06.02.2022

Ein modernes Unternehmenssteuerrecht

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg setzen sich wie in ihrem am 79. Landeskongress beschlossenen Antrag „Let’s talk about tax baby“ für folgendes ein:

  • Die Abschaffung von Ausnahmetatbeständen beim Steuersubstrat der Unternehmenssteuer, insoweit sie volkswirtschaftlich nutzlos sind.
  • Ersetzung der Gewerbesteuer durch die Möglichkeit eines für alle Kommunen gleichermaßen geltenden Unternehmensteuerzuschlags
  • Gleichbehandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Besteuerung erst im Ausschüttungszeitpunkt
  • Senkung der Körperschaftsteuer

Dazu hat der eLaVo bereits beschlossen, die Kapitalertragsteuer in ihrer Erhebungsform wie beschlossen beizubehalten, ihr allerdings nurmehr keine Abgeltungswirkung mehr zukommen zu lassen, sondern sie auf bereits erhobene Ertragsteuern anzurechnen. In dieser Systematik und auf Basis unserer bisherigen Beschlüsse fordern wir, die Beschlusslage wie folgt zu präzisieren:

  1. Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern eine Fachleutekommission, ernannt durch die Bundesregierung, aus Vertretern der Wirtschaft, der Finanzverwaltung, aus der makroökonomischen Wissenschaft, der steuerberatenden Berufe und von Verfassungsrechtlern zur Findung volkswirtschaftlich sinnloser Besteuerungsausnahmen und Abzugsausnahmen. Diese soll der Bundesregierung und dem Bundesrat einen Vorschlagskatalog zur Fortentwicklung des Steuerrechts in diesem Sinne vorlegen.
  2. Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern die Einführung einer einheitlichen Unternehmenssteuer, die sich in ihrer Erhebung weiterhin an der Rechtsform orientieren soll, aber nicht mehr in ihrer Höhe. Diese soll rechtsformunabhängig gleich hoch sein
  3. Im Falle der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich wird diese neu zu schaffende Steuer erst fällig, wenn das Kapitalkonto des empfangenden Gesellschafters/Inhabers belastet wird (Entnahme oder Ausschüttung) und ein Übertrag in sein nicht bilanzierungsfähiges Privatvermögen erfolgt. Einlagen, die der Gesellschafter/Inhaber leistet, unabhängig von der Art der Einlage im steuerrechtlichen Sinne, sollen gegen gerechnet werden. Auf Antrag soll diese Regelung den nach § 4 (3) EStG ermittelnden Betrieben auch geöffnet werden. Überentnahmen werden um Anreize auch bei überschuldungsfähigen Betrieben zur Eigenkapitalbildung zu schaffen als steuerpflichtig behandelt.
  4. Die Höhe dieser Steuer soll einheitlich 25% betragen, sie soll in Übereinstimmung mit unserer bisherigen Beschlusslage angerechnet werden.
  5. Von dieser Steuer soll den Kommunen ein in der Gesamtheit aufkommensneutraler Anteil direkt zustehen. Haushaltsrechtlich soll dies auf allen Ebenen wie die bisherige Gewerbesteuer behandelt werden. Evtl. Zinsbelastungen aus der aus Nr. 3 zu erwartenden Liquiditätsdelle sollen vom Bund typisiert getragen werden.
  6. Bis zur Reform der Unternehmensbesteuerung in diesem Sinne setzen wir uns für eine Senkung der Körperschaftsteuer ein. Dabei ist die Gesamtsteuerbelastung bei Ausschüttung in Entsprechung mit dem Ziel der Gleichheit der Besteuerungsquellen anzupassen.
  7. Für die in Nr. 2 genannte Steuer sollen Betriebe sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz verpflichtet sein, eine Rückstellungsposition zu bilden, ungeachtet ihrer Größe und der Besteuerungsmerkmale der Gesellschafter.

Die Gültigkeitsdauer dieses Beschluss‘ nach § 18 Absatz 13 der Satzung der Jungen Liberalen Baden-Württemberg beträgt fünf Jahre.

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