27.09.2019

Solidarität und Stabilität — Ein liberales Modell für einen Europäischen Währungsfonds

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern die Schaffung eines Europäischen Währungsfonds. Der Fonds soll nicht direkt von der EU-Kommission oder einer anderen EU-Institution kontrolliert werden, sondern nach dem Vorbild des Internationalen Währungsfonds auf multilateraler Ebene operieren. Jedes Land der Euro-Währungszone soll sich verpflichten einen, der Volkswirtschaftsgröße und Haushaltslage angemessenen, Betrag als Kapital zum Fonds beizusteuern. Je nach Anteil am Gesamtkapital würde dementsprechend auch der Stimmanteil der jeweiligen Länder im Aufsichts- und Kontrollgremium des Fonds ausfallen.  Die Vertreter der Mitgliedsstaaten im besagten Gremium müssen ein Mandat ihrer jeweiligen nationalen Parlamente besitzen.

Der Präsident des Fonds wird mit einer Zweidrittelmehrheit des Aufsichtsgremiums gewählt, und soll möglichst keinen politischen, sondern einen einschlägigen akademischen Hintergrund haben. So soll Leitung und Verwaltung möglichst technokratisch gehalten werden. Der Präsident kann maximal eine 5-jährige Amtszeit absolvieren.

Der Fonds soll für folgende Aufgaben Kompetenzen bekommen:

  1. Erhebung und Interpretation volkswirtschaftlich relevanter Daten der Eurozone
  2. Unabhängige Haushaltsüberwachung
  3. Durchführung makroökonomischer Forschung mit Schwerpunkt Eurozone
  4. Vergabe von Krediten und Erteilen von Bürgschaften an Länder der Eurozone, denen die Insolvenz droht, wobei die Vergabe nur unter strengen Vorlagen zur Haushaltssanierung und Öffnung der Wirtschaft erfolgen darf
  5. Organisation eines geordneten Bankrottes für Staaten deren Schulden langfristig nicht tragbar sind
  6. Organisation eines geordneten Austritts aus der Eurozone für Staaten, die dies wünschen
  7. Prüfung der volkswirtschaftlichen Grunddaten von Ländern, die der Eurozone beitreten wollen

Die Vergabe von Krediten und das Erteilen von Bürgschaften muss immer mit mindestens 2/3 der Stimmen im Aufsichtsgremium beschlossen werden.

Folgende Dinge fallen nicht in den Aufgabenbereich des Fonds und sind ihm strengsten untersagt:

  1. Tätigkeit als Investor für öffentliche und private Projekte
  2. Insolvenzverschleppung in Mitgliedsländern, deren Schulden langfristig nicht tragbar sind
  3. Langfristige finanzielle Unterstützung von Mitgliedsländern
  4. Alle Tätigkeiten außerhalb der Eurozone
  5. Die direkte Refinanzierung von Banken und anderen Finanzintermediären

Des Weiteren soll der Fonds berechtigt sein am Kapitalmarkt aktiv zu sein um mit der Emission von Schuldtiteln einen Hebel erzeugen zu können.

Der europäische Währungsfonds soll die Nachfolge des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) antreten. Seine Schaffung sollte daher mit der Abwicklung des ESM einhergehen. Bei Zustimmung der Mitgliedsstaaten wäre es zu begrüßen, wenn der Währungsfonds die vonseiten des ESM bereits vergebenen Kredite und Bürgschaften übernimmt.

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