Unser Weg in die Zukunft: Bildungspolitik
Für uns als junge Menschen ist Bildungspolitik von essentieller Bedeutung. Qualitativ hochwertige Bildung ist die Grundlage für ein aufgeklärtes Leben in Verantwortung und Selbstbestimmung, sie ist ein zentraler Faktor bei der Ermöglichung von Lebenschancen. Daher ist es uns ein Anliegen, dass der Bildungspolitik auf Landesebene ein deutlich höherer Stellenwert zugemessen wird als bisher. Die Gesellschaft sollte jedem Menschen unabhängig von seiner Herkunft ermöglichen, eine exzellente Bildung zu genießen, um ihn zu befähigen, aus eigener Kraft und Leistung aufzusteigen. Der Staat investiert derzeit jedoch viel zu wenig in seine jüngsten Bürgerinnen und Bürger. Unsere Schulen müssen besser ausgestattet und Lehrer besser ausgebildet werden als heute. Viele der jungen Menschen, die heute im Bildungssystem sind, werden später einmal in Berufen arbeiten, die wir uns heute noch gar nicht vorstellen können, und müssen auf die Herausforderungen des Lebens in der Mitte des 21. Jahrhunderts vorbereitet werden. Unser Bildungssystem soll dabei alle in ihren Begabungen fördern und ihnen eine ganzheitliche Bildung ermöglichen. Wir wollen in Zukunft weltweite Standards für beste Bildung setzen.
Kinder früher fördern – Verpflichtender Orientierungsplan!
Die frühkindliche Bildung ist zentrale Grundlage für ein späteres selbstbestimmtes und erfülltes Leben. Daher wollen wir Kindertagesstätten striktere Vorgaben machen und die Sprachförderung verbessern. Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung für die Baden-Württembergischen Kindergärten, herausgegeben vom Kultusministerium, gibt einen Rahmen für die in Kindertagesstätten zu erreichende Entwicklung von Kindern bis zur Schulfähigkeit vor. In vielen Kindertageseinrichtungen wird dieser Orientierungsplan nicht eingehalten, da er nicht bindend ist. Das führt dazu, dass viele Kinder nicht adäquat gefördert werden. Deshalb wollen wir den „Orientierungsplan für Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg“ verbindlich machen. Zur pädagogischen Arbeit in diesen Feldern werden vom Orientierungsplan Impulse und Hilfestellungen für einen förderlichen Umgang mit den Kindern vorgegeben. Diese Impulsfragen wollen wir detaillierter gestalten, um den Erziehern einen konkreten und umsetzbaren Rahmen zur Förderung der Kinder zu geben. Mit der Intensiven Sprachförderung in Kindertagesstätten (ISK) werden jeweils 3-5 Kinder mit besonderem Sprachförderungsbedarf in einer Kleingruppe gezielt und individuell in ihrer Sprachentwicklung unterstützt. Hierfür stehen pro Gruppe 120 Betreuungsstunden im Jahr zur Verfügung, die aus unserer Sicht viel zu knapp bemessen sind. Damit Kindern die notwendige Förderung geboten werden kann, wollen wir diese auf 200 Stunden pro Gruppe anheben. Zur Sicherstellung der Finanzierbarkeit soll sich das Land an den Kosten beteiligen.
Beste Bildung ist individuelle Bildung!
Wir befürworten eine verpflichtende Empfehlung für die weiterführende Schule. Durch eine erweiterte Orientierungsphase und regelmäßige Leistungstestangebote soll ein durchlässiges System gewährleistet sein. Eine individuelle und möglichst genaue Empfehlung durch die Lehrerinnen und Lehrer muss sichergestellt sein. Wir stehen außerdem für ein vielgliedriges Schulsystem, um möglichst individuelle Bildung zu erreichen.
Innovationsschulen einführen!
Wir Jungen Liberalen stehen dafür, dass jeder unabhängig seiner Herkunft seine Ziele aus eigener Kraft heraus erreichen kann. In Deutschland bestimmt das Elternhaus immer noch den schulischen Erfolg, wie in kaum einem anderen europäischen Land. Baden-Württemberg macht hier keine Ausnahme.
Daher wollen wir allgemeinbildende und berufliche Innovationsschulen einrichten. An den Talentschulen soll exemplarisch erprobt werden, wie die Entkoppelung von sozialer Herkunft und Bildungserfolg an Schulstandorten mit besonderen Herausforderungen gelingen kann. Die am Schulversuch teilnehmenden Schulen sollen ein besonderes fachliches Förderprofil auf- oder ausbauen. Maßnahmen sehen wir besonders in der Genehmigung von zusätzlichen Stellen, nicht nur für Lehrpersonal, sondern insbesondere auch für Sozialpädagogen. Wir fordern eine Fokussierung auf sprachliche Kompetenzentwicklung, der Stärkung des Selbstkonzepts der Schülerinnen und Schüler, Wertschätzung ihrer Potentiale, welche systematisch in die individuelle Entwicklung einbezogen und genutzt werden. Die relevanten lokalen Ressourcen sowie der Ausbau der Vernetzungsaktivitäten bilden einen Grundstein für die Innovationsschulen. Im Einzugsgebiet der Schule soll diese Vernetzung durch Kooperation mit den Trägern, Grundschulen und den weiterführenden Bildungseinrichtungen stattfinden. Darüber hinaus sollen zielführende Vernetzungsstrukturen mit Schul- und Bildungspartnern sowie ortsansässigen Unternehmen angestrebt und aufgebaut werden. Dieser Schulversuch darf nicht durch defizitäre Ausstattung belastet werden. Die Schulträger müssen sich bei einer Bewerbung verpflichten, in die Ausstattung und Infrastruktur der Schule zu investieren. Das Land soll den Schulträger hierbei finanziell bedarfsorientiert unterstützen.
Rucksackprinzip einführen!
Wir wollen die Schulfinanzierung auf das Bildungsgutscheinsystem (Rucksackprinzip) umstellen. Damit wird eine tatsächliche Konkurrenz zwischen unterschiedlichen Schulkonzepten und -modellen gewährleistet und ermöglicht, dass gute Konzepte belohnt und nicht funktionierende beseitigt werden. Weiterhin sorgen Bildungsgutscheine für eine wirkliche Gleichberechtigung, da jeder Schüler mit demselben Finanzierungspaket ausgestattet wird.
Zudem kann über Bildungsgutscheine auch ein spezieller Förderbedarf des einzelnen Kindes zielgerichtet finanziert werden. Damit diese finanziellen Mittel jedoch auch ihren Zweck erfüllen und nicht in verborgene Taschen fließen, sollen die Bildungseinrichtungen verpflichtet werden, den Einsatz der Gutscheine offenzulegen.
Schulen digitalisieren!
Für das Funktionieren unserer demokratischen Gesellschaft in einem digitalen Lebensumfeld ist es erforderlich, dass nicht nur spezialisierte Fachkräfte sondern auch die breite Bevölkerung über digitale Grundkompetenzen verfügt. Darüber hinaus verlangt die Arbeitswelt der Zukunft, dass junge Menschen bereits frühzeitig an Konzepte der Informatik herangeführt werden. Wir wollen die Schulen mit entsprechenden digitalen Technologien auszustatten und die Lehrer so aus- und weiterzubilden, dass sie den Schülern die Grundvoraussetzungen der digitalen Welt wie Medienkompetenzen, Datenkompetenzen oder den Umgang mit digitalen Systemen beibringen können. Dazu wollen wir zusätzliche Informatik-Lehrer ausbilden.
Wir fordern, dass insbesondere im mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterricht neben fundiertem theoretischen Verständnis auch Methodenkompetenz in der Umsetzung von Algorithmen und Rechenverfahren am Computer stärker als bislang vermittelt wird. Es muss gewährleistet sein,
dass jeder Schüler notwendige technische Mittel für schulische Aufgaben nutzen kann. IT-Lösungen sollen im besten Fall überschulisch entwickelt werden. Wir fordern das Land auf, die Kommunen bei Entwicklung und Betreuung von IT-Systemen an Schulen zu unterstützen Wir wollen entsprechende Finanzmittel für IT-Beauftragte an Schulen in den Landeshaushalt einstellen. Auch der Einsatz von digitalen Lernplattformen muss vom Land in den Lehrplan eingebaut und im Unterricht gefördert werden.
Lehrer sind keine Saisonkräfte!
Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg sind überzeugt, dass die saisonale Arbeitslosigkeit der Lehrkräfte während der Sommerferien zu Demotivation im Beruf führt. Darüber hinaus schüren die kurzfristigen Entlassungen Misstrauen in das im Land herrschende System. Dies ist in einem Bundesland, welches die Rolle der Bildung als zukunftsweisend betont, ein unhaltbarer Zustand. Wir wollen daher, dass befristete angestellte Lehrkräfte auch während der Sommerferien in Anstellung belassen.
Duale Ausbildung stärken!
Die Duale Ausbildung verknüpft schulische Bildung mit praxisorientiertem Wissen und vermittelt entsprechende Kenntnisse und Fertigkeiten. Das Erfolgsmodell der dualen Ausbildung muss beibehalten werden. Durch eine Modularisierung der Berufsbilder sollen zukünftig flexiblere Ausbildungsgänge angeboten werden können. Dazu soll mehr Flexibilität bei der Ausbildungsdauer möglich sein. Grundsätzlich wenden wir uns gegen einen Zeitgeist, der die Ausbildung als „Bildungsweg zweiter Klasse“ betrachtet. Ausbildung und Studium, wie auch die daraus folgenden Berufe, sind gleichermaßen wertvoll.
Die Haupt- und Werkrealschulen wollen wir zu Beruflichen Realschulen weiterentwickeln, indem ihr berufspraktisches Profil durch eine frühe und enge Anbindung an die beruflichen Schulen gestärkt wird. Die Vorteile einer dualen Ausbildung sollen an den allgemeinbildenden Schulen stärker in den Vordergrund rücken. Durch gesonderte Veranstaltungen, welche in das Fach „Gemeinschaftskunde“ integriert werden, sollte man den Schülern im Bereich Berufs- und Studienorientierung praxisnahe Anschauungen und Erfahrungen vermitteln. Wir wollen möglichst wohnortnahe duale Ausbildungsangebote in der Fläche BadenWürttembergs erhalten, im Bereich der Berufsschulen freiwerdende Mittel dort belassen und daraus zusätzliche Angebote von der Fachgehilfenausbildung über die Gesellenausbildung bis zur Meisterausbildung schaffen.
Die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung ist uns ein zentrales Anliegen. Deshalb wollen wir das Aufstiegs-BAföG zur Förderung beruflicher Fortbildungen wie z. B. den Meister, Fachwirt oder Techniker weiter ausbauen.
Keine diskriminierenden Studiengebühren!
Damit wir in der Lehre Spitzenqualität erreichen, müssen sich auch Studierende an den Kosten ihrer Ausbildung beteiligen. Diese Studiengebühren müssen aber bestimmte Kriterien erfüllen. Die Studiengebühren werden nur nachgelagert erhoben, um eine soziale Verträglichkeit zu gewähren und die Jugendlichen nicht von der Aufnahme eines Studiums abzuschrecken. Studierende sollen also die Gebühren erst dann entrichten, wenn ihnen durch die Ausübung eines Berufs die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Die Gebühren werden von den Universitäten eigenständig in einem vorgegebenen Rahmen erhoben. Sie verbleibt komplett bei den Universitäten als zusätzliche Einnahme zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen. Die Universität erhält vom Land das Recht, Kredite in Höhe der zu erwartenden Studiengebühren zu erheben, um den notwendigen zusätzlichen Mittelzufluss sofort zu gewährleisten. Die von der bisherigen Landesregierung eingeführten diskriminierenden Studiengebühren erfüllen diese Kriterien nicht. Daher sind sie unverzüglich auszusetzen.
Gründen an Hochschulen ermöglichen!
An Hochschulen in Baden-Württemberg müssen die Bedingungen zum Gründen tiefgreifend verbessert werden und zum Gründen ermutigen. Eine Hochschule bietet viele Ressourcen wie Labore, Seminarräume und Geräte, die nicht immer vollständig ausgelastet sind und motivierten Studenten daher zur Verfügung gestellt werden können. Jede Hochschule sollte eine zentrale Beratungsstelle anbieten, die über Finanzierungsmöglichkeiten informiert und ein Netzwerk aufbaut, das sie jungen Gründern zur Verfügung stellen kann. So kann ein schneller Austausch zwischen Hochschulen und Wirtschaft geschaffen werden. Geschäftsideen, die sich im Laufe eines Studiums entwickeln, sollten auch sofort umsetzbar sein, was auch durch die Anerkennung von Urlaubssemestern für Gründer unterstützt werden kann.
Universitäre Anlaufstellen für Ausgründungen sind ebenso wünschenswert wie die Einführung von Entrepreneurship-Zertifikaten im Rahmen des Studium Generale.
Höhere Bildung gibt es nicht zum Nulltarif – Mehr Mittel für die Hochschulen bereitstellen.
Die Hochschulen des Landes Baden-Württembergs sind unterfinanziert. Marode Hörsäle, überfüllte Tutorien und Mitarbeiter die über Jahre hinweg mit halbjährlich befristeten Verträgen abgefrühstückt werden, sind Alltag an den meisten Institutionen. Die steigenden Studentenzahlen der letzten Jahre gingen nicht mit proportionalen Erhöhungen der Grundfinanzierung der Hochschulen einher. Deshalb fordern wir die Hochschulgrundfinanzierung in BadenWürttemberg bedarfsgerecht zu erhöhen, sodass die Hochschulen weiterhin qualitativ hochwertige Lehre und Forschung leisten können. Bei baurechtlichen Fragestellungen sollten Universitäten und Hochschulen mehr Rechte bekommen.
Für die Verbesserung der Lehre braucht es eine höhere Finanzierung des akademischen Mittelbaus sowie eine Beibehaltung der Betreuungsverhältnisse an den Hochschulen. Ebenso muss der Sanierungsstau an den Hochschulen abgeschmolzen werden. Darüber hinaus müssen die Mittel der Exzellenzinitative dynamisiert werden um den Universitäten Planungssicherheit zu ermöglichen und nachhaltige Forschungsplanung sicherzustellen. Ebenso muss eine für die Hochschulen tragbare Lösung für die 2021 anstehenden Änderung der Umsatzsteuererhebung gefunden werden. Die höhere Steuerbelastung, die durch die Besteuerung von Leistungen anderer staatseigener Körperschaften, die die Hochschulen in Anspruch nehmen (Kooperationen mit Max-Planck-, Helmholtz und Frauenhoferinstituten oder Universitätskliniken), entsteht muss kurzfristig vollumfänglich vom Land Baden-Württemberg ausgeglichen werden. Langfristig muss eine gemeinsame Lösung mit dem Bund gefunden werden.
Duales Studium stärken!
Das Duale Studium ist ein wichtiger Teil unserer Hochschullandschaft. Baden-Württemberg ist mit der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Vorreiter des Dualen Studiums. Wir Junge Liberale setzen uns dafür ein, dass sich Duale Hochschulen auch künftig frei und autonom entwickeln können, um jederzeit flexibel auf den Markt reagieren und einwirken zu können. Wir setzen uns für die Sicherung der Hochschulautonomie ein. Die Qualitätssicherung der akademischen Praxis- und Theoriephasen ist für uns Junge Liberale alleinige Aufgabe der Hochschulen und des Wissenschaftsministeriums. Wir setzen uns zudem dafür ein, dass Duale Hochschulen ausreichend finanzielle Mittel zur Erfüllung ihrers Nebenauftrags der kooperativen Forschung erhalten.
Forschung und Lehre bleiben frei! – Keine Zivilklausel
Wir lehnen eine landesweite Zivilklausel für die Hochschulen Baden-Württembergs entschieden ab. Nicht nur wird mit einer Zivilklausel wichtige und innovative Forschung unmöglich gemacht, sie stellt auch eine untragbare Einschränkung der Freiheit von Forschung und Lehre dar. Diese akademische Grundfreiheit muss erhalten und verteidigt werden, sie ist die Grundlage eines pluralistischen und innovativen Hochschullebens.
Fortschrittmacher gesucht: Digitalisierung, Forschung und Technik
Wir stehen für einen mutigen und optimistischen Blick auf die Zukunft, weil sie jedem von uns Möglichkeiten bieten wird, die wir uns heute noch gar nicht ausmalen können. Wir stehen Innovationen offen gegenüber und sehen in ihnen zu allererst die Chancen statt der Risiken. Fortschritt wird allerdings erst durch die Übernahme von Verantwortung, die Bereitschaft zu investieren und den unablässigen Erfindungsreichtum von Menschen geschaffen, die den Mut haben, bisheriges zu hinterfragen und etwas Neues zu wagen.
Glasfaser ausbauen!
Nur mit einem flächendeckenden Glasfasernetz steht überall eine echte gigabitfähige Anbindung zur Verfügung, die unter anderem auch Voraussetzung für den Aufbau eines 5G Mobilfunknetzes ist. Das Erreichen dieses Ziels kann nur aus einer Kombination aus eigenwirtschaftlichem und gefördertem Ausbau gelingen. Als neue Förderkomponente setzen wir uns für eine Gutscheinlösung (Voucher-Modell) für Glasfaseranschlüsse für Haushalte ein, um die Nachfrage nach Glasfaseranschlüssen zu stimulieren und so auch den eigenwirtschaftlichen Ausbau von FTTB/HAnschlüssen voranzutreiben. Die vor allem in Baden-Württemberg bevorzugten Betreibermodelle, bei denen die Kommunen die Infrastruktur bauen und an einen Betreiber verpachten, befürworten wir als guten Kompromiss aus staatlicher und privatwirtschaftlicher Aktivität.
Digitalministerium einrichten!
Wir wollen ein eigenständiges Digitalisierungsministerium in Baden-Württemberg schaffen. Die Erfahrung aus dem Land, wo Digitalisierung der Nebenjob des Innenministers ist, und aus dem Bund, wo mehrere Ressorts in der Digitalisierung mitmischen, zeigt, dass die Digitalisierung durch die ungeklärten Zuständigkeiten nicht hinreichend voranschreitet. Das Digitalisierungsministerium soll gestalterische und koordinierende Aufgaben haben und sich sowohl der digitalen Infrastruktur, als auch der Digitalisierung der Verwaltung widmen. Darüber hinaus soll dieses Ministerium den anderen Ressorts beratend und impulsgebend zur Seite stehen. Digitalisierung ist ein Querschnittsthema und die Kompetenzen dazu sollten in allen Ministerien aufgebaut werden. Eine Fachexpertise sollte allerdings an einer zentralen Stelle aufgebaut werden, auf die die anderen Ressorts zurückgreifen können. Darum muss es ein eigenständiges Ressort geben, das sich durch neue Aufstellung innovativer positionieren kann.
Mehr Forschung!
Wir wollen die Forschungsausgaben im Hochschulumfeld erhöhen, um auch in Zukunft Spitzentechnologie „Made in Ländle“ garantieren zu können. Um die Finanzierung der staatlichen Forschungslandschaft langfristig zu verbessern und einen Know-How-Transfer von der Hochschule in die Privatwirtschaft und umgekehrt zu erreichen, wollen wir die private Beteiligung an staatlicher Hochschulforschung ausbauen.
Chancen der Gentechnik nutzen!
Die Biotechnologie ist eine dynamische Zukunftsbranche in Baden-Württemberg. Während industrielle biotechnologische Fertigungsprozesse und die Produktion von Wirkstoffen bereits heute die Realität ist, erfährt die Grüne Gentechnik in der Bevölkerung keine große Akzeptanz. Große Teile der Gesellschaft begenen grüner Gentechnik mit Angst, sodass das “Ohne-Gentechnik”-Siegel für viele Sicherheit gegen ein diffuses Angstgefühl bietet. Wir wollen, dass diese Vorurteile abgebaut werden und grüne Gentechnik einen Rahmen erhält, in dem deren Chancen optimal genutzt werden können.
Um Vorurteile abzubauen fordern wir eine stärkere schulische Auseinandersetzung: Finanziell geförderte Besuche von öffentlichen LifeSciencesLabs sollen Schülerinnen und Schülern ermöglichen, die Grundlagen der Biotechnologie kennenzulernen. Über einen MINTpakt soll der Bund die Schaffung weiterer Labs im Umkreis von Schulen und an öffentlichen Einrichtungen finanzieren.
Open Science!
Wir bekennen uns im Bereich der öffentlichen Wissenschaft zu den Prinzipien von „Open Science“. Angewandte Methoden und Prozesse sollen praktikabel und relevant dokumentiert werden, sodass sie (für Fachleute) nachvollziehbar sind. Es soll quelloffene Hard- und Software verwendet werden, um die Wiederholung der Methoden gewährleisten zu können. Alle erhobenen Daten sollen frei zur Verfügung gestellt werden. Publikationen sollen frei zugänglich und für jeden nutzbar sein. Die Qualitätssicherung der Erkenntnisse soll durch transparente und unabhängige Verfahren sichergestellt werden.
Dabei ist der hohe Stellenwert der Wissenschaftsfreiheit aus unserem Grundgesetz zu beachten. Handlungsspielräume bestehen insbesondere bei den Kriterien für die Vergabe projektbezogener Fördermittel. Offene Publikationsplattformen sind bei gleichwertiger Qualitätssicherung als ebenbürtige Alternative zu klassischen Formaten anzusehen.
Veröffentlichung von Software aus Steuergeldern!
Wir wollen mit Steuergeldern entwickelte Software einschließlich ihres Quellcodes veröffentlichen. Nicht umfasst sein sollen Adaptionen proprietärer Software für individuelle Anforderungen von Behörden oder Lizenzierungen von nicht mit Steuergeldern entwickelter Standard-Software.
Sicherheitslücken schließen!
Erlangt eine deutsche Behörde Kenntnis von Sicherheitslücken jedweder Art in zivil genutzter Software, so muss die Behörde diese unverzüglich dem Hersteller der Software melden. Der Hersteller erhält daraufhin eine Kulanzzeit, um die Sicherheitslücke auszubessern, bevor diese der Öffentlichkeit mitgeteilt wird.
Gründerklima schützen!
Wir setzen uns für verbesserte Bedingungen bei Unternehmensgründungen ein. Wir sehen diese als Basis für eine Gesellschaft, die innovative Ideen realisiert, um ihre Zukunft aktiv zu gestalten. Wir wollen erreichen, dass Baden-Württemberg in Zeiten der Digitalisierung weiterhin das Land der Ideen und Tüftler bleibt, in welchem durch eine neue Gründerkultur nachhaltiges Wachstum entsteht. Um diese Gründerkultur zu gestalten fordern wir mehr gesellschaftliche Akzeptanz für Gründer und eine Bildungspolitik, die junge Menschen zum Gründen ermutigt und befähigt.
Zudem fordern wir optimierte Finanzierungsbedingungen sowie vereinfachte Regulierungen, die Gründer in ihrem Tatendrang unterstützen statt sie zu behindern. Unser wichtigster Rohstoff in Baden-Württemberg sind unsere Ideen. Damit wir auch in Zukunft der Motor Deutschlands und Europas bleiben, müssen wir schon heute die Weichen für die Zukunft stellen und eine gründerfreundliche Infrastruktur schaffen, die es jungen Menschen erleichtert, ihre Ideen in die Tat umzusetzen. Startups sind dabei aus unserer Sicht Katalysator neuer Ideen, die das Ersetzen von überholten Techniken, Produkten und Prozessen ermöglichen.
Bei der Akzeptanz von Unternehmensgründungen ist die Gesellschaft gefragt. Das Scheitern einer einzelnen Idee darf nicht gleichgesetzt werden mit persönlichem Versagen und Unvermögen. Vielmehr sollten Verständnis und Respekt geschaffen werden für den Mut und die harte Arbeit, die erforderlich sind, um eine Geschäftsidee in die Tat umzusetzen. Der Mut zum eigenen Start-up sollte in der Bildung schon von Beginn an gefördert werden. Mit Innovationswettbewerben, Projektwochen in Schulen und an Universitäten sowie Angeboten zum lebenslangen Lernen sollen zudem Grundlagenwissen und Respekt geschaffen werden. Das Wissen über wirtschaftliche Zusammenhänge soll junge Menschen dazu befähigen, selbstständig über Finanzierungsmöglichkeiten zu urteilen und den eigenen Ideen Erfolg zuzutrauen. Wir wollen, dass beim Erlass neuer Gesetze ein verstärktes Augenmerk auf deren Auswirkungen für Start-ups gelegt werden.
Wir sind jung und brauchen die Welt: Umwelt & Klima
Die Umwelt- und Klimapolitik bleibt für die Jungen Liberalen Baden-Württemberg eine zentrale Frage. Unsere Generation und die folgenden sind jene, welche die Folgen der aktuell betriebene Verschmutzung und der menschengemachten Erderwärmung schultern müssen. Wir vertreten die Vision einer ökologischen Marktwirtschaft, die Anreize für einen schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen setzt. Pauschale Restriktionen und Verbote müssen dabei in den Hintergrund treten. Ökologie und Ökonomie dürfen im Sinne einer breiten gesellschaftlichen Akzeptanz keine Gegensätze sein, sondern müssen miteinander in Einklang gebracht werden.
Soll der gegenwärtige Lebensstandard auch für zukünftige Generationen gesichert und ausgebaut werden, ist die Grundlage des Umweltschutzes eine intakte Volkswirtschaft, die dessen Finanzierung sicherstellt. Umwelt- und Klimapolitik enden dabei nicht an nationalen Grenzen. Sie müssen regional gelebt, aber unbedingt global gedacht und gemacht werden. Dabei sind Ökologie und Ökonomie für uns keine Gegensätze, sondern zwei Seiten derselben Medaille: Nur, wenn es gelingt, Konsumbedürfnisse insbesondere im Energiebereich sicher, sauber und bezahlbar zu befriedigen, kann Umwelt- und Klimapolitik gelingen. Wir bekennen uns ausdrücklich zu einem nachhaltig lebenswerten Planeten und zu den Pariser Klimazielen.
Bundesratsinitiative für Emissionshandel!
Um diese Ziele umzusetzen, vertrauen wir in erster Linie auf die Steuerungskraft des Marktes. Die Marktwirtschaft hat sich historisch als effizientestes Mittel zur Bedürfnisbefriedigung herausgestellt. Daher wollen wir das Europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS) ausbauen und weiterentwickeln. Es soll zukünftig alle Branchen und alle Treibhausgase umfassen. Dies betrifft ausdrücklich auch den Verkehr zu Land, Wasser und in der Luft sowie die Landwirtschaft. Als ersten Schritt wollen wir eine Bundesratsinitiative für einen nationalen, zweiten Emissionshandel starten, der einen fixen CO2-Deckel setzt und perspektivisch in den EU-ETS eingegliedert werden kann.
Klimainnovation fördern!
Wir wollen ein Investitionsprogramm finanzieren, um Forschung und Entwicklung von Technologien insbesondere im Bereich der CO2-Vermeidung, -Nutzung und -Speicherung zu unterstützen.
Sektorkoppelung erreichen!
Eine zentrale Rolle in der Klimaschutzpolitik wird der sogenannten Sektorkopplung zukommen. Durch Power-to-X-Verfahren kann Strom beispielsweise in Methan oder Wasserstoff umgewandelt werden. Dadurch könnten die in der Herstellung volatilen erneuerbaren Energien einfacher gespeichert und vielfältiger verwendet werden. Gegenwärtig ist die Effizienz derartiger Verfahren noch verbesserungswürdig, durch technologieoffene steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung kann hier jedoch ein großer Fortschritt angestoßen werden.
Stromtrassen ausbauen
Wir sprechen uns dafür aus, den Ausbau der Nord-Süd Stromtrassen zu beschleunigen und zu forcieren. Das Land Baden-Württemberg soll hier als Antriebsmotor handeln und in Kooperation mit anderen Bundesländern den schnellen Ausbau vorantreiben. Ebenso müssen die transnationalen Transportwege für Strom innerhalb der EU ausgebaut und verbessert werden. Das Land soll hier mit Bundesratsinitativen Impulse in Richtung eines gesamteuropäischen Strommarktes setzen.
Kreislaufwirtschaft vorantreiben!
Im Rahmen einer ganzheitlichen Materialwirtschaft setzen wir uns für die Kreislaufwirtschaft ein. Des einen Abfälle sind des anderen Rohstoffe. Durch gezielte Wieder- oder Anschlussverwendung von Wertstoffen können Grenzen der Rohstoffverfügbarkeit verschoben werden. Insbesondere im Bereich der seltenen Erden müssen Möglichkeiten des Recyclings weiter erforscht werden. Das Verursacherprinzip muss konsequent umgesetzt werden: der Hersteller eines Produkts hat die Verantwortung für die Entsorgung bzw. Möglichkeit der Weiterverwendung zu tragen, auch wenn diese nicht wirtschaftlich rentabel sind, dadurch schonen wir fortlaufend auch unsere Ressourcen!
Der Staat ist für die Bürger da: Staat und Verwaltung
Für Toleranz und Gleichberechtigung von LSBTI im Ländle
Wir stehen für Vielfalt und Wertschätzung in der Gesellschaft. Homo-, Bi-und Transphobie sind absolut zu verurteilen. Sie sind der Boden, auf dem Gewalt und Diskriminierung gedeihen. Der in weiten Teilen halbherzige und durch die grün-schwarze Landesregierung finanziell gekürzte Aktionsplan der Landesregierung muss ausgebaut und durch konkrete Maßnahmen ergänzt werden. Wir unterstützen Aufklärungs- und Toleranzprojekte in den Schulen und der Jugendarbeit. Die bestehenden Bildungspläne begrü.en wir, fordern aber eine konsequentere Umsetzung, die mit einem Angebot an Fortbildungen für Lehrkräfte begleitet werden muss.
Zusätzliche ehrenamtliche Aufklärungsprojekte sollen vom Land aktiv gefördert werden. Ehrenamtliche Initiativen leisten unter anderem einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung, helfen LSBTIs bei ihrem Outing und sollen von der Landesebene finanziell stärker gefördert werden. Wissenschaftliche Projekte zur Aufarbeitung des Paragraphen 175 müssen vom Land verstärkt gefördert werden, auch um mehr Verfolgte zu einer Entschädigung zu verhelfen. Baden- Württemberg soll im Bundesrat die Initiative zur Erweiterung von Artikel 3, 3 GG um die sexuelle Orientierung, sowie zur Aufhebung des Blutspende-Verbots ergreifen. Ämter und Behörden müssen insbesondere bei Asylverfahren für den Umgang mit LSBTI geschult sein, damit Baden-Württemberg der besonderen Schutzbedürftigkeit von LSBTI-Geflüchteten gerecht wird.
Verwaltung digitalisieren!
Viele amtliche Vorgänge können durch Digitalisierung einfacher und transparenter gestaltet werden. Deshalb sollen Behördenvorgänge grundsätzlich digital – ohne analogen Schriftverkehr und ohne persönliches Erscheinen der Betroffenen – möglich sein. Des Weiteren soll die Verwaltung intern konsequent digitalisiert werden. Dazu müssen Mitarbeiter entsprechend geschult und EDV-Systeme kontinuierlich an den Stand der Technik angeglichen werden. Wir fordern diesbezüglich auch eine langfristige Finanzierung, insbesondere von Bund und Land, damit die Chancen der Digitalisierung auf Dauer von den Kommunen genutzt werden können.
Im Schriftverkehr mit Behörden sind kryptografische Signaturen als gleichwertig zu analogen Unterschriften anzusehen, sodass eine rechtssichere elektronische Zustellung von Dokumenten ermöglicht wird. Der Zugang zu öffentlichen Daten (Vorlagen, gespeicherte Bürgerdaten, Statistiken, …) soll durch niedrigschwellige digitale Angebote wie Internetportale zentraler und transparenter gestaltet werden. Ebenso sollen politische Vorgänge wie der Entwurf neuer Gesetze über diese öffentlichen Portale schon zu einem frühen Zeitpunkt den Bürgern bereitgestellt, und ihnen so die Möglichkeit zur einfachen Partizipation gegeben werden.
Betäubungsmittel legalisieren!
Der Kampf gegen Drogenkonsum durch staatliche Repression ist endgültig gescheitert. Es ist an der Zeit, neue Wege in der Suchtprävention zu gehen. Wir streben daher langfristig die Legalisierung aller Drogen an. Durch eine geregelte Abgabe von Betäubungsmitteln werden Konsumenten vor Verunreinigungen geschützt, Süchtigen kann im Bedarfsfall problemlos geholfen werden und Jugendschutz endlich durchgesetzt werden. Darüber hinaus führt eine Drogenlegalisierung zur Entstehung von legalen Arbeitsplätzen, der Staat generiert Steuereinnahmen und nicht zuletzt kann dadurch Kriminalität effektiv bekämpft werden bei gleichzeitiger Entlastung von Polizei und Justiz.
Zunächst setzen sich die Jungen Liberalen Baden-Württemberg daher für eine umfassende Legalisierung von Cannabis ein. Dazu wollen wir, dass sich ganz Baden-Württemberg für ein Modellprojekt zur Cannabislegalisierung zur Verfügung stellt.
Hygieneprodukte flächendeckend bereitstellen!
Wir wollen ähnlich wie bisher Toilettenpapier auch andere Hygieneprodukte (Tampons, Binden, Slipeinlagen, Windeln, u.ä.) in öffentlichen Einrichtungen, wie bspw. staatlichen Institutionen, Schulen, Universitäten, Bibliotheken, Ämtern, Parlamenten, Gerichtsgebäuden und Krankenhäusern sowie öffentlichen Toiletten und öffentlichen Verkehrsmitteln mit Toilette flächendeckend bereitstellen.
Die Art der Aufstellung, Instandhaltung, Wartung, Bestückung des Angebotes beispielsweise durch Automaten können in ihrer genauen Ausgestaltung dem jeweiligen Betrieb bzw. Haus überlassen werden. Sowohl bei einem Angebot durch Drittanbieter als auch bei eigener Sicherstellung der Versorgung sind durch die Bereitstellung entstehende Kosten für Unternehmen äquivalent zu sonstiger Toilettenausstattung steuerlich absetzbar zu gestalten. Die preisliche Abgabe ist in allen Fällen auf Selbstkostenpreisbasis auszurichten und nicht für Gewinnabsichten der Betriebe bzw. staatlichen Institutionen vorgesehen. Die Abgabestellen sind an diskreten Plätzen einzurichten.
Extremismus konsequent bekämpfen!
Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg lehnen jede Form von Extremismus entschieden ab. Davon erfasst sind insbesondere jegliche Bestrebungen zur Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Extremistischen Tendenzen in der Gesellschaft entschieden entgegen zu treten ist nicht nur Aufgabe staatlicher Gewalt, sondern auch die eines jeden einzelnen Bürgers. Sie ist daher auch Kernaufgabe liberaler Politik. Es müssen alle staatlichen Maßnahmen genutzt werden um jedwede Art der Förderung und Finanzierung von extremistischen Gruppierungen und deren Vorfeld zu unterbinden. Damit dies gelingt muss jede Strömung und Ausprägung von Extremismus gesondert betrachtet werden um die jeweils beste Strategie zu ihrer Bekämpfung zu finden. Vergleichende und relativierende Betrachtungen zwischen den einzelnen Strömungen lehnen wir daher ab. Die bisherige Arbeit zur Bekämpfung von Rechtsextremismus in Deutschland reicht bei weitem nicht aus.
Die NSU-Morde, der Mord an Walter Lübcke, die Anschläge in Halle und Hanau und viele weitere rechtsextreme Gewalttaten zeigen, dass der Rechtsextremismus in Deutschland eine existentielle Bedrohung für unser freiheitliches Zusammenleben ist. Dieser Bedrohung muss entschieden entgegengewirkt werden! Ein wichtiger Baustein dafür sind Aufklärungsprogramme und Demokratieförderungsprojekte, die die zivilgesellschaftliche Resilienz stärken. Diese Projekte müssen verstärkt in gefährdeten Regionen und Milieus arbeiten, dafür müssen entsprechende Mittel des Landes bereitgestellt werden. Auch ein Ausbau der Aussteigerprogramme ist dringend notwendig. Bei unseren Sicherheitsbehörden muss die Sensibilität für gewaltbereiten Rechtsextremismus wachsen. Die entsprechenden Behördenstellen müssen für den Kampf gegen Rechtsterrorismus personell besser ausgestattet werden, sowohl beim Verfassungsschutz Baden-Württembergs als auch beim LKA.
Auch das Vorfeldmilieu des gewaltbereiten Rechtsextremismus muss entschlossen bekämpft werden: So muss das Stattfinden Rechtsrockkonzerte, die als Finanzierungsquelle für rechtsextreme Gruppierungen dienen, wenn rechtlich möglich verhindert werden. Bei der Vergabe von Waffenscheinen muss verstärkt auf verfassungsfeindliche Gesinnung und Kontakte zu rechtsextremen Gruppierungen und Individuen geachtet werden. Ebenso wollen wir nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens rechtsextreme Strukturen im digitalen Raum bekämpfen. Nach dem Vorbild Bayerns soll ein Verzeichnis extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen geschaffen werden. Die Mitgliedschaft bei oder Unterstützung einer solchen Organisation muss bei Arbeitsverhältnissen im öffentlichen Dienst nach dem Vorbild Bayerns abgefragt werden. Bei der Vergabe von Waffenscheinen muss verstärkt auf verfassungsfeindliche Gesinnung und Kontakte zu rechtsextremen Gruppierungen und Individuen geachtet werden.
Das Erstarken der in großen Teilen rechtsradikalen AfD hat ein gesellschaftliches Klima erzeugt, das gewaltbereite Rechtsextremisten stärkt und ermutigt. Beflügelt durch Hetze im öffentlichen Raum und im Netz kommt es sehr häufig zur Radikalisierung von Menschen mit bereits vorhandenen rassistischen, antisemitischen, fremdenfeindlichen und/oder allgemein rechtsautoritären Gedankengut. Wir sehen es daher als unsere Aufgabe zu verhindern, dass sich der politische Diskurs weiter nach rechts öffnet. Wir lehnen jegliche Zusammenarbeit mit der AfD und ihren Vorfeldorganisationen ab. Wir setzen uns verstärkt gegen rechts ein. Wir wollen dazu beitragen, institutionellen Rassismus, sowie Alltagsrassismus abzubauen.
Die Finanzierung von politischen und religiösen Extremisten aus öffentlichen Geldern ist zu unterbinden, besonders an den Universitäten und Hochschulen. Wir wehren uns gegen Versuche, die SED-Dikatur zu relativieren. Wir setzen uns für eine intensivere Erforschung und Bekämpfung von Linksextremismus und religiösem Fundamentalismus ein. Auch die zweite deutsche Diktatur und darüber hinaus weitere sozialistische Menschenrechtsverbrechen weltweit müssen Teil des Geschichtsunterrichts sein. Die politische Bildung muss Linksextremismus thematisieren und für davon ausgehende Probleme sensibilisieren. Für uns ist es selbstverständlich, überall und jederzeit Antisemitismus und jenen Kräften, welche das Existenzrecht Israels in Frage stellen, entgegenzuwirken.
Zweistimmenwahlrecht einführen!
Wie bei der Bundestagswahl sollen die Wähler mit der Erststimme den Direktkandidaten des jeweiligen Wahlkreises und mit der Zweitstimme die von ihnen präferierte Partei wählen können. Daher fordern wir die Einführung einer Listenwahl in Form einer personalisierten Verhältniswahl. Eine differenzierte Stimmabgabe stärkt den Wählerwillen, wie die Bürger es von der Bundestagswahl bereits gewohnt sind. Ein Zweistimmenwahlrecht ermöglicht gleichzeitig lokale Interessenvertretung und eine ausgewogenere Zusammensetzung des Parlaments.
Diskriminierungsverbot in die Landesverfassung aufnehmen!
Nach Vorbild des Grundgesetzes wollen wir das Verbot staatlicher Diskriminierung in die Landesverfassung aufnehmen. Dabei wollen wir die Kategorien um die sexuelle Orientierung erweitern.
Schwimmbäder unterstützen!
Schwimmbäder sind für junge Menschen, Familien und Senioren ein zentraler Aufenthalt im Sommer. Aktuell sind unsere Schwimmbäder im Land in einem schwierigen Zustand, da vielen Kommunen das nötige Geld für die Sanierungen fehlt. Auch ist es für viele kommunale Entscheidungsträger und Behördenmitarbeiter, insbesondere in Kommunen unter 10. 000 Einwohnern, schwierig entsprechende Planungen vorzunehmen, da für eine Sanierung Landesmittel abgerufen werden müssen. Wir fordern deshalb von der Landesregierung eine bessere finanzielle Unterstützung der Kommunen, insbesondere bei der Kooperation mehrerer Kommunen, zur Sanierung der Schwimmbäder im Land. Hierbei soll jedoch auch die Leistung der Kommunen berücksichtigt werden, welche in den vergangenen Jahren ihre Schwimmbäder saniert und zukunftsfähig aufgestellt haben.
Zudem sollte ein möglichst unbürokratisches Fördersystem hingewirkt werden, welches auch Investitionen von Privaten ermöglicht. Diese Investitionen können beispielsweise über einen Bürgerfonds ermöglicht werden. Für die Sicherheit in den Schwimmbädern sollen den Kommunen durch das Innenministerium taugliche Sicherheitskonzepte zur Verfügung gestellt werden. Den Kommunen soll es jedoch freistehen, dieses Angebot zu nutzen. Bei der Umsetzung regen wir eine Koordination über die vier Regierungspräsidien an, da diese in engem Austausch mit ihren Kommunen stehen.
Wir setzen uns für eine Änderung des § 32a der baden-württembergischen Gemeindeordnung ein. Ziel ist es Zählgemeinschaften von fraktionslosen Gemeinderäten dieselben Rechte zukommen zu lassen wie Fraktionen. Der § 32a GemO wird wie folgt geändert:
§ 32a
Fraktionen und Zählgemeinschaften
(1) Gemeinderäte können sich zu Fraktionen und Zählgemeinschaften zusammenschließen. Das Nähere über die Bildung der Fraktionen und Zählgemeinschaften, die Mindestzahl ihrer Mitglieder sowie die Rechte und Pflichten der Fraktionen und Zählgemeinschaften regelt die Geschäftsordnung.
(2) Die Fraktionen und Zählgemeinschaften wirken bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung des Gemeinderats mit. Sie dürfen insoweit ihre Auffassungen öffentlich darstellen. Ihre innere Ordnung muss demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen.
(3) Die Gemeinde kann den Fraktionen und Zählgemeinschaften Mittel aus ihrem Haushalt für die sächlichen und personellen Aufwendungen der Fraktionsarbeit gewähren. Über die Verwendung der Mittel ist ein Nachweis in einfacher Form zu führen.
(4) Zu Zählgemeinschaften können sich fraktionslose Mitglieder der Gemeindevertretung untereinander oder mit einer Fraktion zusammenschließen. Ein weitergehender Zusammenschluss zu einer Zählgemeinschaft ist nur zulässig, wenn dadurch andere Fraktionen oder Zählgemeinschaften nicht benachteiligt werden.
Bürgerentscheide auf Landkreisebene!
Wir setzen uns dafür ein, dass Bürgerentscheide auf Landkreisebene ermöglicht werden. Entsprechende Regelungen sind in die Landkreisordnung aufzunehmen.
Mit Sicherheit frei: Innenpolitik
Die innere Sicherheitsarchitektur besteht aus den Akteuren, die für die Sicherheit im Inland sorgen sollen. Die Arbeit von Polizei und Nachrichtendiensten trägt dazu bei, dass Deutschland ein vergleichsweise sicheres Land ist. Doch Vorkommnisse wie die massenhafte Spionage durch inländische wie ausländische Geheimdienste, die Taten der Terrororganisation NSU oder Aufklärungs- und Vollzugsdefizite bei teilweise schwersten Straftaten haben in der Vergangenheit gezeigt, dass die deutsche Sicherheitsarchitektur nicht immer in der Lage ist, den Schutz der Grundrechte zu gewährleisten. Deshalb setzen wir uns für die längst überfälligen Reformen der Sicherheitsarchitektur ein.
Sicherheit schaffen – Polizei stärken!
Die Polizei ist der wichtigste Ansprechpartner für die innere Sicherheit. Damit die Polizei ihre Aufgabe erfüllen kann, benötigen Polizisten sowohl eine hervorragende Ausbildung und genügend dienstfähige Kollegen, als auch eine moderne technische Ausstattung, die sich an den tatsächlichen Aufgaben in den einzelnen Bundesländern orientiert – angefangen mit einem Dienstwagen ausreichender Kapazität bis hin zur Büroausstattung. Polizisten dürfen nicht auf den privaten Zukauf von Ausrüstung aufgrund von Mängeln angewiesen sein. Im Gegenteil müssen sie fair bezahlt werden und bei Bedarf Wohngeld erhalten.
Bei der Ausbildung muss sowohl die Effektivität der Polizeiarbeit, als auch der Grundrechtsschutz von Bürgern und Beamten im Mittelpunkt stehen. Zur Bemessung der benötigten Personalkapazitäten und technischen Ressourcen sind Schutzziele, wie sie im Bereich der Feuerwehren oder des Rettungsdienstes bereits üblich sind, zu definieren. Diese müssen auf unter anderem an der Kriminalitäts- und Bedrohungslage der einzelnen Regionen, der Eintreffzeit der benötigten Einheiten und einem statistischen Erreichungsgrad basieren. In regelmäßigen Abständigen sind Risikoanalysen zu erstellen, durch (polizei-)externe Experten zu beurteilen und die Schutzziele anzupassen. Auch gut ausgebildete Polizeibeamte sind nicht immun gegen Fehlverhalten. Damit das öffentliche Vertrauen in die Polizei dadurch nicht in Mitleidenschaft gezogen wird, müssen Ermittlungen gegen Polizeibeamte von einer unabhängigen Beschwerdestelle begleitet werden. An diese Stelle sollen sich auch alle Bürger direkt und vertraulich wenden können. Einen freiwilligen Polizeidienst ohne ausreichende Qualifizierung und frei von jeglichen hoheitlichen Rechten lehnen die Jungen Liberalen Baden-Württemberg entschieden ab.
Föderalismus reformieren!
Die föderale Organisation der Polizei in Deutschland ist richtig, um Kriminalität vor Ort zu verhindern und zu bekämpfen sowie gleichzeitig eine Machtkonzentration bei einer Bundesbehörde zu vermeiden. Trotzdem sehen wir den Bedarf für stärkere Vernetzung und Koordinierung. Die bundeseinheitlichen Polizeidienstvorschriften sollen insbesondere für den bundeslandübergreifenden Einsatz von Polizisten ausgebaut werden. Gerade die Landeskriminalämter (LKA) sollen stärker kooperieren, um effektiver und effizienter zu arbeiten. Es ist nicht sachdienlich, dass jedes LKA jede Spezialfähigkeit vorhält. Das Bundeskriminalamt (BKA) kann bei der Weiterentwicklung und Erforschung von Spezialfähigkeiten eine wichtige Koordinierungsfunktion wahrnehmen. Insbesondere bei größeren Anschaffungen der LKAs ist darauf zu achten, dass eine Kompatibilität mit der Ausstattung anderer LKAs gewährleistet ist, um gemeinsame Einsätze zu ermöglichen.
Effizienz des Verfassungsschutzes stärken
Das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten muss aufrechterhalten werden. Die Kompetenzverteilung der Nachrichtendienste zwischen dem Bundesnachrichtendienst (BND) für Auslandsaufgaben und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) für Inlandsaufgaben ist richtig. Das Verfassungsschutzreformgesetz war ein wichtiger Anfang, um die Arbeit der Verfassungsschutzämter zu verbessern. Im Rahmen einer Strukturreform sollen die Landesämter für den Verfassungsschutz aufgelöst werden. Frei werdende Ressourcen und die bisherigen Aufgaben sind auf das reformierte Bundesamt für Verfassungsschutz mit Dienststellen in allen Bundesländern zu verlagern.
Keine heimliche Überwachung mittels Schadsoftware!
Wir lehnen jegliche Überwachungsmaßnahmen (sei es zur sogenannten „Online-Durchsuchung“ oder zur sogenannten „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“), bei der Endgeräte im Besitz der Zielperson mit Schadsoftware (etwa dem sogenannten „Staatstrojaner“) infiziert werden, entschieden ab.
Besserer Datenaustausch!
Durch die Internationalisierung von Kriminalität müssen auch die Sicherheitsbehörden national und international besser untereinander kommunizieren sowie Daten austauschen können. Dazu müssen einheitliche und standardisierte Schnittstellen für EDV-Systeme erarbeitet werden, mit denen ein einfacher und unmittelbarer Datentransfer möglich ist. Die Daten der Bürger sollen so nicht in einer „Super-Polizeidatei“ gespeichert werden, sondern dezentral bei den verschiedenen Sicherheitsorganen entsprechend ihrer Erhebung aufbewahrt und nur einzelfallbezogen bei konkretem Erfordernis durch andere Organe abgefragt werden. Gleichzeitig soll es dem Bürger möglich sein, mithilfe eines Online-Portals und seiner digitalen Bürger-ID abzufragen, welche persönlichen Daten die Sicherheitsbehörden über ihn abgespeichert haben, und welche Behörden aufgrund welcher Vorkommnisse welche Daten abgefragt haben. Diese Auskunft wird in begründeten Fällen, in denen der Erfolg eines laufenden Verfahrens gefährdet scheint, nicht erteilt.
Keine Vorratsdatenspeicherung!
Wir Junge Liberale setzen uns vehement gegen eine Vorratsdatenspeicherung jedweder Art ein. Offensichtlich verfassungswidrige Instrumente verhindern eine langfristig verlässliche Praxis der Polizeiarbeit. Bereits die Erhebung, und nicht nur die Abfrage privater Daten darf nur nach richterlicher Anordnung erfolgen. Dies bedeutet auch, dass Dritte nicht durch staatliche Behörden verpflichtet werden dürfen, private Daten außerhalb der eigenen Geschäftserfordernisse zu Strafverfolgungszwecken zu erheben oder zu speichern.
Keine Mindestgröße für Polizeibewerber!
Wir wollen die Mindestgröße von Bewerbern auf eine polizeiliche Ausbildung abschaffen und eine dementsprechende Änderung in Polizeidienstvorschrift (PDV) 300 herbeiführen. Davon unberührt bleibt die obligatorische Beurteilung der körperlichen und geistigen Fähigkeiten der Bewerber durch einen Polizeiarzt.
Pseudonymisierte Kennzeichnung von Polizeibeamten!
Um betroffenen Bürgern im Falle von individuellem Fehlverhalten einzelner Beamter effektiven Rechtsschutz zu gewähren, wollen wir Betroffenen eine Möglichkeit bieten, um Beamte nachträglich in eindeutiger Weise zu identifizieren. Gleichzeitig muss zum Schutz der Polizeibeamten verhindert werden, dass ihre Identität ausnahmslos offenbart wird, oder dass einzelne Beamte gezielt angegriffen werden, etwa, weil im Vorfeld einer Massenveranstaltung gegen sie im Internet gehetzt wurde. Diese Interessen sind jedoch durch einfache Maßnahmen in angemessenen Ausgleich zu bringen.
Polizeibeamte sollen, soweit keine anderweitige eindeutige Identifizierung möglich ist, eine deutlich sichtbar an ihrer Uniform angebrachte Kennzeichnung tragen. Um die Unabhängigkeit und Unbefangenheit bei Ermittlungen gegen Polizeibeamte in Strafsachen sicherzustellen, sollen diese zukünftig zentral durch eine neu zu schaffende Abteilung „Interne Ermittlungen“ der Landeskriminalämter beziehungsweise des Bundeskriminalamtes erfolgen. An diese unabhängige Stelle sollen sich alle Bürger direkt und vertraulich wenden und eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen können.
Keine Gebühren für Polizeiaufgaben!
Gebühren für Kernaufgaben der Polizei wie etwa Identitätsfeststellung, Anordnung des Gewahrsams oder Platzverweis lehnen wir aus grundsätzlichen rechtsstaatlichen und finanzpolitischen Erwägungen generell ab. Eine Gebührenfinanzierung könnte zur Aushebelung elementarer Bürgerrechte wie der Freizügigkeit und dem Demonstrationsrecht durch die Hintertür führen. Allgemeine Staatsaufgaben sind außerdem grundsätzlich aus Steuereinnahmen zu finanzieren.
Gekommen um zu bleiben: Migration und Integration
Baden-Württemberg braucht eine gesteuerte Einwanderung von Fachkräften, um auch langfristig unseren Wohlstand zu erhalten. Wir müssen sogar um die nötigen Talente werben. Baden- Württemberg muss zudem auch weiterhin humanitäre Verantwortung übernehmen. Gleichzeitig darf die Gesellschaft nicht durch unkontrollierte Migration überfordert werden. Dabei muss Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz und subsidiäre Schutzberechtigung einerseits und dauerhafte Einwanderung andererseits konsequent unterschieden werden. Schnell zurechtfinden!
Die Jungen Liberalen wollen, dass sich neu ankommende Migranten so schnell wie möglich in Deutschland zurechtfinden. Deshalb sind zuverlässige und leicht verfügbare Informationen über die verschiedenen Beratungsstellen, den Spracherwerb und das Leben in Deutschland sowie ggf. das Asylverfahren wichtig. Auch Informationen über die Angebote und Projekte der ehrenamtlichen Helfer vor Ort erleichtern die Ankunft und die Integration. Wir fordern daher, bereits bestehende Informationsangebote bekannt zu machen und zu fördern, z.B. die „Moin“-App, die „Ankommen“-App sowie den „Refugee-Guide“, den Zugang zu Online-Informationen zu erleichtern, z.B. durch W-LAN in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Freiwillige Initiativen, die wie das Projekt 42 von Hamburg.Freifunk W-LAN-Zugang in den Unterkünften anbieten wollen, sind zu unterstützen. bei der Förderung von Informationsangeboten mit anderen Bundesländern kooperieren und gelungene Ansätze zu übernehmen.
Einwanderungsgesetz einführen!
Baden-Württemberg hat einen ständigen Bedarf an Fach- und Arbeitskräften und ist daher auf die Einwanderung von qualifizierten und leistungsfähigen Menschen angewiesen um seinen Wohlstand weiterhin erhalten zu können. Um dies in einem rechtsstaatlich geordneten Verfahren langfristig ermöglichen zu können fordern wir die Einführung eines Einwanderungsgesetzes, indem die Kriterien und Voraussetzungen für Arbeitsmigration festgeschrieben werden. Diese Möglichkeit der Zuwanderung durch Qualifikation muss auch Asylbewerbern, Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigte offen stehen, sofern sie die entsprechenden Qualifikationen erfüllen. Dazu muss die Möglichkeit eins unbürokratischen „Spurwechsel“ geschaffen werden.
Es ist weder humanitär vertretbar noch volkswirtschaftlich sinnvoll, gut integrierte Arbeitnehmer und ihre Familien abzuschieben. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf von der Vergabe von Beschäftigungs- und Ausbildungsduldungen weitreichend Gebrauch zu machen und die ihr zur Verfügung stehenden Ermessensspielräume bei der Anwendung von Ermessensduldungen zu nutzen um Abschiebungen von qualifizierten Menschen, die sich bereits in Ausbildung befinden, zu verhindern.
Bessere Anerkennung von Qualifikation!
Wir wollen, dass Migranten die für sie passende Bildungs-, Qualifikations- und Jobangebote finden können. Wir setzen uns langfristig dafür ein, Weiterbildungs- und Nachqualifizierungsmaßnahmen für Berufszweige zu entwickeln, bei denen dies heute noch nicht möglich ist. über die Anerkennungsverfahren von im Ausland erworbenen (beruflichen) Qualifikationen ist umfassend aufzuklären. Darüber hinaus sind Finanzierungs- und finanzielle Unterstützungsmodelle auszubauen und Potentiale und Qualifikationen der Menschen, die zu uns gekommen sind, sichtbar gemacht werden. In diesem Zusammenhang muss das Angebot an Qualifikationsanalysen ausgebaut und die Anerkennung in formellen Konzepten ermöglicht werden.
Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern, dass die sogenannte “Betriebliche Einstiegsqualifikation”(EQ) für nicht reglementierte Berufe insbesondere für Asylberechtigte und Flüchtlinge flächendeckend angeboten und von zuständigen staatlichen Stellen (BAMF) auch finanziell unterstützt wird. Eine Verbindung dieses Programmes mit Deutschunterricht ist dabei zu gewährleisten, wobei von staatlicher Seite sichergestellt werden muss, dass dadurch keine finanzielle Mehrbelastung der Betriebe entsteht. Nach Ablauf der Praktikumszeit ist eine Bewertung und Empfehlung des zuständigen Betreuers im Betrieb einzuholen, und darauf basierend kann dann eine Ausbildung, Fortbildung oder Prüfungsablegung erfolgen. Bei entsprechender Eignung ist auch eine Weiterbeschäftigung im entsprechenden Betrieb zu begrüßen. Eine Begleitung des Programms durch IHK und HWK ist entscheidend, vor allem was das Erlangen etwaiger Zertifikate oder Prüfungsablegungen nach Ende des Programms angeht. Die Zusammenarbeit mit kleinen und mittelständischen Unternehmen ist dabei zu bevorzugen, da diese bei der Arbeitsintegration von Asylberechtigten und Flüchtlingen in der Vergangenheit besonders erfolgreich waren.
Deutsch- und Integrationskurse geben!
Wir halten bei Migranten ohne ausreichende Deutschkenntnisse eine frühe Teilnahme an Deutsch- und Integrationskursen für sinnvoll. Die Hürden dafür sollten nicht weiter erhöht, sondern gesenkt werden. Wir fordern daher, dass Schutzsuchenden nach der Registrierung in der zugewiesenen Erstaufnahmeeinrichtung zumindest einen Basis-Deutsch- und Integrationskurs anzubieten. Nach Möglichkeit werden Kurse angeboten, deren Niveau sich am zuvor erhobenen Bildungsstand orientiert. Die Deutsch- und Integrationskurse sind verpflichtend auszugestalten.
Dabei ist auf diejenigen Rücksicht zu nehmen, die einer Ausbildung, einem Studienvorbereitungsprogramm, einem Studium oder einer Arbeit nachgehen. Es muss sichergestellt werden, dass Kinder während der Kurszeiten betreut werden; dies kann auch durch die Einrichtung von Eltern-Kind-Kursen geschehen. die Kurse für die Schutzsuchenden gebührenfrei anzubieten. am Ende der Kurse jeweils ein Zeugnis auszustellen. Die erworbenen Sprachkenntnisse sind nach den Vorgaben des Gemeinsamen europäische Referenzrahmens für Sprachen (CEFR) zu zertifizieren, sofern der Kursteilnehmer das Niveau A2 erreicht oder überschreitet. Ziel des Deutschkurses soll das Sprachniveau B2 sein.
Kita- und Schulbesuch ermöglichen!
Wir glauben, dass Kinder unabhängig von ihrer Herkunft die bestmögliche Förderung verdienen. Kinder von Schutzsuchenden sollen daher einen möglichst umfassenden Zugang zu unserem Bildungssystem erhalten. Deshalb wollen wir, dass Eltern und gegebenenfalls den Vormündern minderjähriger Flüchtlinge Informationen über das Bildungssystem zur Verfügung gestellt werden. Eltern oder Vormünder kleiner Kinder sollen sich besonders über die Möglichkeit und die Vorzüge des Kitabesuchs informieren können. Kinder im entsprechenden Alter ist der Besuch einer Kita zu ermöglichen. Die Kitagebühren sind an die finanzielle Leistungsfähigkeit der Eltern anzupassen. Minderjährigen im Schulalter ist der Schulbesuch unabhängig davon zu ermöglichen, ob sie bereits als schulpflichtig gelten. Volljährigen Schutzsuchenden, die noch keinen Schulabschluss haben oder deren Schulabschluss nicht anerkannt wurde, den weiteren Schulbesuch bis zum 25 Lebensjahr zu gestatten.
Ausbildung, Studium und Arbeit ermöglichen!
Auch Schutzsuchende sollen die Chance auf einen Ausbildungs-, Studien- oder Arbeitsplatz haben. Dadurch wird es für sie leichter, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und finanziell für sich selbst zu sorgen. Daher wollen wir jugendliche Schutzsuchende und ihre Eltern oder Vormünder über das Berufsausbildungssystem und das Studium informieren und beraten lassen. Dabei ist darauf einzugehen, welche Anforderungen an Auszubildende und Studierende gestellt werden und welche Chancen sie nach den jeweiligen Abschlüssen haben. Vorübergehenden Humanitären Schutz einführen!
Über den Bundesrat wollen wir die Einführung eines eigenen Rechtsstatus für Kriegsflüchtlinge befördern – den Vorübergehenden Humanitären Schutz.Nach Identitätsfeststellung und Sicherheitsüberprüfung soll hierbei ein Aufenthaltsstatus gewährt werden, der mit Ende des Krieges erlischt. In der Regel erfolgt danach die umgehende Rückkehr ins Heimatland. Kriegsflüchtlinge erhalten die sofortige Arbeitserlaubnis ohne Beschränkungen sowie volle Integrationshilfen.
Einreisevisa schaffen!
Der privilegierte Familiennachzug ist ein wesentlicher Bestandteil gelungener Integration, erspart unnötige Bürokratie und entlastet die Behörden. Die Wahrung der aktuellen Regelungen für Asylberechtigte und Flüchtlinge ist uns daher wichtig. Darüber hinaus fordern die Jungen Liberalen Baden-Württemberg für subsidiär Schutzberechtigte den Familiennachzug durch Einreisevisa für Familienangehörige zu ersetzen, die eine eigene Prüfung der Schutzberechtigung ermöglichen. Diese Einreisevisa sind zu erteilen, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Antrag eine positive Prognoseentscheidung über die Schutzberechtigung des Familienangehörigen trifft. Der persönliche Schutzbereich umfasst dabei den Personenkreis, der im Bereich des Familiennachzugs Anwendung findet. Wird ein Schutztitel erteilt, so ist die Geltungsdauer an die Schutztitel der anderen Familienmitglieder anzugleichen, damit Folgeprüfungen zeitgleich stattfinden können.
I want my money back: Finanzpolitik
Wir glauben daran, dass jedem Menschen das zusteht, was er selbst erwirtschaftet und dass jeder Mensch am besten weiß, was eine gute Verwendung seines Eigentums ist. Zur Finanzierung von öffentlichen Gütern und zur Erweiterung der Freiheit seiner Bürger ist es legitim, Steuern zu erheben. Diese sollten jedoch nur so hoch sein, wie unbedingt notwendig, niemanden ungerechtfertigt über Gebühr belasten und für die Bürgerinnen und Bürger verständlich sein. In der Ausgestaltung des Steuersystems zur Deckung der notwendigen Ausgaben ist der Staat an drei Prinzipien gebunden: es muss effizient, gerecht und einfach sein. Um die wirtschaftliche Freiheit der Bürger nicht unnötig einzuschränken, sind die Kosten der staatlichen Steuerverwaltung, individueller Erhebungspflichten und ökonomischer Anreizverzerrungen zu minimieren.
Wohnen weniger besteuern!
Die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg soll von 5,0 Prozent auf den früheren Satz von 3,5 Prozent gesenkt werden. Darüber hinaus wollen wir einen Freibetrag von bis zu 500.000 Euro einführen: Wer in den eigenen vier Wänden wohnt, ist weniger anfällig für Mietpreisschwankungen. Der Freibetrag soll für den Erwerb von Wohnimmobilien durch natürliche Personen gelten. Zudem fallen bei der Bebauung eines bisher unbebauten Grundstücks auf die bereits umsatzsteuerbelasteten Baukosten noch Grunderwerbsteuern an. Diese Doppelbesteuerung wollen wir abschaffen und somit den Zugang zu Eigentum erleichtern. Mobilität ist Kern unserer modernen Gesellschaft. Insbesondere junge Menschen unterliegen daher jedoch häufig kommunalen Zweitwohnungssteuern. Diese lehnen wir vollumfänglich ab.
Wir sprechen uns dafür aus, dass Baden-Württemberg ab 2025 im Zuge der Grundsteuerreform das Flächenmodell, nach Vorbild des Konzeptes der bayrischen Landesregierung, zur Erhebung verwendet. So können Bürger vor exorbitanten Steuererhöhungen geschützt werden, und es werden Anreize gesetzt brachliegende Flächen gewinnbringend zu nutzen.
Hundesteuer abschaffen!
Eine willkürliche Besteuerung der Haltung einzelner Tiere lehnen wir ab. Im Gegenteil: Der Hund ist der beste Freund des Menschen. Daher wollen wir die landesrechtliche Grundlage für die kommunalen Hundesteuern abschaffen.
Doppik einführen!
Wir wollen auf Landesebene die doppelte Buchführung (Doppik/accrual accounting) durch die IPSAS (International Public Sector Accounting Standards) einführen. So soll mehr Transparenz in den öffentlichen Finanzen geschaffen werden. Dadurch wird auch die Wertentwicklung der Infrastruktur und zukünftiger Rentenverpflichtungen berücksichtigt. Nur so kann eine echte, nachhaltige schwarze Null erreicht werden. Damit Investitionen in immaterielle Vermögenswerte wie Bildung und Forschung durch diese Änderung nicht ignoriert werden, sollten prozentuale Zielgrößen in Abhängigkeit des BIP im Vorfeld vereinbart werden.
Haushalte weiter konsolidieren!
Durch die verantwortungslose Haushalts- und Sozialpolitik der letzten Dekaden in Bund und Ländern wird der jungen Generation ein politisches Trümmerfeld hinterlassen. Begriffe wie „Generationenvertrag“ sind zu puren Floskeln verkommen, die das dahinterstehende Debakel nicht mehr verdecken können. Wir wollen den den Gestaltungsraum der künftigen Generationen verteidigen.
Zukunftsmobilität ohne Verbote: Verkehrspolitik
Wir wollen für die Mobilität der Zukunft den ökologisch und ökonomisch überzeugendsten Weg gehen, der die Gesundheit und Arbeitsplätze der Menschen im Blick hat. Das ist unsere Zukunftsstrategie für ein mobiles Land. Daran müssen alle relevanten Akteure wie Autobauer, Zulieferer, Gewerkschaften, Automobilclubs und Umweltverbände beteiligt werden.
Lösungen statt Verbote!
Fahrverbote für Fahrzeuge mit in Deutschland gültigen Betriebserlaubnissen und Zulassungen kommen einer Enteignung gleich. Dies kann sich eine aufgeklärte und mobile Gesellschaft nicht gefallen lassen. Auch die Vorschläge einer KFZ-Kennzeichenüberwachung zur Durchsetzung der Fahrverbote ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Bürgerrechte. Stattdessen sind nachhaltige Konzepte für die Mobilität vor allem in Großstädten gefordert. Deutschland braucht eine Offenheit für Innovationen aller Art: Ob Elektromobilität, neue Antriebstechnologien oderneue Kraftstoffe – sie alle können in Zukunft sinnvoll sein. Dazu gehört auch, die Potenziale zur Nutzung klimaneutraler E-Fuels und ökologisch verbesserter Verbrennungsmotoren auszuloten und zu nutzen. Wir müssen den Anspruch haben, dass die Automobiltechnik der Zukunft bei uns entsteht – „Made in Ländle“.
ÖPNV revolutionieren!
Wir wollen die Verkehrslenkung in Großstädten mit Hilfe der Digitalisierung verbessern, schnellstmöglich den ÖPNV elektrifizieren und ausbauen sowie mehr Menschen für eine gemeinsame und intelligente Nutzung von neuen Mobilitätskonzepten begeistern. Der ÖPNV ist durch bessere Ausstattung, beispielsweise mit Steckdosen, WLAN und Mobilfunk auch in Tunnels flächendeckend attraktiver zu gestalten. Batterieelektrische Mobilität, synthetische Kraftstoffe und auch Brennstoffzellenantriebe inklusive der notwendigen Forschung, Entwicklung und Fertigung von Batteriezellen und Batterien müssen besser flankiert werden.
Der Aufbau der erforderlichen Infrastruktur für alternative Antriebe ist vorrangig durch private Investoren voranzutreiben. Betriebliche Sammelbusse, die die umliegenden Ortschaften von großen Industriestandorten abfahren, können darüber hinaus den Berufsverkehr und Parkflächen entlasten und einen Beitrag zur Ressourcenschonung leisten. Entsprechende Programme sind steuerlich zu fördern.
Kommunales Carsharing bietet desweiteren Mögichkeiten, Einkaufsfahrten mit viel Gepäck, Arztbesuche bei körperlichen Einschränkungen oder spätabendliche gesellschaftliche Veranstaltungen wahrzunehmen. Die Gemeinden sollten dazu entsprechende Sammelorte bzw. Kommunikationsmöglichkeiten einrichten.
Infrastruktur fördern!
Durch eine gute Infrastruktur wächst das Land zusammen. Auch der Ausbau des Straßennetzes – etwa durch den Bau der Bodenseeautobahn oder der zweiten Rheinbrücke bei Karlsruhe – darf nicht außer Acht gelassen werden.
Technologieoffen bleiben!
Wettbewerb ist das beste Entdeckungsverfahren, er sorgt für Innovationen. Gleichzeitig ist Wettbewerb das beste Entmachtungsinstrument, er wirkt Kartellbildungen entgegen. Interventionen wie Fahr- oder Technologieverbote (bzw. Verbote für Verbrennungsmotoren) sind das genaue Gegenteil. In der Sozialen Marktwirtschaft sollte der Staat Schiedsrichter sein und nicht Mitspieler. Schutzzäune um einzelne Branchen sind genauso falsch wie Verbote. Lösungen, die für PKW gelten, sind nicht zwangsläufig auf Nutzfahrzeuge übertragbar, da hier das Anforderungsprofil anders ist. Auch hier setzen wir auf Technologieoffenheit.
Schaffe, schaffe, Häusle baue: Wohnraum für alle!
Der akute Wohnungsmangel bereitet vielen jungen Menschen gerade in den Ballungsräumen schlaflose Nächte. Nicht nur in Stuttgart, das als sogenannte A-Stadt besonders hohe Mieten und Kaufpreise sowie eine starke Zunahme zu verzeichnen hat, sondern auch in vielen anderen Regionen Deutschlands und Baden-Württembergs sind die Mieten für junge Menschen inzwischen kaum mehr erschwinglich. Der Traum von den eigenen vier Wänden ist immer schwieriger zu verwirklichen. Die Preissteigerungen beruhen vor allem auf steigenden Bürokratiekosten sowohl beim Bau als auch bei der Instandhaltung, steigender Nachfrage und gestiegenen steuerlichen Belastungen.
Wir wollen kein Volkseigentum, sondern ein Volk der Eigentümer. Wohnen muss bezahlbar sein, der Traum von Eigentumsbildung und Selbstverwirklichung durch die eigenen vier Wände muss für Bürgerinnen und Bürger aus der Mitte der Gesellschaft erfüllbar sein. Wir wollen Bauen vereinfachen statt Mangel verwalten.
Wohnflächen schaffen!
Wir wollen Bauflächen in Landesbesitz zur Bebauung zur Verfügung zu stellen. Hierbei würden wir eine zweckgebundene Veräußerung bevorzugen. Gleichzeitig muss eine kohärente Strategie zum Flächenressourcen-Management entwickelt werden. Angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt und dem Mangel an Bauland wollen wir das von der bisherigen Landesregierung angepeilte Ziel der “Netto-Null” bei der Flächeninanspruchnahme aussetzen. Die ohnehin schon ambitionierten Ziele des Bundes, die eine jährliche Flächenneuinanspruchnahme von ca. zehn Quadratkilometern in Baden-Württemberg erlauben würden, dürfen nicht durch das Land noch weiter verschärft werden.
Große Zeit- und Kostensparpotenziale kann das modulare Bauen bieten. Die Immobilien bestehen dabei aus vorgefertigten Bestandteilen, die nach einer Art Baukastenprinzip zusammengesetzt werden können. Wir wollen mittels standardisierter Baugenehmigungen die Weichen dafür stellen, dass neben der klassischen Einzelfertigung im Bereich des seriellen Bauens prototypisches Bauen mit industrieller Fertigung ermöglicht wird. Auf begrenzter Grundfläche deutlich mehr Wohnraum zu schaffen bedeutet auch, dass Nachverdichtung ermöglicht werden muss. Durch Leichtbauweise können häufig günstig ein bis zwei Stockwerke auf bestehende Gebäude aufgestockt werden. Dies wird derzeit regelmäßig durch bürokratische Hürden verhindert, die wir abbauen wollen. Auch Aufstockungen auf Supermärkten und die Überbauung von Parkplätzen dürfen daran nicht scheitern. Dementsprechend müssen Bauverordnungen und folglich ebenso Bebauungspläne auch nachträglich noch abgeändert werden können. Umwidmungen bestehender Dachgeschosse zur Schaffung von Wohnraum müssen weitestgehend verfahrensfrei vorgenommen werden können.
Wohnen auf dem Land attraktiver gestalten!
Um die Sogwirkung in die Städte zu lindern ist es für uns essentiell, das Wohnen auf dem Land attraktiver zu gestalten. Wir wollen eine Neufassung des Landesentwicklungsplans auf den Weg bringen, die eine Belebung und Verdichtung von Ortskernen, einen Infrastrukturausbau (insbesondere in der Digitalinfrastruktur) und eine bessere Anbindung des Ländlichen Raums mit dem ÖPNV ins Auge fasst. Wir begrüßen diesbezüglich ausdrücklich europäische Förderinitiativen wie LEADER und wollen auf Landesebene den Kommunen in den Förderregionen mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung der Projekte (Umbrella-Projekte & Multifonds-Ansatz) einzuräumen. Alle Förderprogramme (ELR, EFRE, Landessanierungsprogramm) sollen auf Landesebene zentral koordiniert werden.
Bauen, bauen, bauen!
Die Bundesmittel zur Wohnungsbauförderung müssen zweckgebunden verwendet werden, statt in den Kassen von Land und Kommunen zu versickern. Die gegenwärtige Verwendung der Kompensationszahlungen des Bundes und die Wohnraumschaffung wollen wir evaluieren. An der kooperativen Förderung durch Land und Bund wollen wir festhalten, die jährliche Wohnungsbauförderung auf das Niveau vergleichbarer Bundesländer anpassen. Der soziale Wohnungsbau ist ein ineffizientes Instrument zur Unterstützung von Personen, die Probleme haben, eine für sie bezahlbare Wohnung zu finden. Die entsprechenden Mittel sind besser zur direkten Unterstützung finanzschwacher Wohnungssuchender einzusetzen.
Speziell die Hochschulstädte Baden-Württembergs kämpfen mit überhitzten Wohnungsmärkten. Wir streben daher ein Sonderprogramm des Landes nach hessischem Vorbild an, das es sowohl Studierendenwerken als auch privaten Trägern ermöglicht, durch Baukostenzuschüsse und vergünstigte Kredite studentischen Wohnraum zu schaffen. Zur Bereitstellung günstigen Wohnraums muss gegen Leerstand vorgegangen werden. Kooperative Ansätze wie das Karlsruher Modell zwischen Eigentümern und Kommunen können dabei landesweiten Vorbildcharakter haben. Bebauungspflichten lehnen wir ab, sofern sie sich nicht aus einer zweckgebundenen Grundstücksübereignung ergeben.
Steuern senken!
Der Wohnungsbau wird derzeit durch den sich regelmäßig verschlechternden Steuerrahmen erschwert. Dabei werden auf der einen Seite höhere Steuersätze beschlossen, auf der anderen Seite werden Abschreibungsmöglichkeiten immer weiter zurückgefahren. Wir wollen gegensteuern. Die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg soll von 5,0 Prozent auf den früheren Satz von 3,5 Prozent gesenkt werden. Darüber hinaus wollen wir einen Freibetrag von bis zu 500.000 Euro einführen. Der Freibetrag soll für den Erwerb von Wohnimmobilien durch natürliche Personen gelten. Bei der Bebauung eines bisher unbebauten Grundstücks fallen auf die bereits umsatzsteuerbelasteten Baukosten noch Grunderwerbsteuern an. Diese Doppelbesteuerung wollen wir abschaffen. Mobilität ist Kern unserer modernen Gesellschaft. Insbesondere junge Menschen unterliegen daher jedoch häufig kommunalen Zweitwohnungssteuern. Diese lehnen wir vollumfänglich ab.
Bürokratie beseitigen!
Bürokratische Vorgaben gehören zu den größten Kostentreibern auf dem Wohnungsmarkt. Dem wollen wir entgegenwirken. Wir wollen eine Novelle der Landesbauordnung auf den Weg bringen, die bevormundende Auflagen reduziert und sich strikt an den Mindestanforderungen der Musterbauordnung des Bundes orientiert. Mietpreisbremse und Kappungsgrenzen-Verordnung sind als fehlgeleitete Markteingriffe ersatzlos zu streichen. Insbesondere energetische Sanierungen stellen häufig auch für den Mieter einen Mehrwert dar und rechtfertigen daher maßvolle Mietzinserhöhungen. Im Sinne der Markttransparenz ist die flächendeckende Aufstellung von Mietspiegeln ein wichtiges Mittel, um Mietern einen besseren Eindruck über die Marktrealitäten zu geben.
Das Zweckentfremdungsverbot sollte die Umwandlung von Wohnraum in Gewerberaum verhindern. Inzwischen verhindert es die Umwandlung von Gewerbe- in Wohnraum. Auch dieser Markteingriff führt auf den Holzweg und ist ersatzlos zu streichen. Gleiches gilt für das Gesetz zur Stärkung der Quartiersentwicklung durch Privatinitiative. Wir wollen das Bauplanungsrechts flexibilisieren. Ziel soll eine Reduzierung der Bearbeitungszeit der Bauanträge sein. Die rechtlich möglichen E-Government Entwicklungen sollen von den zuständigen Behörden genutzt werden. In diesem Zusammenhang wollen wir die Amtsstuben auf die Herausforderungen der Bauwerksdatenmodellierung (Building Information Modeling) vorbereiten. Den Stufenplan Digitales Bauen und Wohnen, der sich aktuell noch auf Verkehrsinfrastrukturprojekte beschränkt, wollen wir auf alle Bauprojekte ausweiten. Durch bessere Vernetzung aller Stakeholder während Planung, Ausführung und Nutzung können Kosten minimiert und Baurisiken abgemildert werden.
Glaub doch was du willst! Kirche und Staat
Wir wollen die Trennung von Staat und Kirche in Baden-Württemberg konsequent durchzusetzen.
Feiertage feiern!
Religiöse Feiertage, die keine gesamtgesellschaftliche Relevanz mehr haben, sollen nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben werden. Insbesondere sind hier Fronleichnam, Christi Himmelfahrt und Allerheiligen gemeint, die unbestreitbar nicht mehr von der Mehrheit der Landesbevölkerung praktiziert werden. Als Alternativen kommen für uns etwa der 27. Januar als Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, der 8. Mai als Tag der Befreiung, der 9. Mai als Europatag, der 24. Mai als Tag des Grundgesetzes und der 17. Juni als Tag des Aufstandes gegen das SED-Unrechtsregime in Betracht. Die sogenannten stillen Tage und das daran geknüpfte Tanzverbot wollen wir abschaffen.
Verfassung ist für alle da!
Des Weiteren setzen wir uns für eine Reformierung der Landesverfassung ein, um religiöse Bezüge, insbesondere die bestehenden Verweise auf Gott und das Christentum, zu entfernen.
Konfessionellen Religionsunterricht abschaffen
Wir fordern, den kofessionellen Religionsunterricht zugunsten eines allgemein verbindlichen Ethikunterrichts abzuschaffen. Dessen Aufgabe soll darin bestehen, Mündigkeit gegenüber Religionen und Wissen über philosophische Fragestellungen dogmenfrei zu vermitteln.
Religionsneutrale Andachten statt Schulgottesdiensten!
An baden-württembergischen Schulen ist es üblich, mehrmals im Jahr ökumenische Schulgottesdienste abzuhalten. Wir möchten diese Schulgottesdienste an staatlichen Schulen gegen religionsneutrale Andachten ersetzen, bei denen die ethischen Grundlagen unseres Zusammenlebens und unserer Verfassung vermittelt werden sollen. Diese Andachten sollen in religionsneutralen Räumlichkeiten wie beispielsweise Schulaulen stattfinden. Für die Umsetzung sollen zunächst Lehrkräfte mit fachlicher Expertise zusätzlich geschult und beauftragt werden. Im Weiteren sollen Rückmeldungen von Schulen eingeholt werden und besonders gute Konzepte nach der best practice Methode zwischen den Schulen weitergegeben werden.
Gesundheit
Lust auf Zukunft: Wissenschaft, Forschung und Gesundheit
Baden-Württemberg ist ein Land der Wissenschaft und Forschung. Die Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen leiden allerdings unter der schlechten Finanzierung und Bedingungen. Auch die gesundheitliche Infrastruktur, insbesondere die Notfallversorgung der Menschen in Baden Württemberg ist uns ein wichtiges Anliegen.
Notfällen sicher begegnen
Wir befürworten die Schaffung einer Gesetzesgrundlage für Notfallsanitäter, die ihnen die Befugnis einräumt Medikamente eigenständig, im Rahmen der beruflichen Notwendigkeit, zu verabreichen. Zugänge/Infusionen/Injektionen sind Beispiele für gesetzliche Grauzonen, in denen sich Notfallsanitäter momentan bewegen. Um eine erfolgreiche gesundheitliche Versorgung bei Erstrettungsmaßnahmen zu gewährleisten ist es wichtig in diesen Bereichen für juristische Klarheit zu sorgen.
Gewaltopfer nicht allein lassen!
Jeder Mensch in Baden-Württemberg sollte die Möglichkeit haben, im Falle, dass er oder sie Opfer eines Gewaltsoder Sexualverbrechens wird, sich kostenfrei und zeitnah in einer forensischen Gewaltambulanz untersuchen zu lassen. Dies sollte unabhängig davon sein, ob die Person eine Anzeige gegen den oder die Täter stellt. Leider ist dies momentan nur im Raum Nordbaden möglich. Sollte aber prinzipiell im ganzen Bundesland verfügbar gemacht werden, nach dem Vorbild der Ambulanz der Rechtsmedizin HD. Dafür müssen im Landeshaushalt entsprechende Mittel für den Betrieb dieser Ambulanz bereitgestellt werden. Im gleichen Zuge muss sichergestellt werden, dass die Beweismittel über einen längeren Zeitraum archiviert werden, um die Bevölkerung über das Angebot aufzuklären.
Sollten Schüler und Studenten an Schulen und Universitäten informiert werden, was für Möglichkeiten nach dem Erleben einer Sexual- oder Gewaltstraftat bestehen. Ebenso ist eine öffentlichkeitswirksame Kampagne zur Aufklärung über das Angebot der Gewaltambulanzen notwendig. Zusätzlich fordern wir, um die gewaltfreie Erziehung von Kindern zu gewährleisten, dass bei einem von behandelnden Ärzten, Lehrern und Erziehern festgestellten Verdacht auf Misshandlung oder sexuellen Missbrauch, Kinder verpflichtend einem Facharzt für Rechtsmedizin vorgestellt werden müssen.
Katastrophenschutz und Rettungsdienst fördern
Katastrophenschutzeinheiten sind von dem Land Baden-Württemberg finanziell und materiell besser auszustatten. Für den Regelrettungsdienst soll das Land eine gesetzliche Grundlage schaffen, mit der die Finanzierung innerklinischer Verlegungsfahrten über nennenswerte Distanzen fest geregelt wird.
Planung der Krankenhausangebots und der medizinischen Versorgung
Die gesundheitliche Infrastruktur, insbesondere die Notfallversorgung der Menschen in Baden Württemberg, ist uns ein wichtiges Anliegen. Daher ist es für uns unumgänglich die stationäre sowie die ambulante Versorgung von Patienten auch im ländlichen Raum weiterhin zu gewährleisten. Behandlungen, die fachspezifische Eingriffe außerhalb der ambulanten oder regelmäßigen Versorgung verlangen, sollen weitestgehend in größeren Städten möglich sein. Eine längere stationäre Versorgung soll, soweit als medizinisch möglich, im heimatnahen Krankenhaus geschehen.
Dabei soll die Entscheidungsfreiheit kleinerer Einrichtungen zur Fortführung oder Erweiterung ihrer bestehenden Strukturen keineswegs eingeschränkt werden. In kleineren Kreisen und Orten, würden wir die Umwandlung in lokale Gesundheitszentrum mit einer ambulanten und teilstationären Grundversorgung begrüßen. Dabei sollen diese lokalen Gesundheitszentren auch Teilaufgaben von Krankenhäusern, wie bspw. die Ausgabe von Medikamenten nach Behandlungsplänen, übernehmen. Neben den lokalen Krankenhäusern sehen wir Ärztehäuser als einen weiteren Baustein lokaler Gesundheitsversorgung. Um weitere Anreize zur Gründung solcher Einrichtungen zu schaffen fordern wir das Engagement des Landes Baden-Württemberg entsprechende Grundstücke vergünstigt zur Verfügung zu stellen bzw. entsprechende Finanzierungsmöglichkeiten darzulegen. Dabei sollen ebenfalls Kooperationen mit Hausärzten zur Einrichtung von Notfallpraxen getroffen werden.
Schaffung einer zentralen Verwaltungsstruktur für Krankenhausplanung
Wir streben die Schaffung einer zentralen Verwaltungsstruktur für zentrale Kostenträgerverhandlungen zwischen dem Verbund der Krankenkassen und dem Land für die Krankenhäuser an. Zielsetzung muss es sein, dass die Kostenträgerverhandlungen künftig auf Augenhöhe mit den Krankenkassen geführt werden können. In dieser Verwaltungsstruktur sollen auch auch Abteilungs- und Klinikübergreifende Kooperationen koordiniert werden. Länderübergreifende Krankenhauskooperationen und Versorgungsmöglichkeiten sollen hierbei ebenfalls einbezogen werden und betreffen bspw. das Gebiet des Elsass. Der Landeskrankenhausplan ist in Zusammenarbeit mit den betroffenen Einrichtungen entsprechend abzuändern. Für Behandlungen von in Lokalkrankenhäusern nicht durchzuführenden Eingriffen, muss das Land den Transport in das nächstgrößere Klinikum fördern. Hierbei ist auch in Flugrettungsfahrzeuge zu investieren.
Reform der Finanzierung des medizinischen Angebots
Auch in Zukunft sollen die Bundesländer für die finanzielle Unterstützung zum Erhalt und die Modernisierung der lokalen Krankenhäuser verantwortlich sein. Die Finanzierung der Krankenhäuser müssen sich an den veränderten Bedarf über eine Modifizierung Finanzierungsbeiträge für die Krankenhäuser im Landeskrankenhausplan im Rahmen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes anpassen. In der Finanzierung von Krankenhäusern wollen wir an dem System der Fallpauschalen festhalten. Verbesserungsbedarf sehen wir an der Praxis der Unterversorgung. Zukünftig soll es möglich sein, Fallpauschalen je nach Diagnose, Komplikationen und Begleiterkrankungen unkompliziert zu erweitern/verlängern. Beträge der Fallpauschalen müssen in allen Fällen mindestens additiv, je nach Diagnosen sogar multiplikativ behandelt werden, um den Bedürfnissen der Patienten und den dadurch verursachten Kosten gerecht zu werden.
Darüber hinaus wollen wir Systemzuschläge und Zulagen für Transformationsprozesse seitens des Bundes für Krankenhäuser schaffen. Dabei geht es bspw. um die Erforschung neuartiger Therapiemethoden, welche den Behandlungserfolg und das betriebswirtschaftliche Ergebnis verbessern. Systemzuschläge sollen auch für Kliniken mit besonders guten Entwicklungen des Gesundheitszustandes der Patienten gewährt werden.
Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern zudem eine Reform der Bedingungen für Sicherstellungszuschläge für Krankenhäuser seitens des Gemeinsamen Bundesausschusses. Dabei soll die Zahl der Einwohner, welche bei Schließung von PKW-Fahrzeiten von mehr als 30 Minuten aufwenden müssten sowie die Mindestgrenze beim Defizitnachweis abgesenkt werden. Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern darüber hinaus eine Entbürokratisierung weiterer nachzuweisender Kriterien. Die Pauschalbezuschussung mit 400.000 Euro pro Klink von 120 Krankenhäusern im ländlichen Raum auf Grundlage der Novellierung des Pflegepersonalstärkungsgesetz lehnen wir ab und fordern eine Eingliederung in den Sicherstellungszuschlag.
Digitale Strukturen für eine bessere Patientenversorgung schaffen
Neben der Einführung einer digitalen Patientenakte setzen wir ebenfalls auf eine Gesundheitskarte, bei der eine offline gespeicherte Notfallakte enthalten ist, welche wichtige Patientendaten enthält und per Lesegerät von Notärzten/Rettungsdienstpersonal ausgelesen werden kann. Gerade im ländlichen Raum können digitale Systeme große Erleichterung bringen. Dabei muss dem Datenschutz allerhöchste Priorität eingeräumt werden. Über einen Landespakt “Lokales Gesundheitssystem” soll das Land Baden-Württemberg die Digitalisierung und Effizienzsteigerung in lokalen Krankenhäusern und Rettungsdiensten fördern. Dazu gehört eine digitale Raum-, Chirurgie-, Personal- und Maschinenzuordnung in den lokalen Krankenhäusern, die Möglichkeit der klassifizierten Behandlung eines Notfalls in den lokalen Krankenhäusern und die kryptographisch sichere Übermittlung von Notfallanalysedaten aus dem Krankentransporter sowie die Einführung eines intelligenten Abdeckungssystems des Betreuungsgebiets von den lokalen Krankenhäusern und Ärztehäusern mit Krankentransportern und deren Belegung.