs gibt es jedoch keine Zweiklassenmedizin.

 Kostenbewusstsein stärken, Überforderung verhindern

 Wer keine Vorstellung davon hat, was Gesundheitsleistungen kosten, nutzt sie anders
 als jemand, der zumindest einen Teil selbst trägt. Daher soll in Zukunft für jede
 Behandlung eine digitale Rechnung verschickt werden, selbst wenn die Versicherung den
 gesamten Betrag übernommen hat. Wir führen außerdem ein Modell gestufter
 Selbstbeteiligung nach Schweizer Vorbild ein. Versicherte können ihre Stufe selbst
 wählen: Wer eine höhere Selbstbeteiligung wählt, zahlt eine niedrigere Prämie.

 Oberhalb der gewählten Selbstbeteiligung fällt eine prozentuale Kostenbeteiligung von
 zehn Prozent der Behandlungskosten an, gedeckelt bei einem festen Jahresbetrag.
 Vorsorgeleistungen sind von allen Eigenanteilen ausgenommen, weil Prävention sich für
 das System insgesamt rechnet. Für chronisch Kranke gilt keine gesonderte
 Ausnahmeregelung. Eigenanteile können jederzeit aus dem individuellen
 Gesundheitssparkonto beglichen werden.

 Versorgung und Zugang

 Hausärztliche Versorgung stärken

 Wer heute mit einem spezifischen Problem zum Facharzt will, kämpft oft monatelang um
 einen Termin, während andere Patienten denselben Befund dreimal erheben lassen. Der
 direkte Weg zum Facharzt ohne vorherige Koordination erzeugt Doppeluntersuchungen,
 treibt Kosten und schafft unnötige Wartezeiten. Der Hausarzt muss zum zentralen
 Koordinator der ambulanten Versorgung werden, um der Überlastung des Systems entgegen
 zu wirken.

 Option A: Das Hausarztmodell gilt verpflichtend. Der Hausarzt ist erster
 Ansprechpartner, koordiniert den Behandlungspfad und stellt Überweisungen zum
 Facharzt aus. Ausnahmen gelten für Notfälle und definierte Direktzugänge wie
 Gynäkologie und Augenheilkunde.

 Option B: Der Hausarzt ist der voreingestellte Koordinator. Versicherte, die direkt
 zum Facharzt wollen, können das Hausarztmodell gegen einen transparenten
 Prämienaufschlag verlassen.

 Medizinische Versorgungszentren sind das Rückgrat wohnortnaher Grundversorgung. Wir
 schaffen die Rahmenbedingungen, damit MVZ-Gründungen einfacher, schneller und
 wirtschaftlich attraktiver werden: Weniger Genehmigungsbürokratie, gleichberechtigter
 Zugang zu Kassenzulassungen und Anreize für interprofessionelle Zusammenarbeit. MVZ
 bündeln hausärztliche und fachärztliche Kompetenz unter einem Dach, verkürzen Wege
 und entlasten Notaufnahmen strukturell.

 Notaufnahme und Rettungsdienst

 Notaufnahmen werden täglich von Menschen aufgesucht, die hausärztlich behandelt
 werden könnten. Das bindet Personal, erzeugt Überlastung und schadet denen, die echte
 Notfälle haben. Wir fordern eine verpflichtende Ersteinschätzung nach
 standardisierten Triage-Protokollen als Voraussetzung für die Behandlung in der
 Notaufnahme. Bereitschaftspraxen und MVZ im direkten Klinikumfeld übernehmen die
 Fälle, die keine stationäre Notfallversorgung brauchen.

 Zudem lehnen wir Bestrebungen ab, den Einsatzbereich ehrenamtlicher Ersthelfer auf
 lebensbedrohliche Situationen zu beschränken. Helfer vor Ort sind besonders im
 ländlichen Raum oft die schnellste verfügbare Reaktion auf medizinische Krisen. Ihre
 Kompetenz einzuengen verschlechtert die Versorgungslage zugunsten bürokratischer
 Abgrenzung.

 Außerdem fordern wir erweiterte Handlungsbefugnisse für Rettungssanitäter und
 Notfallsanitäter. Im Rahmen klar definierter medizinischer Protokolle sollen sie
 eigenständig behandeln und über den Transport entscheiden dürfen. Andere Länder
 zeigen, dass qualifiziertes Rettungsdienstpersonal mit klaren Leitlinien bessere
 Ergebnisse erzielt als ein System, das jeden Handgriff von ärztlicher Anwesenheit
 abhängig macht. Wir stärken Kompetenz und Eigenverantwortung der Rettungskräfte.

 Vergütung, Krankenhäuser und Arzneimittel

 Gleiche Vergütung für gleiche Leistung

 Wer heute zum Arzt geht, wird je nach Versichertenstatus unterschiedlich behandelt.
 Kassenpatienten warten länger, erhalten andere Terminprioritäten und werden nach
 einem anderen Vergütungssystem abgerechnet als Privatversicherte. Dieses Zwei-
 Klassen-System beenden wir. Wir schaffen ein einheitliches Vergütungssystem für alle
 Versicherten. Die konkrete Vergütungslogik legen aber nicht Bürokraten in Berlin
 fest, sondern Krankenkassen und Leistungserbringer verhandeln sie eigenständig und
 direkt. Ob Einzelleistung, Kopfpauschale, Mischmodelle oder Qualitätszuschläge: Der
 Wettbewerb zwischen verschiedenen Vergütungsmodellen treibt Qualität und Effizienz.

 Krankenhäuser durch Wettbewerb stärken

 Die duale Krankenhausfinanzierung mit ihrer Aufteilung zwischen Ländern und
 Krankenkassen ist ineffizient, intransparent und verantwortlich für einen
 Investitionsstau in Milliardenhöhe. Wir führen die Finanzierung zusammen.
 Krankenhäuser verhandeln ihre Gesamtfinanzierung künftig direkt mit den Kassen. Das
 DRG-System schaffen wir ab. Statt starrer Fallpauschalen entstehen flexible
 Vergütungsstrukturen aus Kollektiv- und Selektivverträgen zwischen Kassen und
 Krankenhäusern. Zudem zentralisieren wir planbare Spezialeingriffe an Zentren mit
 nachgewiesener hoher Fallzahl.

 Die Krankenhauslandschaft steuern wir primär über Wettbewerb und Verhandlungen. Für
 die Notfallversorgung im ländlichen Raum gilt eine klare Erreichbarkeitsgarantie. Wer
 eine Klinik schließt, muss alternative Strukturen sicherstellen. Außerdem setzen wir
 Selektivverträge gezielt als marktwirtschaftlichen Anreiz ein, damit sich Ärzte und
 Einrichtungen auch in unterversorgten Regionen niederlassen. Telemedizinische
 Leistungen nimmt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
 (IQWiG) auf Basis seiner Nutzenbewertung in den Grundleistungskatalog auf. Den
 regulatorischen Rahmen dafür schafft der Staat.

 Arzneimittel: Innovation belohnen, Kosten senken

 Das AMNOG-Verfahren hat sich bewährt und bleibt erhalten. Das IQWiG bewertet den
 Zusatznutzen neuer Arzneimittel, Pharmaunternehmen verhandeln anschließend mit den
 Krankenkassen über den Preis. Scheitern diese Verhandlungen, greift eine
 verpflichtende Schlichtung. Innovation wird so belohnt, ohne dass Kassen schutzlos
 gegenüber überhöhten Preisen sind. Außerdem stärken wir konsequent die Verschreibung
 von Generika und Biosimilars nach Patentablauf. Die frei werdenden Mittel fließen in
 die Finanzierung echter Innovationen. Wettbewerb zwischen Herstellern sorgt dafür,
 dass Patienten schneller von neuen Therapien profitieren.

 Governance und Institutionen

 Leistungskatalog evidenzbasiert festlegen

 Das deutsche Gesundheitssystem lässt heute offen, nach welchen Kriterien Leistungen
 in den Erstattungskatalog kommen. Intransparente Verhandlungen zwischen Kassen,
 Ärzteverbänden und Kliniken ersetzen evidenzbasierte Entscheidungen. Wir beenden
 diesen Zustand. Ein einheitlicher Grundleistungskatalog gilt für alle Versicherer und
 definiert die Mindestversorgung, auf die jeder Versicherte einen Rechtsanspruch hat.
 Kein Tarif darf unterhalb dieses Grundleistungskatalogs angeboten werden.

 Das IQWiG wird zur zentralen, unabhängigen Instanz für die evidenzbasierte Bewertung
 und Festlegung des Leistungskatalogs. Die Leitung wird vom Bundestag eingesetzt, der
 zudem ein Vetorecht bei Kataloganpassungen erhält. So bleibt die Letztentscheidung
 über die Mindestversorgung demokratisch rückgebunden. Oberhalb des
 Grundleistungskatalogs dürfen Versicherer frei Zusatzleistungen anbieten, was
 Wettbewerb um Qualität ermöglicht.

 Neue Regulierungsarchitektur statt Selbstverwaltung

 Der Gemeinsame Bundesausschuss ist ein Fremdkörper im demokratischen System: Ein
 privates Gremium aus Ärzten, Kliniken und Kassen trifft verbindliche Entscheidungen
 mit Gesetzesrang, ohne demokratische Legitimation. Wie dysfunktional das heutige
 System ist, zeigt die Bedarfsplanung für Psychotherapie: Die Zahl der Kassensitze
 basiert bis heute auf Berechnungen aus den 1990er Jahren und hat mit dem realen
 Versorgungsbedarf nichts mehr gemein. Wartezeiten von Monaten sind die Folge. Wir
 schaffen den G-BA ab und ersetzen die heutige Selbstverwaltung durch ein Drei-Säulen-
 Modell:

 1.     Das IQWiG legt evidenzbasiert einen einheitlichen Leistungskatalog fest.

 2.     Eine unabhängige Versorgungsbehörde analog zur BaFin in der Finanzaufsicht hat
 den Auftrag, flächendeckende Versorgung, Qualität und Zugang sicherzustellen und die
 Versicherer zu kontrollieren.

 3.     Die Krankenkassen verhandeln über Kollektivverträge direkt mit
 Leistungserbringern. Ergänzend sind Selektivverträge als Zusatzoption möglich,
 besonders als Anreizinstrument für unterversorgte Regionen.

 Die neue Versorgungsbehörde kontrolliert den tatsächlichen Bedarf und stellt die
 notwendige Anzahl an Behandlungsplätzen sicher.

 Digitale Infrastruktur

 Deutschland digitalisiert sein Gesundheitssystem seit Jahren nur schleppend, während
 andere Länder längst sektorenübergreifende Datensysteme nutzen. Die Politik
 verstrickt sich in Zuständigkeitsstreitigkeiten, statt zu handeln. Wir führen die
 sektorenübergreifende elektronische Patientenakte im Opt-out-Modell ein. Alle
 Versicherten erhalten eine ePA, wer nicht teilnehmen will meldet sich aktiv ab.
 Außerdem beschränken wir die Gematik auf ihre Kernaufgabe: Spezifikation und Aufsicht
 digitaler Standards. Operativer Datenbetrieb gehört in den Wettbewerb, nicht in eine
 halbstaatliche Bürokratie.

 Prävention und Eigenverantwortung

 Jährlich verursachen vermeidbare Erkrankungen Kosten in Milliardenhöhe, weil
 Prävention in Deutschland weiterhin nachrangig behandelt wird. Wer darauf mit
 Verboten und Bevormundung reagiert, hat das Problem nicht verstanden. Prävention
 funktioniert durch klare Verantwortungsstrukturen. Wir schaffen die bisherigen Tabak-
 und Alkoholsteuern ab und ersetzen sie durch Abgaben, deren Höhe sich perspektivisch
 an den tatsächlich entstehenden Gesundheitskosten orientiert. Die Einnahmen fließen
 vollständig in den Risikostrukturausgleich. Wer wissentlich gesundheitsschädliches
 Verhalten wählt, trägt die dadurch entstehenden Kosten dadurch anteilig selbst.

 Eine pauschale Zuckersteuer lehnen wir ab. Zucker ist in gesundheitlich
 unbedenklichen Mengen Teil einer normalen Ernährung.

 JA zum Widerspruch!

 In Deutschland wurden 2025 insgesamt 3.256 Organe transplantiert, und 3.150
 Patientinnen und Patienten konnte ein neues Leben oder zumindest eine erhebliche
 Verbesserung der Lebensqualität geschenkt werden. Zum Ende des Jahres warteten jedoch
 weitere 8.199 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan.

 Die Spendebereitschaft in Deutschland bleibt trotz wachsender Aufmerksamkeit auf
 einem konstanten Niveau. Damit liegen wir im EU-Vergleich im unteren Mittelfeld.

 Deswegen sprechen wir uns als Junge Liberale für den Umstieg von der
 Entscheidungslösung zur Widerspruchslösung aus.

 Momentan darf die Entnahme von Organen und Gewebe nur nach vorliegender Zustimmung
 erfolgen. Diese Zustimmung kann stellvertretend auch von nahen Angehörigen gegeben
 werden. Bei der Widerspruchslösung würde jede Person als potenzielle Spenderin bzw.
 potenzieller Spender gelten, sofern sie dem nicht zu Lebzeiten ausdrücklich
 widersprochen hat. Dies könnte die absoluten Zahlen an Organspenden und geretteten
 Leben erhöhen. Dabei geht es nicht um einen Zwang zur Organspende, sondern darum eine
 bewusste Entscheidung zu treffen und diese zu dokumentieren.

 Um gleichzeitig das Recht am eigenen Körper zu wahren, sollen Menschen, die sich
 gegen eine Spende entscheiden, dies künftig auf ihrem Ausweis, der Gesundheitskarte
 oder in einer Kartei, die digital, telefonisch und postalisch erreichbar ist,
 festhalten können.

 Der Antrag hat eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren.

Weitere Beschlüsse

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