01.10.2010

Nicht nur Anwälte sind Berufsgeheimnisträger

Die Jungen Liberalen fordern die Ausweitung des Schutzes von Berufsgeheimnisträgern auf alle nach § 53 StPO zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigten Gruppen, wie z.B. Steuerberater, Journalisten und Ärzte. Angehörigen dieser Vertrauensberufe ist aufgrund staatlicher Vorgaben die Weitergabe bestimmter Informationen untersagt. Daher ist nicht nachzuvollziehen, warum sie nicht genauso wie Anwälte vollen rechtsstaatlichen Schutz als Berufsgeheimnisträger genießen.

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