30.03.2025

Für einen schlanken Staat, der weiß, was er tut

Das Problem der Bürokratie wird auch durch einen immer weiter wachsenden Staatsapparat verursacht, der trotz allem daran scheitert, grundlegende Aufgaben, wie zum Beispiel das schnelle Ausstellen offizieller Dokumente etc., effizient zu lösen. Um Kosten zu sparen und eine echte Entbürokratisierung zu garantieren, ist es deshalb notwendig, dass sich der Staat auf allen Ebenen selbst einschränkt. In diesem Zuge ist es von entscheidender Bedeutung, an der richtigen Stelle zu sparen und so zu gewährleisten, dass unnötige, geldfressende Doppelstrukturen wirksam aufgelöst werden, ohne die Kernfunktionen des Staates zu beeinträchtigen. Hierfür ist eine grundlegend neue Handhabung der föderalen Praxis in Deutschland vonnöten.

Bund:
Der Bund hat sich auch durch politischen Einfluss eine Verwaltungsebene geschaffen,
die sowohl horizontal als auch vertikal für Doppelstrukturen sorgt, die Geld kosten
und bei der Lösung der Probleme oft sogar noch kontraproduktiv wirken. Hier sehen wir
großes Einsparpotenzial, um auch den überfälligen Bürokratieabbau anzugehen. Dennoch
muss bei der notwendigen Verschlankung behutsam vorgegangen werden. Die Kernaufgaben
des Staates müssen weiterhin unbeeinträchtigt gewährleistet sein, ein solcher Prozess
darf nicht wie in den USA in einem wahllosen Abbau des institutionellen Charakters
des Staates münden. Hierfür fordern wir:

  • Eine kritischere und transparentere Vorgehensweise bei der Beförderungs- und Verbeamtungspraxis in den Ministerien
  • Die Neueinstellungen in Bundesministerien, Bundeskanzleramt und nachgeordneten Bundesbehörden müssen deutlich begrenzt werden. Bevor eine neue Stelle geschaffen wird, sollen bestehende Stellen umgewidmet oder Know-how aus anderen Ministerien geliehen werden. Langfristig möchten wir Stellen auf Bundesebene reduzieren.
  • Die kritische Überprüfung der Tätigkeitsbereiche aller Bundesbehörden mit dem Ziel, deren Aufgaben auf hoheitliche Aufgaben zu reduzieren
  • Den weitreichenden Einsatz von “Sunset-Clauses” bei neuen Gesetzen und Verordnungen
  • Die gewissenhafte und konsequente Überprüfung der Genehmigung von Fördergeldern an NGOs mit politischem Hintergrund. Wichtigstes Kriterium muss die Gemeinnützigkeit sein, und die projektgebundene Einzelfinanzierung muss die Regel sein.
  • Die Überprüfung der Entwicklungshilfe nach den folgenden Faktoren:
    • Bereits vorhandene demokratische Strukturen in den Empfängerstaaten
    • Bekenntnis und Anbindung an den Westen
    • Strategischer Nutzen
    • Transparenz über die Verwendung der Mittel
  • Die Reduzierung der Anzahl der Bundesbehörden durch Abschaffung oder Zusammenführung:
    • Wiedereingliederung des Bundesbauministeriums in das Bundesinnenministerium
    • Eingliederung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in das Auswärtige Amt
    • Vollständige Auflösung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
    • Zusammenführung des Bundesamts für Verwaltungsdienstleistungen mit dem Bundesverwaltungsamt
    • Zusammenführung der Bundeszentrale für Ernährung mit dem Max-Rubner-Institut
    • Zusammenführung aller Ämter, die für religiöse Fragen in der Bundeswehr zuständig sind
  • Ein “One-in-One-Out-Prinzip” für Bundesbehörden
  • Es ist zu überprüfen, welche Kompetenzen dem Bund zur Vereinheitlichung der Bildungspolitik zu übertragen sind. Oberstes Ziel müssen gleiche Standards sowie vergleichbare Schulabschlüsse sein.
  • Die Erweiterung der Kompetenzen des Bundesrechnungshofes
  • Eine grundsätzliche konzeptionelle Überarbeitung der Bundesagentur für Arbeit und der ihr angegliederten Einrichtungen der Kommunen, insbesondere im Umgang mit Langzeitarbeitslosen. Weiterbildungsmaßnahmen sollen flächendeckend parallel zu einer Tätigkeit möglich sein.

Länder:
Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg bekennen sich zum Föderalismus, fordern aber
eine grundsätzliche andere Handhabung der aktuell gelebten Praxis. Die aktuelle
Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern führt zu zahlreichen Doppelstrukturen,
die in ihrer Unterhaltung extrem teuer sind. Es ist daher notwendig, mehr Aufgaben
beim Bund zu zentralisieren und gleichzeitig einige Aufgaben der Länder an die
Kommunen selbst zu geben. Kurz- bis mittelfristig sollten sich die Bundesländer vor
allem auf eine Koordinierung zwischen den jeweiligen Kommunen fokussieren und die
Kompetenzen der Länder prinzipiell begrenzt werden. Konkret anstoßen ließe sich diese
Reform unter anderem durch:

  • Das Prinzip der Einzelermächtigung zwischen Bund und Ländern, orientiert am System der EU
  • Die Zentralisierung einzelner Abteilungen der Landeskriminalämter auf Bundesebene. Es ist zu prüfen, wie Doppelstrukturen aufgelöst werden können, ohne den Bundesländern Schlagkraft bei der Bekämpfung lokal spezifischer Kriminalität zu nehmen
  • Die Zentralisierung aller 16 Digitalstrategien der Länder in einem zu schaffenden Bundesdigitalministerium
  • Die Zusammenführung der 15 eigenständigen Landesbauordnungen zugunsten der ebenfalls bereits parallel bestehenden Bundesbauordnung, vergleichbar einer „Bau-Hanse“
  • Die Zusammenlegung oder Abschaffung der Regierungspräsidien
  • Die Reduzierung der Landesrundfunkanstalten und deren Angebote, insbesondere beim Hörfunk
  • Die Umwidmung einiger Landessteuern zu Gemeindesteuern als Zwischenetappe dieses Prozesses

Kommunen:
Den Kommunen soll in Zukunft vor allem in den Bereichen wieder mehr unmittelbare
Gestaltungsmacht übertragen werden, in denen konkrete Gestaltung vor Ort hilfreich
ist, ohne dass bundeseinheitliche Standards wie z. B. bei der Bildungspolitik sinnvoll
erscheinen. Ein Kernbereich kommunaler Politik soll in Zukunft insbesondere die
Wirtschaftsförderung vor Ort sein. Dafür ist zuallererst eine massive Entschlackung
des Vergaberechts und ähnlicher Vorschriften nötig, die den Kommunen, v. a. den
Landkreisen, wieder deutlich mehr Eigenverantwortung und Gestaltungsmacht zugesteht.
Darüber hinaus fordern wir:

  • Die Einrichtung eines direkten Finanzstroms zwischen Bund und Kommunen
  • Effizienzsteigerungen durch Digitalisierung zu nutzen, um Dienstleistungen der Landratsämter zentral und automatisiert anbieten zu können, v. a. bei Bürgerdienstleistungen. Ziel dieser Bemühungen muss eine Bürger-App sein, die Amtsbesuche obsolet macht.
  • Keine neuen Pflichtaufgaben durch Bund und Länder, die nicht ausfinanziert sind.

Die Gültigkeit des Beschlusses beträgt 10 Jahre.

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