08.03.2019

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Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg sind der Ansicht, dass Artikel 5 Absatz 3 der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 („Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation“, umgangsprachlich „Cookie-Richtlinie“) zumindest in ihrer (zu allem Überdruss innerhalb der EU nicht einheitlichen) praktischen Umsetzung keinen positiven Beitrag zur informationellen Selbstbestimmung zu leisten vermag und daher in dieser Form abgeschafft werden sollte. Eine praxistaugliche Nachfolgeregelung wird unter anderem unter dem Gesichtspunkt der automatisierten Umsetzbarkeit durch verbindliche Konventionen und Protokolle zu entwickeln sein.

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