Vertreter des Jugendgemeinderates oder einer anderen Jugendvertretung sollen ein dauerhaftes Recht zur Stellungnahme in öffentlichen und nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen, beschließenden Ausschüssen und beratenden Ausschüssen sowie bei Ortschaftsratssitzungen ihres Teilortes bekommen.
Die Gültigkeitsdauer dieses Beschlusses nach § 18 Absatz 13 der Satzung der Jungen Liberalen Baden-Württemberg beträgt fünf Jahre.