Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg bekennen sich zu einer freien und vielfältigen Gesellschaft, in der sich Menschen mit und ohne Behinderung frei entfalten können und respektvoll miteinander leben und umgehen. Das Recht auf selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe an allen Bereichen des Lebens darf niemandem aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Einschränkungen verwehrt bleiben. Für uns Liberale sind Menschen mit Behinderung keine Last, sie sind gleichwertige Mitglieder unserer Gesellschaft. Ihre Unterstützung ist kein barmherziges Almosen, sondern eine staatsbürgerliche Pflicht.
Barrierefreiheit beginnt im Kopf. Viele Hürden beruhen auf falschen Vorstellungen, Unverständnis und mangelndem Zutrauen. Noch immer fehlt ein öffentliches Bewusstsein für die alltäglichen Probleme und Herausforderungen, aber auch für die Fähigkeiten und Leistungen vieler Menschen mit Behinderung. Berührungsängste und Vorurteile gilt es daher abzubauen. Der Anteil schwer beeinträchtigter Menschen wird durch die zunehmende Alterung der Gesellschaft weiter steigen, gleichzeitig macht der technologische Fortschritt physische Barrieren oftmals überwindbar. Die Politik muss rechtliche Benachteiligungen beseitigen, Verantwortungsbewusstsein fördern und den Abbau physischer und mentaler Hürden aktiv fördern. Wir wollen keinen bürokratischen Hürdenlauf, sondern gelebte Solidarität. Jeder Einzelne ist gefordert, eigene Beeinträchtigungen oder die seiner Mitmenschen nicht zur gesellschaftlichen Benachteiligung werden zu lassen. Dafür leisten ehrenamtliche Helfer und Familienangehörige jeden Tag einen wertvollen Beitrag.
Die Ursachen und Ausprägungen einer Behinderung sind so vielfältig wie die Menschen, die mit ihnen leben, und deren Lebenssituationen. So erfordert eine geistige Beeinträchtigung andere Unterstützungsmaßnahmen als körperliche oder seelische Behinderungen. Auf die unterschiedlichen Bedürfnisse all jener Menschen wollen wir eingehen. Ihnen allen gilt jedoch unser zentrales Anliegen: Wir wollen physische und gesellschaftliche Hürden abbauen, um ein gemeinsames Leben in Freiheit und Vielfalt zu ermöglichen.
Teilhabe durch Selbstbestimmung
Menschliches Leben mit Behinderung ist nicht weniger wert als eines ohne Beeinträchtigungen. Daher lehnen die JuLis unterschiedliche Abtreibungsfristen für ungeborenes Leben mit oder ohne eine voraussichtliche Behinderung ebenso strikt ab wie ein Zeugungsverbot für Menschen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit behindertes Leben zeugen werden. Das liberale Menschenbild stellt das Individuum in seiner Einzigartigkeit in den Mittelpunkt und ist mit der Idee eines vermeintlich perfekten Menschen unvereinbar.
Weniger als 5% aller Schwerbehinderungen sind angeboren, die meisten Menschen erleiden schwere körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen also erst im Laufe ihres Lebens. Medizinische Prävention, Früherkennung und die Vermeidung von Unfallschäden können dazu beitragen, solche Einschränkungen gar nicht erst entstehen zu lassen. Rehabilitation muss auch in der Praxis Vorrang vor Pflege haben. Die zeitnahe Prüfung und Anerkennung neuer Hilfsmethoden durch die Krankenkassen sorgt dafür, dass der technologischen Entwicklung auch praktische Fortschritte folgen. Umfangreiche Investitionen in Forschung und Entwicklung sind unerlässlich, um vermeidbare Beeinträchtigungen vorzubeugen und schon entstandene Einschränkungen bestmöglich zu kompensieren. Forschung gegen den mutmaßlichen oder tatsächlichen Willen von betroffenen Personen lehnen die JuLis jedoch entschieden ab. Der vor Verlust der Einwilligungsfähigkeit geäußerte Wille des Betroffenen hat dabei stets Vorrang vor späteren Mutmaßungen oder Äußerungen Dritter.
Eine Behinderung ist in der Regel mit einem besonderen finanziellen Förderbedarf verbunden, um physische Barrieren zu überwinden und ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Mit dem erweiterten Bürgergeld wollen wir die Menschen unterstützen, die diesen Bedarf nicht aus eigener Kraft decken können. Die Jungen Liberalen begrüßen die Einführung des Persönlichen Budgets, durch das behinderte Menschen auf Wunsch bedarfsabhängige Geld- statt Sachleistungen beantragen können. Die Wunsch- und Wahlfreiheit behinderter Menschen und ihre Position gegenüber Einrichtungen der Behindertenhilfe werden so deutlich gestärkt. Das Persönliche Budget soll künftig zur Regel werden und bisherige Dienst- und Sachleistungen schrittweise ersetzen. Um das Förderangebot von der kommunalen Finanzlage zu entkoppeln und Barrierefreiheit vor Ort nicht mit steigenden Sozialausgaben zu bestrafen, soll die kommunale Eingliederungshilfe durch eine Geldleistung des Bundes ersetzt werden. Langfristig wollen wir sämtliche Sozialleistungen zur Sicherung der Teilhabe behinderter Menschen transparent und unbürokratisch zu einem Budget zusammenfassen. Als bedarfsabhängige Aufstockung des liberalen Bürgergelds soll es direkt vom Finanzamt ausgezahlt werden. Art und Schwere der Behinderung werden bei dieser Aufstockung ebenso berücksichtigt wie der Pflege-, Förder- und Beaufsichtigungsbedarf. Bei einer Verwaltung der Geldleistungen durch einen Vormund müssen Prüfungen der zweckgemäßen Verwendung möglich sein, um Missbrauch zu vermeiden. Mit einer schrittweisen Umstellung auf ein kapitalgedecktes Kranken- und Pflegeversicherungssystem wollen die JuLis behinderten Menschen außerdem eine demografiefeste medizinische Versorgung und Pflege gewährleisten, die sich an den Bedürfnissen der Versicherten und Patienten orientiert und Wahlfreiheit garantiert.
Teilhabe an Bildung
Die frühkindliche und schulische Bildung eines Menschen legt den Grundstein für seine weitere Entwicklung. Schon im Kindergarten müssen Kinder mit Behinderung nach ihren Möglichkeiten gefördert werden, damit ihnen der ihren Fähigkeiten entsprechende Bildungsweg nicht verwehrt bleibt. Mehr Jugendliche mit Behinderung sollen künftig einen qualifizierten Schulabschluss erreichen. Das Zusammenleben von Kindern mit und ohne Behinderung soll in möglichst gemischten Gruppen schon im Kindergarten zur Selbstverständlichkeit werden. Wer in frühen Jahren behinderte Freunde findet, wird behinderte Menschen auch später nicht ausgrenzen. Daraus resultiert, dass Menschen mit Behinderung im Kontakt mit Menschen ohne Behinderung selbstbewusster auftreten.
Auch in der Schule profitieren Jugendliche mit und ohne Behinderung gegenseitig davon, in gemeinsamen Klassen unterrichtet zu werden. Gemeinsamer Unterricht muss die Regel werden, um Lernerfolge und soziale Kompetenzen nicht durch eine künstliche Abgrenzung zu hemmen. Ein zunehmend barrierefreier Ausbau von Schulgebäuden ist dafür ebenso notwendig wie die fachpädagogische Weiterbildung von Lehrern und Betreuern, eine Ausstattung der Schulen mit barrierefreien Lernhilfen, spezielle Betreuungsangebote und die Einführung zieldifferenzierter Bildungspläne. Schon in ihrer Ausbildung sollen künftige Lehrkräfte lernen, mit häufig auftretenden Behinderungen umzugehen. Spezialisierte Fachkräfte zur individuellen Betreuung und zur Unterstützung des inklusiven Lehrbetriebs sollen im Rahmen der Schulautonomie eingestellt werden können. Im Rahmen des Persönlichen Budgets sollen körperlich oder geistig behinderte Schüler darüber hinaus Nachhilfelehrer für die Aufarbeitung des Lernstoffs finanzieren können. Schulbuchverlage fordern wir auf, künftig sämtliche Lehrmaterialien für sehgeschädigte Schüler auch in akustischer oder ertastbarer Form zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellung von Computern mit Braillezeilen erlaubt blinden Schülern den Zugang zu digitalisierten Dokumenten und Recherchemöglichkeiten im Internet.
Schulen mit einem höheren Anteil an Schülern mit Behinderung sollen zusätzliche Landesmittel zur Verfügung stehen, damit gemeinsamer Unterricht nicht zu Einsparungen an anderer Stelle führen muss. Über die Einrichtung von Außenklassen sollen sie eigenständig entscheiden dürfen. Die Aufhebung der Sonderschulpflicht in Baden-Württemberg war eine richtige Entscheidung, eine generelle Abschaffung aller Sonderschulen lehnen die Jungen Liberalen jedoch ab. Lediglich die Schultypen, die sich auf ausschließlich körperliche Beeinträchtigungen spezialisiert haben, sollen zunehmend in Regelschulen umgewandelt werden.
Bei sehr schweren Behinderungen kann der Besuch einer Sonderschule mit spezialisierten Fachkräften und einem schützenden Raum im Einzelfall die bessere Wahl sein. Dies soll dann möglich sein, wenn die gesamtheitlichen Entwicklungschancen des Kindes dort besser gefördert werden können als in einer Regelschule. Nicht die Pflege, sondern die individuelle Förderung und Bildung der Schüler muss der Maßstab sein. Grundsätzlich sollen Eltern eine freie Wahl zwischen Sonder- und Regelschule für ihr Kind haben. Kann das Kind gegen den Elternwillen an einer anderen Schulform erheblich besser gefördert werden, liegt die Beweispflicht dafür bei der zuständigen Behörde. Im Zweifel erfolgt eine richterliche Prüfung auf der Grundlage mindestens zweier unabhängiger Gutachten. Diese Regelung setzt das Kindeswohl an oberste Stelle, ohne die elterliche Wahlfreiheit zu vernachlässigen. Auch Regelschulen sollen verstärkt mit Sonderschulen kooperieren, um Berührungsängste abzubauen und gegenseitige Lernerfolge zu fördern. Dafür wird jeder Regelschule ein jährliches Budget von 60 Arbeitsstunden zur Verfügung gestellt, das sie für ein gemeinsames Projekt mit einer Sonderschule verwenden muss. Die konkrete Ausgestaltung dieser Stunden liegt in der Verantwortung der Schulen, die sich mit ihrem Konzept bei den Sonderschulen um eine Kooperation bewerben.
Mit dem Schulabschluss endet der Anspruch auf einen gleichberechtigten Zugang zu lebenslanger Bildung nicht. In Werkstätten soll eine gezielte Weiterbildung für Menschen mit geistiger oder psychischer Behinderung vermittelt werden. Im Rahmen des Persönlichen Budgets sollen Begleitpersonen für die Teilnahme an Weiterbildungsangeboten finanziert werden können. Informationsangebote der öffentlich-rechtlichen Medien müssen weitgehend barrierefrei gestaltet sein und öffentliche Bibliotheksbestände sollen zunehmend digitalisiert werden. Auch die berufliche Bildung und das Hochschulstudium müssen behinderten Menschen zugänglich gemacht werden, wie es mit vollständig barrierefreien Betriebs- und Hochschulgebäuden, technischen Hilfsangeboten, digital verfügbaren Lernmitteln, speziellen Beratungsangeboten, flexiblen Studienzeiten und Prüfungsbedingungen möglich ist. Die bereits sehr vielfältigen Angebote an Hochschulen gilt es durch eine nachhaltige Finanzierung in der praktischen Umsetzung auszubauen.
Teilhabe an der Gesellschaft
Die Umsetzung von Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung ist eine Herausforderung auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen. Ihre Selbstbestimmung und Wahlfreiheit muss dabei stets im Vordergrund stehen. Kommunen haben im Städtebau, in der Gestaltung öffentlicher Plätze, Gebäude und Verkehrswege, mit dem Angebot örtlicher Schulen, Fördermaßnahmen und Integrationsprojekten einen erheblichen Einfluss auf die Lebenssituation und Einstellungen der Menschen vor Ort. Aus diesem Grund sollten die Kommunen alle Neubau- und Sanierungsvorhaben öffentlicher Gebäude, Institutionen und Plätze bezüglich der Barrierefreiheit für behinderte Menschen kritisch prüfen. Die Landespolitik steht vor der Aufgabe, behinderten Menschen einen gleichberechtigten Zugang zum Bildungswesen zu verschaffen. Auf Bundesebene lässt sich gelebte Barrierefreiheit durch einen rechtlichen Rahmen für Fragen der finanziellen Förderung und des Arbeitsmarkts, technologische Weiterentwicklungen und Mindeststandards in Wirtschaft und Gesellschaft umsetzen.
Vereine und Verbände haben eine große Verantwortung, Menschen mit Behinderung über eine rein rechtliche Gleichstellung hinaus aktiv in das alltägliche Leben der Zivilgesellschaft einzubeziehen. Zahlreiche Sport- und Kulturvereine leisten schon jetzt eine hervorragende Arbeit. So verbindet der Behindertensport gesundheitlichen Fortschritt mit gesellschaftlicher Inklusion und selbstverständlicher Wahrnehmbarkeit. Damit dieses Engagement nicht zu einer Abschottung zweier Parallelwelten behinderter und nicht-behinderter Sportler führt, wollen wir möglichst enge Kooperationen oder Eingliederungen in reguläre Vereine fördern. Aus dem gleichen Grund fordern wir die Dachverbände der Sportarten dazu auf, Sportler mit Behinderungen die Teilnahme an regulären Sportveranstaltungen zu ermöglichen, wenn dadurch der Grundsatz der Gleichheit im Sport nicht gefährdet wird.
Teilhabe an Kultur und Medien setzt außerdem einen barrierefreien Zugang zu Fernsehen und Internet voraus. Webdesigner und Fernsehanstalten sind gleichermaßen gefordert, die neuen technischen Möglichkeiten zu nutzen. Insbesondere bei öffentlich mitfinanzierten Angeboten haben behinderte Bürger und Steuerzahler einen Anspruch auf deutliche Verbesserungen. So soll das gesamte öffentlich-rechtliche Fernsehangebot in wenigen Jahren vollständig untertitelt sein. Politik- und Bildungsprogramme haben dabei oberste Priorität, um hörgeschädigte Zuschauer nicht weiter aus dem politischen Leben fernzuhalten. Staatlich bezuschusste Schauspiel- und Operaufführungen sind auch dann mit Übertiteln zu versehen, wenn sie in deutscher Sprache dargeboten werden. Ebenso fordern wir einen nach den aktuellen technischen Standards weitgehend barrierefreien Zugang zu öffentlich finanzierten Onlineauftritten. Ein rollstuhlgerechter Zugang zu sämtlichen staatlich mitfinanzierten Veranstaltungen, Ausstellungen und Museen muss gewährleistet sein, sofern dem keine unvermeidbaren baulichen Zwänge historischer Gebäude entgegenstehen. Für private Medien- und Kulturangebote regen wir freiwillige Standards für einen weitgehend barrierefreien Zugang an. Die sichtbare Präsenz solcher Angebote kommt auch anderen Gruppen wie Senioren, Schwangeren oder Menschen mit geringen Deutschkenntnissen zu Gute und soll das öffentliche Bewusstsein für die Bedürfnisse behinderter Menschen schärfen.
Teilhabe an der Wirtschaft
Menschen mit Behinderung sind auch im wirtschaftlichen Leben ein großes Potenzial, auf das wir nicht verzichten wollen. Zahlreiche gut gemeinte Sonderregeln und bürokratische Auflagen für behinderte Arbeitskräfte wirken ihrer Einstellung auf dem regulären Arbeitsmarkt bisher aber eher entgegen, als dass sie diese fördern. Durch eine Abschaffung des erweiterten Kündigungsschutzes wollen wir die Einstellung behinderter Menschen wieder attraktiver gestalten. Der Rechtsanspruch auf bezahlten Zusatzurlaub muss auf eine Aufstockung des gesetzlichen Mindesturlaubs begrenzt sein, um auch diese Beschäftigungsbremse einzuschränken. Die aus der gesellschaftlichen Pflicht zur Integration behinderter Menschen entstehenden Kosten zur Kompensation von Hürden im Arbeitsalltag sollen künftig nicht integrationswilligen Unternehmen aufgebürdet, sondern von der gesamten Gesellschaft getragen werden. Als Beschäftigungsanreiz sollen private Unternehmen deshalb unabhängig von der Unternehmensgröße einen staatlichen Zuschuss pro Monat und schwerbehindertem Arbeitnehmer erhalten. Für den öffentlichen Sektor soll die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Mitarbeiter von derzeit 5% hingegen beibehalten werden. Bis zu einer solchen Reform muss sich die Höhe der Quote am tatsächlichen Angebot an Arbeitskräften orientieren, um den Unternehmen keine unerfüllbaren Pflichten aufzuerlegen. Daher lehnen wir eine Quotenerhöhung derzeit ab.
Werkstätten sind für viele Menschen mit Behinderung die einzige Möglichkeit zu arbeiten. Sie sind jedoch in erster Linie Bildungseinrichtungen und erst zweitrangig gewinnorientierte Produktionsstätten. In keinem Fall dürfen sie ein beschäftigungstherapeutisches Abstellgleis werden. Durch sinn- und anspruchsvolle Tätigkeiten sowie eine individualisierte Förderung sollen möglichst viele Menschen zu einem Übergang in den regulären Arbeitsmarkt befähigt und dorthin vermittelt werden. Zahlreiche Integrationsfachdienste leisten vor Ort bereits eine hervorragende Arbeit zur Vermittlung von Menschen mit Behinderung in reguläre Arbeitsverhältnisse. Dies wollen wir fördern und unternehmerischen Vorbehalten gegenüber einer vermeintlich geringeren Leistungsfähigkeit behinderter Arbeitnehmer durch Aufklärung und Pilotprojekte in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsverbänden entgegenwirken.
Vor allem im Einzelhandel bleibt Konsumenten mit Behinderung oftmals der barrierefreie Zugang verwehrt. Mit gezielten Informationsangeboten soll bei Unternehmern ein Bewusstsein für die speziellen Bedürfnisse von Kunden mit Behinderung geschaffen und mögliche Wege zum Umgang mit diesen Bedürfnissen aufgezeigt werden. In Berufsschulen sollen praxisnahe Kenntnisse zum Umgang mit körperlich oder geistig beeinträchtigten Kunden vermittelt werden. Ein bundesweites Zertifikat zur Kennzeichnung barrierefreier Geschäfte soll den Wettbewerb um behindertenfreundliche Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungen stärken. Auch auf Webseiten, Reise- und Freizeitangebote kann dieses Zertifikat ausgeweitet werden.
Teilhabe an Mobilität
Mobilität ist eine Grundvoraussetzung für die Teilhabe am öffentlichen Leben. Sie scheitert in vielen Fällen daran, dass Gebäude und Verkehrsmittel immer noch nicht vollständig barrierefrei zugänglich sind. Öffentliche Gebäude sind weiterhin im Zuge von Sanierungen und Neubauten barrierefrei auszugestalten. Neben einer stufenfreien Zugänglichkeit für Rollstuhlfahrer sind dabei niedrig angebrachte Bedienelemente und kontrastreiche Farben zu verwenden. Durch staatlich geförderte Kredite wollen wir Sanierungen zur Schaffung von Barrierefreiheit auch im privaten Wohnungsbau fördern.
Sämtliche Angebote des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs sollen behinderte Fahrgäste künftig selbstständig, barrierefrei und flexibel nutzen können. Insbesondere im ländlichen Raum und im Busverkehr gibt es immer noch erheblichen Nachholbedarf. Der barrierefreie Zugang muss daher absolutes Auswahlkriterium für künftige Ausschreibungen im öffentlichen Personenverkehr werden. Je nach Art und Ausmaß ihrer Behinderung stehen Fahrgäste im alltäglichen Nah- und Fernverkehr vor unterschiedlichen Hürden. Das barrierefreie Ein-, Aus- und Umsteigen soll mittelfristig an allen Bahnhöfen und Haltestellen, zu allen Uhrzeiten und in alle Fahrzeuge auch ohne frühzeitige Anmeldung und mit ausreichenden Umsteigezeiten möglich sein. Der Einstieg muss demnach stufenlos, ohne große Zwischenspalten und neigungsarm gestaltet sein. Rollstuhlgerechte Abteile oder Bereiche in allen Fahrzeugen sollten schon jetzt eine Selbstverständlichkeit sein. Solange dies vor allem im Nahverkehr noch nicht flächendeckend erreicht ist, sollen nicht rollstuhlgerechte Fahrzeuge in den Fahrplänen entsprechend gekennzeichnet werden. An Bahnsteigen, die nur per Aufzug barrierefrei zugänglich sind, muss der rollstuhlgerechte Zugang auch für den Fall technischer Defekte garantiert werden. Niedrige Bedienungselemente erleichtern kleinwüchsigen und Rollstuhl fahrenden Fahrgästen das Reisen erheblich. Kurzfristige Durchsagen zu Gleiswechseln und Zugausfällen sind immer auch visuell anzuzeigen, um hörgeschädigten Fahrgästen wichtige Informationen nicht vorzuenthalten. Von stärkeren Kontrasten und einer vereinfachten Menuführung an Fahrkartenautomaten profitieren insbesondere Menschen mit einer eingeschränkten Sehfähigkeit. An stark frequentierten Haltestellen fordern wir eine zunehmende Einführung akustischer Linien- und Fahrzielansagen. Auch im Nahverkehr können akustisch verfügbare Fahrplaninformationen, eine kontrastreiche Farbgestaltung und taktile oder akustische Orientierungshilfen die Reisefreiheit sehgeschädigter Fahrgäste stärken.
Auch die Kommunen sind gefordert, Barrieren abzubauen. So soll ein flächendeckendes Konzept entwickelt werden, das die Teilnahme von behinderten Mitbürgern im Straßenverkehr ermöglicht. Besonders bei stark frequentierten Straßen und Plätzen ist bei Sanierungen darauf zu achten, dass Orientierungssysteme für Sehbehinderte und Blinde geschaffen werden, beispielsweise unterschiedliche Bodenstrukturen, wie sie bereits erfolgreich in Bahnhöfen eingesetzt werden. Diese Systeme verbessern somit die Situation von Ortsunkundigen und vereinfachen die selbstständige Reisegestaltung von Menschen mit Behinderung.
Ebenso sollen mittelfristig alle Fußgängerampeln behindertengerecht ausgestaltet werden. Europaweit soll hierbei ein einheitliches Rahmenkonzept verfolgt werden.
Teilhabe in der Welt
Die Unterstützung von Menschen mit Behinderung ist eine Frage der Menschenwürde. Die UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 ist ein großer internationaler Erfolg, der einen enormen Handlungsbedarf erkennen lässt. Weltweit soll sich die deutsche Bundesregierung daher für eine Verbesserung der Lebenssituation behinderter Menschen einsetzen. Die Bekämpfung von Armut, Unterernährung und Wassermangel sowie Hygienemaßnahmen, HIV-Prävention, Schutzimpfungen, Landminenräumung und eine friedliche Konfliktlösung sind insbesondere in Entwicklungsländern wirksame Maßnahmen, um körperliche, geistige und seelische Beeinträchtigungen an der Wurzel vorzubeugen. Ein ausgebautes Gesundheitssystem, Aufklärung und ein wirksamer Schutz vor Ausgrenzung oder gewaltsamer Unterdrückung sind für behinderte Menschen oftmals lebenswichtig. Internationale Standards und eine flächendeckende Gesundheitsversorgung mit finanzierbaren technischen Hilfsmitteln können die Lebenssituation in weiten Teilen der Welt verbessern. Um die Reisefreiheit behinderter Menschen auch in entwickelten Industriestaaten wirksam voranzubringen, ist eine intensivere Kooperation auf europäischer und globaler Ebene notwendig. Die gegenseitige Anerkennung von Schwerbehindertenausweisen in den europäischen Mitgliedsstaaten ist dabei ein wichtiger erster Schritt. Auch bei der Durchführung von Einbürgerungstests sollen deutsche Behörden auf vollständige Barrierefreiheit achten.
Teilhabe bei uns!
Jeder Einzelne ist gefordert. Wir Junge Liberale Baden-Württemberg erkennen unsere eigene Verantwortung und werden künftig sämtliche Veranstaltungen des Landesverbands weitgehend barrierefrei zugänglich machen. Rollstuhlfahrer sollen alle Veranstaltungsräume und ihre Übernachtungsmöglichkeit stufenfrei erreichen können. Sehgeschädigte Teilnehmer sollen leicht zugängliche Sitzplätze und auf Anfrage sämtliche Tagungsdokumente in digitalisierter oder akustischer Form erhalten. Eigene Image- und Wahlwerbespots werden wir künftig verstärkt mit Untertitel anbieten. Den Bundesverband und unsere Untergliederungen ermutigen wir, bei eigenen Veranstaltungen ebenfalls auf Barrierefreiheit zu achten. Das politische Engagement junger Menschen mit Behinderung ist eine Bereicherung für unseren Verband, dem wir keine vermeidbaren Hindernisse in den Weg stellen wollen.