Die Behandlung von Heroin-Suchtkranken mit Diamorphin, bei denen eine Behandlung mit Methadon erfolglos verlief oder keinen Erfolg verspricht, soll legalisiert und als Regelleistung in den Katalog der gesetzlichen Krankenversicherungen aufgenommen werden. Die bestehenden Modellprogramme sind bis dahin ohne Einschränkungen fortzuführen.