03.04.2005

§ 14 II S. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes ändern

Die Jungen Liberalen fordern die FDP-Bundestagsfraktion dazu auf, sich für eine Änderung des § 14 II S. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetzes einzusetzen.

Darin heißt es:

„Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.“

Dieser Passus ist zu ändern in:

„Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber, bereits in mehr als drei Fällen, ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.“

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