01.01.2007

Studiengebühren – keine Studentensteuer!

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg begrüßen die Studiengebühren als Chance für ein verbessertes Bildungsangebot. Das jetzige Studiengebührenmodell in Baden-Württemberg lehnen wir aber als grundsätzlich falsch konzipiert und sozial unverträglich ab.

Folgende Probleme am aktuellen baden-württembergischen System können benannt werden:

  • Es existiert keine Nachlagerung der Gebühren. Somit muss das Studium sowie die Lebenshaltung mit noch weniger Geld bestritten werden; die Zinsen für das Studiengebührendarlehen der L-Bank (in Höhe des 6-Monats-EURIBOR zzgl. einer festen Verwaltungskostenmarge von 3,5 Prozent, derzeit 7,204 Prozent p.a. nominal) fallen deutlich zu hoch aus.
  • Die Studiengebühren werden teilweise für Verwaltungskosten verwendet, obwohl die Studierenden an den Hochschulen bereits einen Verwaltungskostenbeitrag entrichten. Eine bessere Verwaltung an vielen Hochschulen ist zwar wünschenswert, Ziel ist es aber die Lehre in Qualität und Quantität zu verbessern
  • Langfristig ist nicht auszuschließen, dass die Landesregierung den Mittelzufluss an die Hochschulen zunehmend ausschleicht oder erforderliche Erhöhungen nicht gewährt
  • Die Information über Kreditvergabe und Verwendung der Studiengebühren ist verbesserungswürdig.

Ferner ist die Kommunikation mit den Studenten sehr unbefriedigend verlaufen. Wenn ein Wissenschaftsminister keinerlei Dialogbereitschaft zeigt und statt Auseinandersetzung mit anderen Meinungen ignorant mit Exmatrikulation droht und die Daten von Klagenden sammelt, hilft er der Akzeptanz von Studiengebühren nicht weiter und hat aus unserer Sicht ein falsches Amtsverständnis. In seiner jetzigen Form handelt es sich nicht ein Modell zur Optimierung des Wettbewerbs und damit der Verbesserung des Hochschulwesens in Baden-Württemberg, sondern um eine zusätzliche finanzielle Leistung der Studenten zur indirekten Finanzierung des Landeshaushaltes. Deshalb ist das Studiengebührenmodell in seiner jetzigen Form als Studentensteuer von der FDP/DVP Landtagsfraktion so schnell wie möglich zu korrigieren.

Wir fordern außerdem die Landtagsfraktion auf, dabei die folgenden Grundsätze in der Ausgestaltung der Studiengebühren zu beachten. Für die Jungen Liberalen Baden-Württemberg haben Studiengebühren folgenden Zweck:

  • die Autonomie der Hochschulen soll erhöht und ihre zusätzliche finanzielle Unabhängigkeit gestärkt werden.
  • der Wettbewerb zwischen den Hochschulen auch um Studierende muss geschaffen werden, weil die Hochschule ein Bildungsdienstleister ist, der von seiner Attraktivität profitieren soll; nur so werden sich die Universitäten auch um ein bestmögliches Studienangebot bemühen.
  • Studiengebühren können als Anreiz dienen, das Studium in möglichst kurzer Zeit zu beenden.

Beachtet werden muss dabei aus unserer Sicht:

  • Studieren darf keine Frage des Geldes sein – dies kann man durch eine Nachlagerung der Gebühren verhindern. Beispielsweise als Vorbild könnte hier das Modell der „Bucerius Law School“ in Hamburg dienen
  • Studiengebühren sollen ausschließlich für die Lehre eingesetzt werden. Die Hochschulen müssen die Mittelverwendung detailliert offenlegen.
  • Um durch Studiengebühren eine bessere Betreuung der Studierenden wirklich gewährleisten zu können, sollen auch Lehrprofessuren aus Studiengebühren geschaffen werden. Diese Professuren zählen nicht zur Berechnung der Lehrkapazität. Studiengebühren müssen Wettbewerb ermöglichen und deshalb bis zu einer bestimmten Obergrenze variabel sein. Die Jungen Liberalen stellen sich dabei einen Betrag von 0 bis 1000 Euro vor.
  • Der Landeshaushalt darf inflationsbereinigt keine Kürzungen im Hochschulwesen vornehmen, die dann von den Hochschulen durch die Verwendung der Studiengebühren ausgeglichen werden müssen.
  • Ausführliche und gut verständliche Informationen zu Zweck und Verwendung der Studiengebühren sind zur Verfügung zu stellen.

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