13.09.2023

Pet Relief Areas“ bundesweit – Hundeaborte auf Bahnhöfen und Flughäfen

Sich regelmäßig zu erleichtern ist für Menschen ebenso wie für alle Hunde ein Grundbedürfnis. Ob Blindenhunde, Therapiehunde, Begleithunde, Familienhunde – jeder Hund und jedes andere Haustier, das auf Reisen mitgeführt wird und selbstständig anmerken kann, wenn es sich erleichtern muss und dafür eine natürliche Bodengrundlage braucht, leidet wenn der Abort aufgeschoben werden muss. Wenn diese Möglichkeit nicht zur Verfügung steht oder das Herrchen nicht weiß, wo die nächste Gelegenheit bspw. an einem Umstiegsbahnhof dafür besteht, resultiert das in vermeidbarem Stress, ggf. auch Schmerzen für das Tier und Nervösität für den Besitzer des Tieres. Beispielsweise bei blinden Menschen, die das Areal eines Bahnhofes nicht kennen, kann eine spontane Anzeige ihres Hundes sich erleichtern zu müssen zu großer Unsicherheit führen, wie man das eigene Tier versorgen kann und ist eine vermeidbare Belastung in der Streckenplanung, die für Menschen mit Einschränkungen ohnehin schon mit großem Mehraufwand verbunden ist.

Wir Junge Liberale Baden-Württemberg fordern daher nach Vorbild einiger internationaler Flughäfen, die diesen Service bereits freiwillig anbieten, die Einführung sogenannter “Pet Relief Areas” für (größere) Bahnhöfe und Flughäfen bundesweit und anschließend europaweit: Spezifisch ausgezeichnete Flächen an den Außenseiten von Bahnhöfen und auf Flughafengeländen deutlich ausgewiesene zugängliche Flächen, für deren Betreten die Terminalbereiche nach den Sicherheitskontrollen nicht extra verlassen werden müssen. Diese Bereiche müssen auch während der andauernden Covid-Pandemie und während anderer, zukünftiger Pandemiebeschränkungen weiterhin zugänglich sein.

Diese Flächen werden vom zuständigen Reinigungspersonal regelmäßig auf ihren Zustand überprüft; die Entfernung der Exkremente bzw. von Kot jedoch ist Aufgabe der Besitzer der Tiere, wie sie es auch in Parks usw. ist. Benötigte Utensilien (Kot-Beutel, etc.) werden durch den Bahnhof bzw. Flughafen zur Verfügung gestellt. Sind bspw. am DB- Info-Schalter oder an Automaten auf den Pet-Relief-Areas gegen geringen Verkaufspreis erhältlich. Die Größe dieser Flächen orientiert sich an den Möglichkeiten vor Ort und kann von mindestens 3 m² (Bewegungsradius eines größeren Hundes) bis hin zu einem größeren Raum oder einem Ausgang zu einer eingegrenzten Außenfläche reichen. Priorität hat hier die Einhaltung, Platz zu schaffen und die Fläche regelmäßig zu reinigen; die Größe der Fläche selbst hat Nachrang.

Für die Erreichung dieser Flächen durch Herrchen und Hund kann eine Voranmeldung und räumliche Abtrennung mit Zugangsbarriere (verschlossene Tür, die durch Personal aufgeschlossen wird) möglich sein. Gerade in sicherheitsensiblen Flughafenbereichen wäre eine solche Sicherheitsmaßnahme eindeutig nachvollziehbar. Denkbar ist auch eine Öffnung durch den internationalen Behindertenschlüssel/EURO-Schlüssel, wie sie bereits an Behindertentoiletten vielerorts europaweit praktiziert wird, oder ein Pendant dazu, das durch Hundeverbände in Absprache miteinander eingeführt werden könnte.

An kleinen und kleinsten Bahnhöfen, die sehr nah an Grasflächen u.ä. liegen, ist eine solche extra ausgezeichnete Fläche realistisch betrachtet nicht notwendig. Mittelgroße und große Bahnhöfe dagegen, die häufig mitten im Stadtgebiet ohne viel umgebende Grünfläche liegen, müssen diese Areale jedoch einrichten und überall erkennbar auf deren Richtung hinweisen. Hinweise sind möglich durch ein eindeutiges Symbol (z.B. ein sitzendes Hunde-Icon) an den Wege-Tafeln in Bahnhöfen, siehe bereits gängige WC-Symbole für Toiletten. Überaus wichtig ist hier die Einbindung dieser Richtungsangaben auch in Braille-Schrift für sehbehinderte Menschen, um ihnen eine schnelle Orientierung im Bedarfsfall zu ermöglichen.

Die Gültigkeit dieses Beschlusses ist auf zehn Jahre beschränkt.

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