Um die Dienstfähigkeit von Feuerwehrleuten und Polizisten zu fördern und die
Attraktivität solcher Berufe zu steigern, soll diesen eine Wohnung in der Nähe ihrer
Dienststelle angeboten werden.
Wohnungen können bspw. durch Aufstockungen oder in Nebenbauten auf dem Grundstück der
Dienststelle entstehen, welche ausschließlich den bei der entsprechenden Dienststelle
tätigen Personen angeboten werden sollen. Gegebenenfalls sollen bauplanungsrechtliche
Erleichterungen geprüft und geschaffen werden.
Falls ein solches Angebot nicht gemacht werden kann, soll – unter näher zu
definierenden Bedingungen – Feuerwehrleuten und Polizisten in Ausbildung ein
Mietzuschuss gewährt werden.
Die Gültigkeit dieses Beschlusses ist auf zehn Jahre beschränkt.