10.04.2024

Alleinerziehende nicht alleine lassen – Für eine dringend notwendige Reform des Unterhaltsrechts

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg setzen sich dafür ein, das Unterhaltsrecht
 gerechter und unbürokratischer zu gestalten. Dazu gehört insbesondere, dass dafür
 gesorgt wird, dass Unterhaltspflichtige ihren Verpflichtungen nachkommen.

 Über die Hälfte aller Alleinerziehenden erhalten keinen Unterhalt vom anderen,
 unterhaltspflichtigen Elternteil. Diese Situation belastet nicht nur den Staat, der
 für den fehlenden Unterhalt jährlich mit 2,5 Milliarden Euro Verlust aufkommt,
 sondern auch die alleinerziehenden Familien, die in hohem Maße mit Armut und
 fehlenden Teilhabechancen zu kämpfen haben.

 Um dieses Problem anzugehen und Familien zu stärken, fordern wir:

 1. Einen unbürokratischen Unterhaltsvorschuss, der Alleinerziehende nicht leer
 ausgehen lässt

 Das Kindergeld soll zukünftig in voller Höhe an Alleinerziehende ausgezahlt werden,
 die Unterhaltsvorschuss erhalten, und nicht mehr mit dem Unterhaltsvorschuss
 verrechnet werden.

 Zudem soll der Unterhaltspflichtige dem Jugendamt künftig nachweisen, dass
 Unterhaltsleistungen erfolgen. Bei Nichtleistung soll das Jugendamt automatisch –
 also ohne Antrag des Unterhaltsberechtigten – den Unterhaltsvorschuss beantragen.

 Ein Kind, das einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat und nicht mehr bei den
 Eltern lebt, soll künftig alleine antragsberechtigt sein und die Auszahlung des
 Vorschusses auf das eigene Konto verlangen können.

 2. Rechtsmittel stärken

 Wir fordern, die Verjährungsfrist für die Antragstellung gerichtet auf einen
 Unterhaltstitel (sog. Unterhaltsklage) von drei Jahren nach der Vollendung des 18.
 Lebensjahres auf mindestens fünf Jahre zu verlängern, damit Heranwachsende nicht
 während stressigen Lebensphasen wie Ausbildungs- oder Studienbeginn zusätzlich mit
 der Beschreitung des Rechtswegs belastet werden.

 Nach geltendem Recht kann der Anspruch auf Unterhaltsleistung rückwirkend nur bis zu
 dem Monat eingeklagt werden, in dem der Unterhaltsverpflichtete zur Zahlung
 aufgefordert worden ist. Ein (rückwirkender) Anspruch auf Unterhaltsleistung über
 diesen Zeitpunkt hinaus besteht nicht. Wir fordern vor dem Hintergrund möglicher
 Abhängigkeitsverhältnisse zwischen Unterhaltspflichtigen und Unterhaltsberechtigten,
 z.B. während einer Ausbildung, die Verlängerung dieser Frist auf 3 Jahre. Die Art und
 Weise der Leistung des rückwirkenden Unterhalts soll – insbesondere bei Unkenntnis
 über die Umstände, die die Eigenschaft als Erzeuger begründen – sozialverträglich
 ausgestaltet werden.

 3. Steuergelder schonen, Kommunen entlasten

 Um die Kommunen in Baden-Württemberg und Jugendämter sowie die Landeskasse zu
 entlasten und die Zahlungsbereitschaft von Unterhaltspflichtigen zu stärken, fordern
 wir – nach bayrischem Vorbild – die konsequente Eintreibung des Unterhalts durch eine
 vom Land in dessen Zuständigkeit mit ausreichend Personal ausgestattete, neu
 geschaffene Stelle, die sich mit Unterhaltsfragen befasst.

 4. Digitalisierung der Jugendämter

 Zudem fordern wir die Digitalisierung und Entbürokratisierung der Verfahren in
 kommunalen Jugendämtern, um Antragstellungen zukünftig zu vereinfachen.

 5. Geltendes Recht konsequent durchsetzen

 Bereits nach geltendem Recht kann sich ein Unterhaltsverpflichteter strafbar machen,
 wenn er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Jedoch kommt es in der Rechtspraxis
 viel zu selten dazu – wodurch die Abschreckung zum pflichtwidrigen Verhalten durch
 Strafandrohung nachhaltig Wirkung verliert. Wir fordern daher, dass bei der
 konsequenten Eintreibung von Schulden aus Unterhaltsvorschuss alle Möglichkeiten des
 geltenden Rechts ausgeschöpft werden.

 Die Gültigkeit dieses Beschlusses ist auf zehn Jahre beschränkt.

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