Amtszeit der Bürgermeister den demokratischen Grundsätzen anpassen
Der § 42 III 1 GemO BW wird wie folgt geändert: „Die Amtszeit des Bürgermeisters beträgt fünf Jahre.“
Weitere Beschlüsse
Freier Arbeitsmarkt. Freie Menschen. Freie Demokraten. Bürokratie im Arbeitsrecht minimieren, Leistung und Schutz maximieren.
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Das deutsche Gesundheitssystem kostet mehr als fast jedes andere in Europa und liefert trotzdem nur mittelmäßige Ergebnisse. Während die Beiträge schneller...
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