19.09.2004

Anpassung des Landesrechts Baden-Württemberg an das Lebenspartnerschaftsgesetz

Die Jungen Liberalen (JuLis) und der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) in Baden-Württemberg fordern das Landesrecht in Baden-Württemberg mit Hilfe der folgenden Generalklausel anzupassen:

Generalklausel: Bestimmungen in den Gesetzen und Verordnungen des Landes Baden-Württemberg, die sich auf das Bestehen oder das frühere Bestehen einer Ehe beziehen, sind auf das Bestehen oder das frühere Bestehen einer Lebenspartnerschaft entsprechend anzuwenden. Bestimmungen in den Gesetzen und Verordnungen des Landes Baden-Württemberg, die sich auf Ehegatten und ihre Angehörigen beziehen, sind auf Lebenspartner und ihre Angehörigen sinngemäß anzuwenden.

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