Prüfungen und Abschlussprüfungen begegnen uns in verschiedenen Stationen eines Bildungsweges. In der Schule, in der Ausbildung oder im Studium. Bei uns Jungen Liberalen herrscht Einigkeit darüber, dass nicht immer alles glatt laufen kann und Prüfungen manchmal nicht auf Anhieb bestanden werden. Das sehen auch Satzungen und Prüfungsordnungen so, solange es sich um einen ersten Wiederholungsversuch handelt. Ein weiterer Wiederholungsversuch ist dann oftmals schon nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Ist ein Drittversuch nicht bestanden, bleibt Betroffenen schließlich eine Umorientierung oder das Ablegen einer adäquaten Prüfung im Ausland. Diese Möglichkeit haben allerdings nicht alle.
Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern daher:
– Fehlversuche bei Abschlussprüfungen für Schulabschlüsse drei Jahre nach dem
ausschließenden Fehlversuch zu streichen und Prüfungssperren aufzuheben. Außerdem die
sofortige Aufhebung von Prüfungssperren nach Abschluss einer Berufsausbildung.
– Fehlversuche bei Abschlussprüfungen für Berufsausbildungen drei Jahre nach dem
ausschließenden Fehlversuch zu streichen und Prüfungssperren aufzuheben. Zusätzlich
sollen Prüfungssperren sofort aufgehoben werden, wenn nach der Sperrung eine andere
Berufsausbildung abgeschlossen oder ein Hochschulabschluss erworben wurde.
– Aufhebung von Prüfungssperren für Hochschulabschlüsse drei Jahren nach dem
ausschließenden Fehlversuch. Zudem sollen Prüfungssperren umgehend aufgehoben werden,
wenn nach dem Verlust des Prüfungsanspruchs eine Berufsausbildung abgeschlossen oder
ein anderer Hochschulabschluss erworben wurde.
Außerdem sollen Prüfungssperren an Universitäten ein Studium im ähnlichen Bereich an Fachhochschulen oder Dualen Hochschulen nicht verhindern.
Die Gültigkeit des Beschlusses ist auf 10 Jahre beschränkt.
Begründung
Einen Prüfungsanspruch, vermutlich in jungen Jahren, endgültig zu verlieren und damit ein Leben lang deutschlandweit für denselben und ggf. ähnliche Studiengänge oder Ausbildungen gesperrt zu werden, ist eine Einschränkung der individuellen Entfaltungsmöglichkeit, die der Idee vom lebenslangen Lernen widerspricht. Während beispielsweise bisherige Wiederholungsmöglichkeiten von Studiengängen im Ausland nur denjenigen zugute kommen, die auch mobil sind, eröffnet die allgemeine Wiederholungsmöglichkeit nach Ablauf von drei Jahren Chancen für alle. Immerhin verlassen im Jahr 2022 noch 5,9% der Jugendlichen die Schule, ohne zumindest den ersten Abschluss erreicht zu haben. In der Gesamtbevölkerung haben 4,2% keinen Schulabschluss und 17,9% keinen berufsqualifizierenden Bildungsabschluss.
Drei Jahre nach ausschließendem Prüfungsversuch wurde vermutlich ein anderer Bildungsweg eingeschlagen, bestenfalls bereits eine andere Ausbildung abgeschlossen. Wer einen zweiten Bildungsweg gehen möchte, darf nicht mehr an einer überholten Situation gehindert werden.