24.03.2013

Föderale Handlungsoptionen auf dem Arbeitsmarkt als Wettbewerbsfaktor!

Das liberale Bürgergeld ist für die Jungen Liberalen das anzustrebende Ziel einer fairen Sozialpolitik der Möglichkeiten für alle Menschen. Wegen der vielen verfassungsrechtlichen Hindernisse ist die Durchsetzbarkeit dieses Konzepts in der aktuellen politischen Lage aber nicht zu erwarten.

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern daher als vorläufigen Kompromiss im Streit um Lohnuntergrenzen die Einführung einer Verordnungsermächtigung auf Bundesebene. Diese soll die Landesregierungen ermächtigen, im Gebiet ihres Bundeslandes Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären. Das entspricht zum einen unserem dezentralen und subsidiären Staatsverständnis. Zum anderen ermöglicht es, die Auswirkungen von Lohnuntergrenzen regional festzustellen und zwingt die Verantwortlichen unmittelbar für die Arbeitsmarktentwicklung ihres Landes Verantwortung zu übernehmen.

Für Baden-Württemberg lehnen wir jede Art von gesetzlicher Lohnuntergrenze weiterhin ab, da wir diese als gravierenden Verstoß gegen die Privatautonomie und die Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft sehen. Zudem steht eine strukturell höhere Arbeitslosigkeit zu befürchten, die mit einer starken Teuerung für grundlegenden Dienstleistungen zu Lasten von schwächeren Einkommen einhergeht.

Weitere Beschlüsse

Fahren bis es knallt?

Um die Sicherheit auf den deutschen Straßen weiter zu erhöhen, fordern die Jungen Liberalen Baden-Württemberg eine verpflichtende Fahreignungsprüfung ab 75 Jahren. Anhand...

Wehrhafte Demokratie reformieren, schärfen, stärken

Unser Land hat nach den Erfahrungen der Weimarer Republik, des Nationalsozialismus und der DDR beschlossen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung gegen ihre Feinde aus...

Status Quo des Waffenrechts verteidigen – Ein Positionspapier

Wir Jungen Liberalen Baden-Württemberg setzen uns gegen symbolische Verschärfungen des Waffengesetzes ein. Wir sehen die geltende Gesetzeslage als ausreichend, um...
Kategorien:
Filter Beschluss Organ
Mehr anzeigen