Garantierte Mindeststandards / Zentrale Prüfungen
Für die Schulen werden Mindeststandards festgelegt, die nicht unterschritten werden dürfen, um zentrale Prüfungen weiterhin zu ermöglichen. Das betrifft, z. B. das Angebot an Kernfächern, die Mindeststundenzahl, die Höchstzahl von Schülern pro Lerngruppe, die Anzahl der Unterrichtsstunden pro Schuljahr. Über begrenzte Experimentierklauseln haben die Schulen auch die Möglichkeit, im Rahmen ihres Schulprogramms von den Mindeststandards abweichende Regelungen zu treffen.
Qualifizierung der Schulleitung
Begleitend sollen verstärkt Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für die an den Schulen Beschäftigten durchgeführt werden. Insbesondere für die Schulleitungen müssen neue (Management-) Kompetenzen aufgebaut werden, über die viele – auch die in Schulleitungsfunktionen tätigen – Lehrkräfte bisher nicht verfügen. Es besteht also erheblicher Qualifizierungsbedarf, den das Land durch zusätzliche Mittel projektbegleitend zur Verfügung stellt.
Vielfalt und gleiche Chancen:
Eine größere Autonomie von Schule darf nicht dazu führen, dass Schulen, die in benachteiligten Regionen und Stadtteilen liegen, Schulen, deren Schülerschaft aus ärmeren Bevölkerungsschichten kommt, zu den Verlierern der Schulautonomie werden. Wir wollen zwar den Schulen ermöglichen, eigene, zusätzliche Mittel einzuwerben, aber der Staat erhält die Aufgabe, benachteiligte Schulen durch besondere Zuwendungen an Geld oder Stellen, Beratung und Investitionen zu fördern und damit einen Ausgleich zu schaffen. Schulautonomie soll die Qualität aller Schulen verbessern und nicht zu einer Bevorzugung weniger Schulen in wohlhabenderen Gegenden oder Regionen führen.
Fortbildungskonzept und Unterstützungssystem:
Eine autonome Schule braucht ein eigenes Fortbildungs- und Personalentwicklungskonzept. Dieses Konzept soll Teil des Schulprogramms sein. Die eigenständige Schule braucht den Zugriff auf Ressourcen der Schulentwicklung, Fortbildung und Beratung. Die vorhandenen Institutionen (z.B. Lehrerfortbildung) sollen zu dezentralen, regionalen Dienstleitungszentren für die Schulentwicklung, Beratung und Fortbildung umgewandelt werden. Die Institutionen der Fortbildung und Schulentwicklung sollen ihre Kapazitäten auf die Entwicklung der Einzelschulen konzentrieren. Der zeitliche Fortbildungs-Schwerpunkt soll in den Ferien liegen.