01.01.1999

Reform der Bundespräsidentschaft

Die Jungen Liberalen fordern, dass die Wählbarkeit von Kandidaten bei der Bundespräsidentenwahl entgegen der Regelung des Art.54 Absatz 1 Grundgesetz nicht mehr von der Vollendung des 40. Lebensjahres abhängt. Vielmehr ist – in Anlehnung an die Gemeindeordnung – das passive Wahlrecht bei der Bundespräsidentenwahl auf 21 Jahre herabzusetzen.

Weitere Beschlüsse

Für einen schlanken Staat, der weiß, was er tut

Das Problem der Bürokratie wird auch durch einen immer weiter wachsenden Staatsapparat verursacht, der trotz allem daran scheitert, grundlegende Aufgaben,...

Starkes Europa! Starke Bundeswehr! Starke Freiheit!

Seit dem Amtsantritt von Donald Trump zu seiner zweiten Amtszeit ist die geopolitische Lage von zunehmender Unsicherheit geprägt. Die außenpolitische Linie der...

Keine Rundfunkgebühren mehr für FSJler, Auszubildende und Studenten!

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern, alle Freiwilligendienstleistenden, Auszubildenden, Studenten und Promotionsstudenten, die in einem eigenen Haushalt leben, von den Rundfunkgebühren zu befreien....
Kategorien:
Filter Beschluss Organ
Mehr anzeigen