01.04.2003

Europäische Migrationspolitik

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern richtungsweisende Richtlinien der Europäischen Union (EU) zur Migrationspolitik. So soll ein Rahmen geschaffen werden, in dem sich die Nationalstaaten mit ihren Zuwanderungsgesetzen bewegen können. Von der Bundesregierung ist ein europäischer Rahmen für die Rechte der von Migration betroffenen Menschen, für die Aufnahmebedingungen, die Staatsangehörigkeit, Visaregelungen, die Freizügigkeit innerhalb der EU und ein gemeinsamer Standard für Asylverfahren anzustreben.

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern die FDP-Bundestagsfraktion auf, sich für die Einrichtung eines „Europa-Innen-Ausschusses“ des deutschen Bundestages stark zu machen, der sich mit Fragen europäischer Innenpolitik und hier insbesondere mit dem Verhalten der Bundesregierung im Ministerrat befassen soll.

Ein deutsches Zuwanderungsgesetz im Rahmen dieser EU-Richtlinien soll humanitäre Aufnahme gewährleisten und wirtschaftlich sinnvolle Zuwanderung stärker als bisher zulassen. Wichtig ist einerseits die klare Trennung von Wirtschaftsmigration und der Aufnahme von Flüchtlingen und Asylanten. Andererseits soll die Möglichkeit eröffnet werden, als Schutzsuchender zu kommen und später bei entsprechenden Voraussetzungen in die Wirtschaftsmigration zu „wechseln“. Diese Möglichkeit sieht der Entwurf der rot-grünen Bundesregierung zur Zeit nicht vor. Die Wirtschaftsmigration soll durch ein Quotensystem geregelt werden. Die Quoten werden jährlich vom zuständigen Bundesminister durch Rechtsverordnung geregelt.

Jeder nicht-europäische Arbeitnehmer, der nach Deutschland kommen will, muss ein Testverfahren mit Punktesystem durchlaufen. Hierbei ist zu beachten, dass nicht nur Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, Ausbildung, Alter und Familienstand beurteilt werden sondern auch grundlegende Kenntnisse der europäischen Kultur und Geschichte sowie Sprachen. Entsprechend der Vorschläge der FDP-Landesjustizministerin soll der Arbeitnehmer nach einer bestimmten Frist, sofern er in Arbeit war und ist und ihm dies auch langfristig in Aussicht steht und er juristisch nicht negativ in Erscheinung getreten ist, eine dauerhafte unbefristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erhalten. Will der Migrant auch die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen, so muss er über Integrationskurse hinausgehende Nachweise in der deutschen Sprache, Grundkenntnisse des deutschen Rechtssystems sowie Grundkenntnisse von gesellschaftlicher, geschichtlicher und kultureller Entwicklung in Deutschland einbringen. Für die Ausgestaltung angemessener Tests ist der entsprechende Bundesminister zuständig, der dem Bundestag einen Entwurf vorlegt. Die Verantwortlichen aller Parteien und die Bundesregierung werden aufgefordert, Aufklärungsarbeit über Zuwanderung zu leisten und Ängste zu beseitigen. Deutschland braucht eine gesteuerte Zuwanderung.

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