Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg setzen sich für weltbeste Bildung mit
weltbesten Lehrern ein. Deshalb fordern wir eine bessere Vorbereitung auf den
Lehrerberuf im Studium für das Lehramt für weiterführende Schulen.
Bessere Vorbereitung auf das Berufsleben
Um das Studium praxisnaher und attraktiver zu gestalten, fordern wir:
- In dem Lehramt für Sekundarstufe 1 und Gymniasiallehramt eine zusätzliche
Praxisphase im Bachelorstudiengang. - Für alle Praxisphasen im Grundstudium des Lehramts ein Vor- und
Nachbereitungsseminar der Praktika - eine Vergütung sämtlicher Pflichtpraktika während des Bachelor- und
Masterstudiums in allen Lehramtsstudiengängen nach Mindestlohn - Den Modellversuch der Landesregierung für duales Studium in Baden-Württemberg
mit derzeit 60 Plätzen massiv auszubauen und wissenschaftlich zu begleiten
Stärkerer Stoff – Schlauere Schüler: Inhalte überarbeiten
Damit angehende Lehrer später besser auf die Praxis vorbereitet werden, wollen wir:
- Eine Erweiterung der fachdidaktischen und bildungswissenschaftlichen Inhalte im
Gymnasiallehramt, insbesondere bei den MINT-Studiengängen
- Besonders in MINT-Studiengängen möchten wir mehr Flexibilität bei der Auswahl
der fachspezifischen Kurse ermöglichen, um zu verhindern, dass Studierende
aufgrund zu hoher Anforderungen exmatrikuliert werden. - Einen festen Platz für Resilienztraining, psychosoziale Themen und Inklusion im
Studium - Medienkompetenz und Mediendidaktik in der Ausbildung an den Hochschulen zu
verankern
Den Lehrermangel zur Mangelerscheinung machen
Wir wollen schon im Studium den Lehrermangel nachhaltig bekämpfen durch:
- die Möglichkeit für B.A. oder B.Sc.-Studierende, eine Zusatzqualifikation zur
Assistenzlehrkraft abzuschließen sowie die generelle Möglichkeit einer
Ausbildung zu dieser - mehr Studienplätze an den Hochschulen in Mangelfächern gemäß der
Lehrerbedarfsprognose schaffen, um NC-Restriktionen zu vermeiden - Eine umfassende Datenerhebung seitens der Landesregierung zur Zufriedenheit der
Lehramtsstudierenden in ihrem Studium
Die Gültigkeit dieses Beschlusses ist auf 10 Jahre begrenzt.