Wir Junge Liberale Baden-Württemberg fordern die Abschaffung der zum 01.01.2020 eingeführten Belegausgabepflicht, besser bekannt als sogenannte Bonpflicht. Das Recht auf die Ausgabe eines Belegs auf Wunsch wird davon nicht berührt.
Das Gesetz führt völlig am Zweck vorbei: Steuerhinterziehung bekämpft man nicht mit Kassenbelegen, die kein Kunde möchte, sondern mit starker Rechtsdurchsetzung bereits geltender Gesetze. Wir fordern daher konsequente stichprobenartige und unangekündigte Überprüfung durch Ordnungs- und Finanzämter spätestens alle 2 Jahre in Betrieben, Bäckereien, Gaststätten, Bars, Apotheken usw. und die entsprechend notwendige Aufstockung des Personals zur Durchführung entsprechender Überprüfungen. Die TSE-Pflicht für elektronische Kassen nach §146a Abs. 2 AO soll dabei bestehen bleiben.
Paul-Thies-Klausel: Die Gültigkeit dieses Beschlusses ist auf fünf Jahre beschränkt.