22.10.2017

Koalitionsverhandlungen sind nur dornige Chancen: Gebt das Hanf frei

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern die Landesgruppe FDP Baden-Württemberg des 19. Deutschen Bundestages dazu auf, darauf hinzuwirken, dass die Freigabe von Cannabis eine notwendige Bedingung für die Bildung einer möglichen Koalitionsregierung wird.

Die Einlösung dieses Wahlversprechens wäre das sichtbarste mögliche Zeichen, dass es den Freien Demokraten mit dem Abbau unnötiger staatlicher Regulierungen ernst ist.

Zu dieser Freigabe gehören notwendigerweise folgende Schritte:

  • das einseitige Aufkündigen des Einheitsübereinkommens von 1961 über Suchtstoffe
  • das einseitige Aufkündigen des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe
  • das einseitige Aufkündigen des Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1988 gegen
  • den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen
  • die Streichung von Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen) und der Tetrahydrocannabinole aus Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes,
  • die Streichung von Δ9-Tetrahydrocannabinol aus Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes,
  • die Streichung von Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen) aus Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes

Die Zeit, die der Gesetzgeber bis zum Eintritt der wirksamen Kündigung der internationalen UN-Drogenkonventionen abzuwarten hat, muss er nutzen, um die dann erfolgende Freigabe der Cannabisprodukte durch entsprechende Regularien und Gesetze der notwendigen Kontrolle und Sicherheit zu unterziehen.

Dabei darf der Vertrieb von Cannabisprodukten nur unter staatlicher Aufsicht und mit entsprechender Genehmigung erfolgen, auch, um einen Konflikt mit Art. 83 AEUV zu vermeiden.

Für die genehmigungspflichtigen Vertriebsstellen müssen seitens des Gesetzgebers bundesweit einheitliche Regularien entworfen werden, um so den größtmöglichen Jugend- und Gesundheitsschutz gewährleisten zu können. Die Einhaltung der Vorgaben muss einer strengen Kontrolle unterliegen und Zuwiderhandlungen müssen mit entsprechenden Sanktionen belegt werden.

Um die Vorgaben des Art. 71 III des Schengen-II-Abkommens einzuhalten, muss der Gesetzgeber entsprechende Normen formulieren, welche die Ein- und Ausfuhr von Cannabisprodukten in andere Hoheitsgebiete untersagen. Zuwiderhandlungen sind mit entsprechenden Strafen zu ahnden.

Um die weiterhin untersagten oder regulierten Handlungen im Umgang mit Cannabisprodukten gesetzlich zu normieren, empfehlen die Jungen Liberalen Baden-Württemberg, eine neue Anlage IV des BtMG zu schaffen.
Zur Unterstützung des national eingeschlagenen Weges im Rahmen der Cannabispolitik sollte Deutschland auf internationaler Ebene die Bildung eines Bündnisses anstreben, welches die liberalisierungsbefürwortenden Länder vereinigt.

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