06.11.2011

Nein zum Kündigungsgesetz!

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg lehnen das „Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21“ ab und unterstützen daher ein „Nein zum Kündigungsgesetz“ beim Volksentscheid am 27. November 2011.

Bürgerbeteiligung durch Volksentscheide und andere plebiszitäre Elemente können wir Julis nur begrüßen, die Landesregierung muss diese fortwährend erleichtern. Die Diskussion über Stuttgart 21 wird jedoch schon lange nicht mehr über die Neubaustrecke, den neuen Tiefbahnhof oder die Neugestaltung der Stuttgarter Innenstadt geführt, wofür Vertreter beider Seiten aber auch Teile der heutigen Landesregierung Verantwortung tragen. Um eine abgewogene Entscheidung auf Grundlage einer sachlichen Debatte zu ermöglichen, fordern wir deshalb zunächst die Offenlegung der Ausstiegskosten durch die Bahn. Diese sollen auf Grundlage eines transparenten Verfahrens ermittelt werden.

Stuttgart 21 ist auf breiter Ebene demokratisch legitimiert und rechtlich bereits mit umfangreichen Verpflichtungen, auch von Seiten der Landesregierung, verbunden. Den möglicherweise verfassungswidrig zustande gekommenen Volksentscheid über kollektiven Rechtsbruch halten wir deshalb grundsätzlich für verfehlt – auch deshalb, weil sein Einfluss auf die Befriedung der Debatte nicht das halten kann, was die Landesregierung verspricht.

Trotzdem wollen wir in der öffentlichen Debatte mit einem kraftvollen Bekenntnis zum Projekt Stuttgart 21 mithelfen, die bereits heute in der Bevölkerung vorhandene Mehrheit für das Projekt über den Volksentscheid für die Landesregierung hörbar zu machen. Ein „Nein“ zum Kündigungsgesetz muss unter allen Umständen von der Landesregierung als Schlusspunkt der von ihr erneut angestoßenen Debatte akzeptiert werden und einen Befriedungsprozess bei den Gegnern des Bahnprojekte einläuten.

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