22.03.2009

„Die Gedanken sind frei…“ – Kein Gesinnungsstrafrecht in Deutschland

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg verurteilen scharf das Vorgehen der Deutschen Bundesregierung, im Zuge der Terrorismusbekämpfung immer mehr rechtsstaatliche Grundsätze aufzuweichen oder aufzugeben. Insbesondere die Pläne, strafbare Handlungen so weit ins Vorfeld zu verlegen, dass ein möglicher Tatbezug kaum noch zu erkennen ist, lehnen wir ab. Menschen dürfen grundsätzlich nur für Dinge bestraft werden, die sie auch getan haben, nicht aber für Dinge, die sie irgendwann einmal tun könnten.

Deshalb lehnen die Jungen Liberalen Baden-Württemberg auch den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines „Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Straftaten“ ab und fordern die FDP/DVP-Landtagsfraktion sowie ihre Vertreter in der Landesregierung auf, sich auf allen Ebenen für eine Ablehnung dieses Gesetzes einzusetzen.

Kriminalprävention ist nicht Sache des Strafrechts, sondern Sache der Polizei- und Ordnungsbehörden. Sollten diese Behörden nicht in der Lage sein, diese Prävention ausreichend zu gewährleisten, müssen sie personell und finanziell verstärkt werden.

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