Die verfassungswidrige Anwendung der Quellen-TKÜ – also Überwachung von reiner Internet-Kommunikation z.B. über Skype an der „Quelle“, also dem Computer des Verdächtigen – durch einige Landeskriminalämter hat die strukturelle Schwäche der Differenzierung zwischen Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ offengelegt. Gemeinsam mit eindeutig mangelhafter technischer Ausstattung der Behörden und ihrer Zulieferer haben sich Einschränkungen in Grundrechte von erheblichem Ausmaß ergeben, die unerträgliche Ignoranz einiger beteiligter Innenminister und Behördenvertreter gefährden zudem generell den Stellenwert von Grundrechten in der öffentlichen Debatte.
Wir stellen aus diesem Anlass erneut fest:
Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg lehnen sowohl die präventive Telefon-Überwachung als auch die Online-Durchsuchung grundsätzlich ab. Mit seinem Urteil aus dem Jahr 2008 hat das Bundesverfassungsgericht die Anwendungen der heimlichen Onlinedurchsuchung zu Recht vor sehr hohe Hürden gestellt. Die Zulässigkeit der Maßnahme nur wenn Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut vorliegen und die erstmalige Feststellung eines Grundrechts auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme unterstreichen die Intensität des Eingriffs in die Privatsphäre durch die Onlinedurchsuchung. Die Frage, ob der rechtliche Raum bis zu den Grenzen ausgenutzt werden soll oder nicht, ist jedoch keine juristische Frage sondern eine politische Entscheidung.
Einen heimlichen Zugriff auf die Festplatten hinter dem Rücken der Bürger darf es in unseren Augen nicht geben! Auch im Rahmen des rechtlich Zulässigen muss immer die Abwägung zwischen Nutzen und Freiheitsverlust besonnen vorgenommen werden. Wir beherzigen vorliegend deshalb die liberale Maxime: im Zweifel für die Freiheit! Die Liberalen lehnen die Onlinedurchsuchungen aus dieser grundsätzlichen politischen Abwägung und den genannten Gründen heraus auch weiterhin klar eindeutig ab.