30.04.2000

Lockerung des Embryonenschutzgesetzes

Das 1991 in Kraft getretene deutsche Embryonenschutzgesetz (ESchG) weist gerade im Vergleich zu anderen Staaten derart restriktive Regelungen auf, daß es für die Jungen Liberalen aus wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und humanen Gründen in der derzeitigen Fassung nicht mehr akzeptabel sein kann.

Um den Forschungsstandort Deutschland nicht noch weiter ins Hintertreffen geraten zu lassen und um die Verbreitung schwerer Erbkrankheiten zu verhindern, fordern die Jungen Liberalen, daß das Embryonenschutzgesetz dahingehend geändert wird, daß es in Zukunft ermöglicht wird: Das Verfahren der Präimplantationsdiagnostik (PID) zum Zwecke der Vermeidung schwerster Erbkrankheiten anzuwenden, und Embryonale Stammzellen (ES), welche totipotent sind, zu gewinnen.

Unangetastet sollen dabei die Verbote zur künstlichen Veränderung menschlicher Keimbahnzellen, zum Klonen menschlicher Embryonen und die Chimären- und Hybridbildung (§ 5, 6 und 7 ESchG ) bleiben.

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