Grundsätzliches zur Steuerpolitik
Wir Junge Liberale Baden-Württemberg stellen den Menschen mit seiner Freiheit in den Mittelpunkt unseres politischen Denkens. Der Staat dient als Instrument, die gleiche Freiheit aller Menschen vor Eingriffen anderer zu schützen („negative Freiheit“) und die notwendige materielle und strukturelle Grundlage zur Verwirklichung individueller Freiheitsrechte zu schaffen („positive Freiheit“). Aus diesem Freiheitsbegriff, der durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verbürgt ist, ergibt sich eine Verpflichtung des Staates zur Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit, des Umwelt- und Ressourcenschutzes, der Sicherung der soziokulturellen Existenz und der Teilhabe an Wirtschaft, Gesellschaft, Bildung und Mobilität. Die Freiheitsrechte künftiger Generationen sind dabei den Rechten heutiger Generationen gleichgestellt. Der Staat steht dort in der Verantwortung, wo der Einzelne, seine Familie, Gesellschaft und Wirtschaft diese Rechte nicht aus eigener Kraft verwirklichen können. So stellt er öffentliche Güter wie einen gültigen Rechtsrahmen, grundlegende Infrastruktur, ökonomische Grundsicherung und eine außenpolitische Vertretung zur Verfügung. Wir Junge Liberale wollen einen leistungsfähigen Staat, der seine Ausgaben auf das zur Erfüllung seiner – aus der individuellen Freiheit abgeleiteten – Kernaufgaben Notwendige reduziert. Nur diese Begrenzung rechtfertigt es, die materielle Freiheit der Bürger durch die Erhebung von Steuern zu beschneiden. Um die gleiche Freiheit aller Generationen zu gewährleisten, darf die Finanzierung öffentlicher Ausgaben nicht auf künftige Generationen verlagert werden. Die auf das Notwendige reduzierten Staatsausgaben definieren daher gleichzeitig die im Steuersystem zu erzielenden Einnahmen.
In der Ausgestaltung des Steuersystems zur Deckung der notwendigen Ausgaben ist der Staat an drei Prinzipien gebunden: Es muss effizient, gerecht und einfach sein. Um die wirtschaftliche Freiheit der Bürger nicht unnötig einzuschränken, sind die Kosten der staatlichen Steuerverwaltung, individueller Erhebungspflichten und ökonomischer Anreizverzerrungen zu minimieren (Effizienz). Vier Gerechtigkeitsprinzipien lassen sich aus der Verantwortung zu individueller Freiheit in folgender Reihenfolge ableiten: Gleiche Regeln müssen für alle gelten und durchgesetzt werden (Universalitätsprinzip). Jeder hat das Recht auf die Gewährleistung der zur Wahrnehmung individueller Freiheitsrechte notwendigen materiellen Grundersicherung (Schutz der Grundsicherung) Die gleich Steuerschuld bedeutet für leistungsschwache Bürger einen größeren Freiheitseinschnitt als für leistungsstarke Steuerzahler. Daher soll jeder entsprechend seiner Leistungsfähigkeit zum Steueraufkommen beitragen (Prinzip der Leistungsfähigkeit). Wer stärker von staatlichen Strukturen profitiert, soll stärker zur Finanzierung der staatlichen Ausgabenlast beitragen (Äquivalenzprinzip). Einfache Regeln ohne zahlreiche Ausnahmetatbestände erhöhen die Effizienz, Universalität, Transparenz und Akzeptanz eines Steuersystems.“
Das jungliberale Steuersystem
Das jungliberale Steuersystem orientiert sich nicht an kurzfristigen Wahlerfolgen, sondern an den Prinzipien einer freiheitlichen Steuerpolitik. Die Einhaltung dieser übergreifenden Grundsätze geht einer vermeintlichen Einzelfallgerechtigkeit dabei vor. Ein ausgewogenes Spektrum verschiedener Steuerarten mit einem breiten Anwendungsbereich von Bemessungsgrundlagen und wenigen Ausnahmen ermöglicht niedrige Steuersätze mit minimaler ökonomischer Anreizverzerrung, einer gerechten Lastenteilung, mehr Akzeptanz in der Bevölkerung und geringen Anreizen zur Steuerhinterziehung. Substanzsteuern wie die Vermögen-, Schenkung-/Erbschaft- und Grundsteuer lehnen wir ab. Wir wollen nur dort besteuern, wo durch Handel Mehrwert entstanden ist. Aus dem Prinzip der Leistungs-gerechtigkeit legitimiert sich ein begrenztes Maß staatlicher Umverteilung im Steuersystem, das zum Schutz der Grundsicherung durch das Bürgergeld ergänzt wird. Um eine transparente und effiziente staatliche Umverteilung zu ermöglichen, soll diese jedoch ausschließlich auf das Steuersystem beschränkt sein. Die JuLis befürworten ein kombiniertes System aus Verkehrs- und Ertragsteuern. Um Arbeit finanziell attraktiver zu machen und die Steuerlast angesichts des sinkenden Anteils der Erwerbsbevölkerung auf mehrere Schultern zu verteilen, streben wir jedoch eine stärkere Verlagerung auf die Umsatzsteuer an. Anders als andere Abgaben müssen Steuereinnahmen rechtlich wie politisch ohne Zweckbindung zur Ausgabenfinanzierung im Staatshaushalt verfügbar sein. Die Einziehung von Mitgliedsbeiträgen für Religionsgemeinschaften und andere Organisationen im staatlichen Steuersystem lehnen wir ab. Gleiche Regeln müssen für alle gelten. Die Steuerflucht Einzelner aus ihrer Verantwortung führt zu einer höheren Steuerlast der Ehrlichen. Steuerhinterziehung ist also kein Kavaliersdelikt, sondern Diebstahl am Eigentum anderer. Die Jungen Liberalen verurteilen dabei genauso Schwarzarbeit in Unternehmen und privaten Haushalten. Ein Rechtsstaat darf sich in der Ermittlung von Steuersündern jedoch nicht über eigene Gesetze und Prinzipien hinwegsetzen. Wir fordern den Einsatz zahlreicher, ausreichend qualifizierter, unabhängiger Steuerfahnder und abschreckend hohe Strafen ohne pauschale Straffreiheit bei Selbstanzeige.
Auf folgenden Steuerarten beruht das jungliberale Steuersystem:
Einkommensteuer
Die Lohn-, Einkommen- und die Abgeltungsteuer sollen unter Abschaffung des Solidaritätszuschlags zu einer einheitlichen Einkommensteuer auf Einkünfte durch den Einsatz von Arbeit oder Kapital ersetzt werden. Mit zunehmendem Einkommen sinkt die subjektive Grenzlast der relativen Steuerschuld, weshalb ein progressiver Einkommensteuertarif gleichen materiellen Freiheitsverlust für alle bedeutet. Eine reine Flat-Tax lehnen wir daher ebenso ab wie eine vollständige Umstellung auf die Umsatzsteuer. In Anlehnung an das Solms-Modell fordern wir einen progressiven Stufentarif. Strukturreformen der Einkommensteuer sollen zunächst ohne erhebliche Umverteilungswirkungen durchgeführt werden. Bei nachfolgenden Steuersenkungen sind vorrangig die unteren Steuersätze zu senken, sodass alle Einkommensgruppen gleichermaßen von Einsparpotenzialen profitieren.
Um niedrige, mittlere und hohe Einkommen gleichermaßen zu entlasten fordern wir anstelle eines Steuerfreibetrags eine pauschale Steuergutschrift für jedes erwachsene und minderjährige Mitglied eines Haushalts, die direkt von der Steuerschuld abgezogen wird. Dabei werden negative Beträge nicht ausgezahlt. So wird es Menschen aus allen Einkommensgruppen ermöglicht, aus eigener Kraft ohne steuerliche Belastung eine Grundsicherung zu erwirtschaften. Anders als mit einem Steuerfreibetrag werden hohe Einkommensgruppen nicht zusätzlich subventioniert In Kombination mit dem liberalen Bürgergeld muss gewährleistet sein, dass sich der zusätzliche Einsatz von Arbeit und Kapital netto stets auszahlt. Die gemeinsame Veranlagung der Steuerschuld familiärer Haushalte befürworten wir im Sinne des jungliberalen Familienmodells, das die Gesellschaft durch private Verantwortungsübernahme entlastet. Der klassischen Ehe sind andere familiäre Verantwortungsgemeinschaften im Steuerwesen gleichzustellen. Davon unberührt bleibt die besondere Förderung von Familien mit Kindern.
Im Sinne einer deutlichen Steuervereinfachung fordern wir die weitgehende Abschaffung von Ausnahmetatbeständen und Abschreibungsmöglichkeiten. Werbungskosten sind weitgehend in eine in der Steuerfreigrenze enthaltene Pauschale zu integrieren. Steuerbegünstigungen zu Gunsten einzelner Lebensentscheidungen und Arbeitsformen wie die Entfernungspauschale und die Steuerbefreiung von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen lehnen wir ab. Da die gesamte Gesellschaft von freiwilligen Spenden an gemeinnützige Organisationen und Parteien profitiert, sollen diese weiterhin von der Einkommensteuerbemessungsgrundlage abzugsfähig sein. Eine steuerliche Sonderbehandlung von Parteispenden lehnen die JuLis jedoch ab.
Unternehmensteuer
Unternehmen profitieren von der staatlichen Wirtschafts-, Rechts- und Infrastruktur der Staaten, in denen sie tätig sind. Die Besteuerung unternehmerischer Tätigkeit darf jedoch nicht zu wirtschaftlichen Verzerrungen, zu einer effektiven Besteuerung von Verlusten oder zu unnötigen Bürokratiekosten der steuerzahlenden Betriebe führen. Wir Junge Liberale setzen uns für eine einheitliche Unternehmensteuer unabhängig von Rechtsform und Finanzierung ohne zusätzliche Ausnahmetatbestände ein. Die Jungen Liberalen setzen sich zudem für die Ersetzung der Gewerbesteuer durch die Möglichkeit eines für alle gleichermaßen geltenden Einkommen- und Unternehmensteuerzuschlag in Kommunen ein. Auch Personen- und Kapitalgesellschaften wollen wir steuerlich gleich behandeln. Dauerhafte branchenspezifische Subventionen lehnen wir ab. Zeitlich befristete Steuersubventionen für bestimmte Produkte können hingegen eine sinnvolle Anreizfunktion zur Markteinführung neuartiger Technologien darstellen. Internationale Steuerstandards können der internationalen Steuerflucht von Unternehmen entgegenwirken.
Umsatzsteuer
Das heutige Umsatzsteuersystem besteht aus zahlreichen Ausnahmetatbeständen und verschiedenen Steuersätzen. Der Staat ist jedoch nicht legitimiert, vermeintlich „gute“ oder „schlechte“ Konsumentscheidungen der Bürger zu werten und unterschiedlich zu besteuern. Dem Universalitätsprinzip widerspricht die unterschiedliche Besteuerung verschiedener Produkte und Dienstleistungen zum Schutz einzelner Branchen. Mit einer breiteren Definition der Steuerobjekte ließe sich der Steuersatz im Einzelfall bei gleichem Steueraufkommen deutlich reduzieren. Die Jungen Liberalen fordern daher die Abschaffung sämtlicher Ausnahmen zugunsten eines einheitlichen Umsatzsteuersatzes auf alle am Markt verfügbaren Produkte, Dienstleistungen und Grundstücke. Dies umfasst Mieten und Versicherungen ebenso wie Dienstleistungen oder Produkte am Markt agierender (halb-)staatlicher Einrichtungen. Die Versicherung- und Feuerschutzsteuer sind dementsprechend abzuschaffen. Umsatzsteuerrabatte auf EU-Ebene sind von Muss- in Kann-Bestimmungen für die Mitgliedsstaaten umzuwandeln. Unternehmen, Einrichtungen, Vereine und Initiativen unterhalb eines geringfügigen Mindestjahresumsatzes sind aus Effizienzgründen von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen. Statt der Soll-Besteuerung ist konsequent auf eine Ist-Besteuerung umzustellen. Zölle und Exportsubventionen im grenzüberschreitenden Warenverkehr sollen stufenweise abgeschafft werden.
Lenkungssteuern
Steuern dienen in erster Linie der Finanzierung notwendiger Staatsausgaben, aber sie dürfen kein Mittel moralischer Erziehungspolitik sein. Lenkungssteuern zur Steuerung menschlichen Verhaltens lehnen wir ab, sofern dieses Verhalten niemandem Dritten schadet. Auch die Gefährdung der eigenen Gesundheit rechtfertigt nicht die steuerliche Bestrafung eigenverantwortlicher Konsumenten. Zusatzsteuern auf Genussmittel und legale Drogen widersprechen unserem Staats- und Gesellschaftsmodell, in dem jeder mündige Bürger freie Entscheidungen treffen kann, solange er damit keinen anderen in seiner Freiheit einschränkt. Im Rahmen der Glückspielbesteuerung ebenfalls erhobene „Zweckabgaben“ im Glückspielwesen für gute Zwecke sind abzuschaffen. Die entsprechende alternativ notwendige Finanzierung von gemeinnützigen Institutionen, Sport und Gesundheitsprävention ist über das allgemeine Steueraufkommen und damit mit mehr Transparenz sicherzustellen. Bis zu einer vollständigen Abschaffung der gesundheitspolitisch und moralisch motivierten Lenkungssteuern befürworten wir aus Effizienzgründen eine kurzfristige Zusammenfassung der Rennwett- und Lotteriesteuer, der Spielbankabgabe und besonderer Vergnügungsteuern zu einer einheitlichen Glückspielsteuer. Die Alkopop-, Bier-, Branntwein-, Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer werden dementsprechend vorübergehend in eine allgemeine Alkoholsteuer zusammengefasst. Die Tabaksteuer soll sich bis zu ihrer Abschaffung aufkommensneutral auf Tabak anstatt auf einzelne Tabakprodukte beziehen. Die Kaffeesteuer gilt es ebenfalls abzuschaffen.
Die Kfz-Steuer wird zugunsten einer Vignettenpflicht auf deutschen Fernstraßen abgeschafft. Die Strom-, Energie- und Mineralölsteuer werden kurzfristig zu einer einheitlichen CO2-Steuer zusammengefasst und langfristig durch einen umfassenden Emissionshandel ersetzt. Die Kosten der Straßennutzung werden durch die Lkw-Maut und eine Vignettenpflicht für Pkw auf deutschen Fernstraßen kompensiert. Obwohl sich Lenkungssteuern zur Kompensation umweltschädlichen Verhaltens grundsätzlich mit einer freiheitlichen Steuerpolitik vereinbaren ließen, finden sie nach Einführung des Emissionshandels und der Vignette faktisch keine Anwendung in unserem Steuersystem.
Steuern im föderalen System
Der rechtliche Rahmen des Steuersystems samt einer Definition sämtlicher Steuerarten und ihrer Bemessungsgrundlagen soll auf Bundesebene erfolgen. Die bisherigen Steuersätze sind zur Deckung der Bundesausgaben erheblich auf bundesweit einheitliche Sockelsteuersätze abzusenken. Den Ländern und Kommunen soll anstelle fester Anteile am Steueraufkommen ein individuelles Hebesatzrecht an der Einkommen- und Unternehmensteuer zukommen. Auf die Umsatzsteuer sollen sie bundesweit einheitliche, im Verbund aller deutschen Kommunen bzw. im Bundesrat festzulegende Hebesätze erheben können. Das kommunale Steuerfindungsrecht ist abzuschaffen. Ersatzlos entfallen somit zahlreiche kommunale Steuerarten wie die Getränke-, Hunde-, Jagd- und Fischerei-, Schankerlaubnis, Vergnügung- und Zweitwohnungsteuer. Dies ermöglicht haushaltspolitische Flexibilität, eine größere Unabhängigkeit von regionaler Sozialstruktur und konjunkturellen Schwankungen einzelner Steuerarten auf allen Ebenen, Transparenz im föderalen Steuerwettbewerb und geringere Verwaltungskosten überregional tätiger Unternehmen. Reformen der Gemeindefinanzen und des Länderfinanzausgleichs gewährleisten ergänzend eine einwohnerabhängige Grundfinanzierung und effektive Anreize zur nachhaltigen Haushaltsführung. Die EU soll weiterhin durch Beiträge der Mitgliedsstaaten finanziert werden, eine EU-Steuer lehnen wir in der momentanen Situation ab. Bildet sich ein europäischer Bundesstaat, sollte diesem allerdings ein Recht auf Steuererhebungen zugesprochen werden.
Der Weg dahin
Steuerpolitische Strukturreformen und einzelne Vereinfachungsvorschläge scheitern häufig am Widerstand betroffener Branchen und Bevölkerungsgruppen. Um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu stärken, fordern wir in einem ersten Schritt eine aufkommensneutrale Strukturreform in der Einkommensteuer, die Abschaffung von Sondersteuern mit geringem Gesamtaufkommen und die oben beschriebene Zusammenfassung der Lenkungssteuern. Bürokratieabbau und Transparenzsteigerung ohne große Umverteilungseffekte stehen in diesem ersten Schritt im Vordergrund. Mittelfristig sollen die unzähligen Ausnahmetatbestände der Ertragsteuern abgeschafft, die Unternehmensbesteuerung vereinheitlicht, die Umsatzsteuer mit einem einheitlichen Steuersatz belegt und die Lenkungssteuern abgeschafft werden. Der Anwendungsbereich der Umsatzsteuer ist schrittweise auszudehnen, um kurzfristigen Preisschocks bei Mieten, Versicherungen und gewerblichen Grundstückverkäufen entgegenzuwirken. Um den politischen Erfolg nicht zu gefährden, sind große Reformpakete einer Abarbeitung von Einzelforderungen vorzuziehen. Langfristig gilt es, die föderale Steuerordnung grundlegend zu vereinfachen und verstärkt auf eine Verkehrsbesteuerung zu setzen.
Die notwendige Höhe der Steuereinnahmen definiert sich durch die staatliche Ausgabenpolitik. Sobald wie möglich müssen daher auf allen föderalen Ebenen ausgeglichene Haushalte erreicht werden, die nur in klar definierten Notsituationen eine befristete Schuldenaufnahme mit verbindlichen Rückzahlungsplänen zulassen. Die in den vergangenen Jahrzehnten angehäuften Staatsschulden sind mittelfristig vollständig abzubauen. Bis zur vollständigen Schuldenfreiheit sind moderate Haushaltsüberschüsse daher unverzichtbar. Niedrige Steuersätze sind wünschenswert, dürfen aber auf keinen Fall zur Aufnahme neuer Schulden führen. Konjunkturpolitische Steuersenkungen und Ausgabenprogramme sind zu befristen und nur dann legitim, wenn sie durch zuvor angesparte Rücklagen gegenfinanziert werden. Nachhaltige Haushaltspolitik ist kein Nebenziel liberaler Politik, sondern absolute Pflicht des Staates, die sich aus den gleichen Freiheitsrechten aller Bürger ergibt.