Palliative Care und Hospizarbeit
Palliative Care ist die umfassende Behandlung und Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen. Sie umfasst sowohl mit der Palliativmedizin eine angemessene medizinische Versorgung der Patienten mit Schmerztherapie und der Linderung quälender Begleiterscheinungen, als auch die Pflege für psychische, soziale und seelsorgliche Bedürfnisse. Für die Sterbenden, die keine Krankenhausbehandlung mehr benötigen, sorgt die Hospizarbeit, auch mit ehrenamtlichen Helfern, für die Pflege dieser Bedürfnisse.
Wir, die Jungen Liberalen sehen in diesem Weg das beste Mittel, um das Sterben so menschenwürdig wie möglich zu gestalten. Momentan können aber nur 2,1 % aller Sterbenden eine Palliative-Care-Versorgung und 4,4 % eine hospizliche Versorgung in Anspruch nehmen. Die Weiterbildung eines Pflegenden, die ihn für die Palliative Care befähigt, ist bundesweit unterschiedlich und nicht geregelt. Viele Sterbende kennen zusätzlich die Möglichkeiten der Sterbebegleitung nicht. Deshalb fordern wir:
- Eine Ausweitung des Netzwerkes von Hospizen und Palliativstationen
- Eine gesetzlich gewährleistete Kostenübernahme von Palliative-Care- und Hospizleistungen
- Eine bundesweit vereinheitlichte Weiterbildung der Pfleger, die in der Palliative-Care und in der Hospizarbeit tätig sind
- Die Aufklärung jedes Sterbenden oder Schwerkranken über die Möglichkeiten der Sterbebegleitung durch den behandelnden Arzt sowie durch eine Informationskampagne.
Aufklärung über Selbstbestimmungsmöglichkeiten
Die JuLis fordern zusätzlich eine verstärkte Aufklärung über bereits bestehende Selbstbestimmungsmöglichkeiten am Lebensende durch Patientenverfügungen.
Passive und indirekte Sterbehilfe
Passive Sterbehilfe ist die Nichtaufnahme oder Einstellung lebenserhaltender oder lebensverlängernder Maßnahmen. Indirekte Sterbehilfe bezeichnet eine schmerz- oder leidensmildernde Therapie, die unbeabsichtigt und unvermeidbar das Sterben beschleunigen kann. Beide Formen können den Leidensweg eines Patienten erleichtern und menschenwürdiger gestalten. Die Jungen Liberalen fordern, beide Wege der Sterbehilfe strafrechtlich zu erlauben, wenn sie im ausdrücklichen Einvernehmen mit dem Patienten, auch durch eine medizinische Patientenanwaltschaft ausgedrückt, und nach Möglichkeit mit dessen Angehörigen sowie nur bei Sterbenskranken vorgenommen werden.
Aktive Sterbehilfe
Aktive Sterbehilfe ist die gezielte Tötung eines sterbenskranken Menschen auf dessen ausdrückliches und ernsthaftes Verlangen. Wir, die Jungen Liberalen, erkennen die aktive Sterbehilfe als letzte Möglichkeit an, dem Wunsch eines schwer erkrankten Menschen nach dem Tod nachzukommen und seine Leidenszeit auf seinen Willen hin zu verkürzen. Doch um den offensichtlichen und bedenklichen Gefahren eines Missbrauchs vorzubeugen und auch um die vorhandenen ethischen Bedenken gegen die aktive Sterbehilfe zu widerlegen, fordern wir die Straffreiheit der aktiven Sterbehilfe, wenn folgende Punkte durch ein testendes Verfahren gewährleistet werden können:
- Eine aktive Sterbehilfe darf nur dann ausgeführt werden, wenn es der ausdrückliche, eigene und unbeeinflusste Wille des Patienten ist und dieser nur aus dem Gedanken an den Patienten selbst, nicht an andere Probleme und Belastungen entstanden ist; die Voraussetzung dafür ist, dass der Patient während der Entscheidung bei vollem geistigem Bewusstsein ist.
- Es muss sichergestellt werden, dass nur Sterbenskranke eine aktive Sterbehilfe empfangen;
- Um nicht einem einzigen Menschen die Entscheidung und Verantwortung über die Durchführung aufzubürden, müssen mehrere fachkundige Ärzte gemeinsam und ohne Zweifel über sie entscheiden. Die Entscheidung muss im Nachhinein durch entsprechende Dokumente zweifelsfrei nachzuvollziehen sein, auch um die entscheidenden Ärzte zu entlasten
- Die Patienten müssen in jedem Stadium der Entscheidung über andere Möglichkeiten, vor allem über Sterbebegleitung, unterrichtet und psychologisch betreut werden.
Wenn dies gewährleistet werden kann, sehen die Jungen Liberalen keinen Grund, der gegen dieses letzte Mittel eines selbstbestimmten Sterbens spricht. Andernfalls ist eine Straffreiheit der aktiven Sterbehilfe aufgrund der Gefahren eines Missbrauchs abzulehnen.