28.10.2001

Einführung eines kleinen Waffenscheines

Immer häufiger werden Schusswaffenstraftaten in Deutschland mit den frei erhältlichen Waffen, also Schreckschuss- und Gaspistolen begangen. Mittlerweile sind sogar 60 % aller Schusswaffenstraftaten dieser Kategorie zuzuordnen, vor allem werden die Waffen bei Körperverletzungsdelikten sowie Raub- und Banküberfällen verwendet. Die Bereitschaft bei Straftaten Waffen einzusetzen steigt enorm: Bei 2259 Tatverdächtigen, gegen die 1999 ermittelt wurde, fand die Polizei eine Schusswaffe. Laut Gesetz dürfen diese „erlaubnisfreien“ Kurzwaffen nur in Notwehr oder bei Sportwettkämpfen eingesetzt werden. Problem ist oftmals die täuschende Ähnlichkeit zu den Originalen, die es den Polizisten erschwert, die Waffen zu unterscheiden. Schüsse auf einen Menschen können tödlich verlaufen.

Deshalb fordern die Jungen Liberalen eine Novellierung und Verschärfung des Waffengesetzes durch die Einführung eines kleinen Waffenscheines für erlaubnisfreie Kurzwaffen.

Dieser soll sich auszeichnen durch:

  • Beim Kauf einer solchen Waffe muss analog zu den Bestimmungen für den Erwerb „normaler“ Kurzwaffen verfahren werden.
  • Die Waffe ist ferner so aufzubewahren, dass sie für nichtberechtigte Dritte nicht zugänglich ist.
  • Der kleine Waffenschein ist alle fünf Jahre vom Polizeipräsidium zu überprüfen.
  • Eine deutliche Markierung der Waffe, so dass sie sich äußerlich deutlich von echten Pistolen unterscheiden.

Dieser kleine Waffenschein ist eine sinnvolle Ergänzung und Antwort auf eine Entwicklung, der unbedingt Einhalt geboten werden muss. Dem Missbrauch solcher Waffen muss endlich entgegengewirkt werden. Signalpistolen sind von dieser Regelung, auf Grund ihrer optischen Erkennbarkeit als solche und der damit verbundenen weniger grossen Gefährlichkeit, ausgenommen.

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