01.09.2019

Familiennachzug reformieren, Einreisevisa schaffen

Das europäische Flüchtlingsrecht ist geprägt von der Diskrepanz zwischen einem potenziell umfangreichen Rechtsanspruch auf Schutzgewähr und wenigen legalen und praktikablen Wegen, hiervon Gebrauch zu machen. Auf absehbare Zeit ist angesichts der großen Zahl von Schutzsuchenden nicht zu erwarten, dass diese Diskrepanz aufgelöst werden kann. Soweit durch nationale oder europäische Regelungen aber eine Auswahl darüber erfolgt, wem Schutz gewährt werden kann, sollen Familienangehörige von bereits Schutzberechtigten vorrangig berücksichtigt werden. Statt den Familiennachzug für eine bestimmte Gruppe von Schutzberechtigten abzuschaffen oder auszusetzen, muss dieser deshalb in Gänze einer stärkeren Steuerung auf Grundlage humanitärer Prinzipien unterworfen werden. Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern daher,

  • für Asylberechtigte nach Art. 16a GG den Familiennachzug im gegenwärtigen Umfang zu erhalten.
  • im Kontext einer Reform des Flüchtlingsrechts den Familiennachzug für alle Flüchtlinge mit dauerhaftem Aufenthaltstitel (insbesondere nach einem „Spurwechsel“, aber auch bei zeitlich unbeschränkt erteiltem Schutztitel) im gegenwärtigen Umfang zu erhalten.
  • für alle anderen nur temporär Schutzberechtigten den Familiennachzug durch Einreisevisa für Familienangehörige zu ersetzen, die eine eigene Prüfung der Schutzberechtigung ermöglichen. Diese Einreisevisa sind zu erteilen, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Antrag eine positive Prognoseentscheidung über die Schutzberechtigung des Familienangehörigen trifft. Der persönliche Schutzbereich umfasst dabei den Personenkreis, der im Bereich des Familiennachzugs Anwendung findet. Wird ein Schutztitel erteilt, so ist die Geltungsdauer an die Schutztitel der anderen Familienmitglieder anzugleichen, damit Folgeprüfungen zeitgleich stattfinden können.

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