19.09.2004

Kommunalwahlrecht für volljährige Einwohner

Grundsätzlich sollen alle volljährigen Einwohner eines oder einer Stadt, Kreises, Gemeinde oder Ortschaft zu den Kommunalwahlen wahlberechtigt sein. Bisherige Einschränkungen, z.B. dass nur EU-Bürger wahlberechtigt sind sollen aufgehoben werden.

Die FDP/DVP-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg soll eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes von Baden-Württemberg auf den Weg bringen, auch wenn uns die Entscheidungen des BVerfG dazu bekannt sind und eine Änderung der Verfassung notwendig sein sollte.

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