15.01.2023

Befreiung von P2G-Anlagen von Letztverbraucherangaben

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern, dass Power-to-Gas-Anlagen und andere Flexibilitätsoptionen zu Zeiten des netzdienlichen Bezugs („Überschussstrom“) von sämtlichen Letztverbraucherabgaben und -Umlagen befreit werden sollen. Andere Flexibilitätsoptionen, die beispielsweise ebenso Wasserstoff oder SNG aus erneuerbaren Energien produzieren (z.B. Plasmalyse) oder anderweitig zur Energiespeicherung beitragen können, sollen die gleichen Markteintrittsbedingungen haben wie die Elektrolyse.

Befreit werden soll lediglich der Strom für den elektrochemischen Prozess. Weitere stromlastige Betriebsenergie wie Kompressoren, Regelanlagen, Aufbereitungsanlagen und Sonstiges soll nicht von der Befreiung betroffen sein.

Bedingung für die Befreiung soll sein, dass der bezogene Strom nachweislich aus erneuerbaren Quellen bezogen wird.

Außerdem soll geprüft werden, ob Flexibilitätsoptionen, die zur Sektorenkopplung beitragen und sowohl in der Netzdienlichkeit als auch in der stofflichen Nutzung Anwendung finden, überhaupt der Definition als „Letztverbraucher“ entsprechen.

Die Gültigkeitsdauer des Beschlusses beträgt zehn Jahre.

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