Wir fordern eine Anpassung der bestehenden Lärmschutzverordnungen und der bestehenden
Baurechtlichen Vorgaben, um den Betrieb von Fitness-Studios rund um die Uhr auch in
kleineren Städten und Gemeinden zu ermöglichen. Aktuell verhindern strikte
Lärmschutzauflagen und Baurechtsvorgaben häufig eine flexible Nutzung (24/7-Nutzung)
dieser Einrichtungen, was sowohl die wirtschaftliche Entwicklung der Betreiber
limitiert als auch den Zugang zu gesundheitsfördernden Aktivitäten für die
Bevölkerung einschränkt.
Der Gültigkeit des Beschlusses beträgt 5 Jahre.