22.09.2024

Die Überstunde muss sich lohnen – auch für den Arbeitnehmer

Derzeit weigern sich viele Arbeitgeber Überstunden auszuzahlen und bieten häufig nur einen Zeitausgleich an. Ebenso ist es Arbeitgebern möglich durch ein flexibles Arbeitszeit Modell (auch Gleitzeit genannt) die Überstunden in einem vertraglich geregelten Rahmen zu kappen, ohne eine Form von Gegenleistung. Dies widerspricht unseren Grundwerten, dass erbrachte Leistung belohnt wird.

Daher fordern wir:

  1. Eine gesetzliche Grundlage, die den Arbeitgeber dazu verpflichtet (sofern dies wirtschaftlich möglich ist) eine Auszahlung von Überstunden innerhalb von einem Monat zu ermöglichen.
  2. Die Beweislast dafür, welche Tätigkeit der Arbeitnehmer ausgeübt hat und dass die Ableistung der Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet oder zumindest diesem bekannt und von ihm gebilligt wurden, soll weiterhin der Arbeitnehmer tragen. Wir lehnen eine (europarechtlich determinierte) Gesetzesänderung ab, die zu einer Beweislastumkehr führt. 
  3. Eine steuerliche Befreiung auf die ausgezahlten Überstunden, um die Leistung der Bürger und Bürgerinnen zu würdigen. Auch die Sozial-Versicherungsbeiträge für die ausgezahlten Überstunden sollen entfallen. Dies soll nur bei Vollzeit-Arbeitnehmern zählen.

Die Gültigkeit des Beschlusses beträgt 2 Jahre.

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