03.04.2005

Privatisierung des Kammerwesens


Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in den Kammern

  1. Die Jungen Liberalen setzen sich dafür ein, dass die Zwangsmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer und allen berufsständigen Kammern für Gewerbetreibende, Freiberufler, und Unternehmen jeglicher Rechtsform und Berufsgruppe per Bundesgesetz abgeschafft wird.
  2. Die seit dem Bundesgesetz vom 18. Dezember 1956 (BGBl I S. 920) einheitlich geltende Verfassung der Industrie- und Handelskammern als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Pflichtmitgliedschaft soll per Bundesgesetz in eine private Rechtsform mit Beleihung der notwendigen Hoheitsaufgaben transformiert werden.

Das deutsche Industrie- und Handelskammerwesen wird zukünftig, wie weltweit in nahezu allen anderen Ländern auch, privatrechtlich strukturiert. An die Stelle öffentlich rechtlicher Kammern treten privatrechtlich organisierte Kammervereine, mit freiwilliger Mitgliedschaft und beschränktem Beleihungsstatus. Deren – gesetzlich zugewiesener – Aufgabenkreis, in dem sie auf Grund einer Beleihung tätig werden können, ist beschränkt auf einige wenige, konkrete hinreichend auf deren Verhältnismäßigkeit geprüften öffentlichen Aufgabenfelder, vor allem im Sektor des Prüfungs- und Berechtigungswesens. Damit entsprechen die neu verfassten Kammern den Vorgaben im Hinblick auf europa- und verfassungsrechtliche Bedenken sowie dem Ziel eines freien, weil nicht durch Zwangsmitgliedschaft beschränkten, Wettbewerbs. Für die Handwerkskammer und die berufsständigen Kammern soll dieser Weg unter Berücksichtigung einzelner individueller Vorgaben ebenfalls gegangen werden.

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