24.10.2010

Freiheit und Neutralität – der laizistische Staat

Der Beginn des 21. Jahrhunderts war geprägt von Konflikten religiöser Art. Der Gegensatz zwischen Orient und Okzident in kultureller, wirtschaftlicher und religiöser Hinsicht polarisiert seit der vergangenen Dekade wie seit Jahrhunderten nicht mehr und führt zu politischen und religiösen Spannungen, so dass Intoleranz, Misstrauen und sogar Furcht entstehen. Gerade die Bundesrepublik als „Migrationsland“ lebt von ihrer vielfältigen und bunten Gesellschaft. Pluralismus ist in liberaler Hinsicht das Kennzeichen einer intakten, lebendigen und vielschichtigen Gesellschaft. Die hierzu notwendigen liberalen Ideale Toleranz, Freiheit und die Gleichheit aller Religionen sowie anderer weltanschaulicher Gemeinschaften sind auch Grundpfeiler der Demokratie selbst. Die Jungen Liberalen streben deshalb nach einem Staat, der die Freiheit und Gleichheit aller Religionen gewährleistet und eine vielfältig-bunte, pluralistisch-tolerante, lebendige Gesellschaft fördert. Dies kann nur ein säkular aufgebauter Staat mit einer strikten Trennung zwischen Staat und Religion schaffen.


Echte Gleichstellung durch mehr Freiheiten

Unsere Verfassung, das Grundgesetz, gewährleistet die freie Ausübung jeglichen Glaubens ohne Einschränkung. Die Realität in Deutschland sieht jedoch anders aus. Anstelle von Gleichberechtigung zwischen den Religionen prägen die christlichen Kirchen die politische Ebene mehr als die gesellschaftliche. Die Jungen Liberalen lehnen diese Vermischung von Staat und Kirche ab. Stattdessen wird ein säkularer Staat gefordert, der die Bevormundung der Glaubensgemeinschaften auf gesellschaftlicher Ebene beendet und ihnen mehr Freiheiten gewährt, im Gegenzug aber den Einfluss von Religionen auf den Staat unterbindet. Oberste Aufgabe ist es in diesem Zusammenhang die Religionen durch Objektivität und Neutralität stets zu schützen und den Gläubigen und Glaubensgemeinschaften das Recht auf freie Ausübung ihres Glaubens zu gewährleisten, solange diese keinen gefährdenden oder verfassungsfeindlichen Charakter aufweisen.

Deshalb ist jegliche Vermischung von Staat und Religion abzulehnen und Gottes- oder Glaubensbezüge aus Verfassungen zu entfernen. Zentrale Forderung ist weiterhin die individuelle Einziehung der „Kirchensteuer“ bzw. anderer Mitgliedsbeiträge und Gebühren durch die Religionsgemeinschaften selbst. Somit organisieren und verwalten sich diese Gemeinschaften sich autonom staatlicher Einflussgebiete und sind frei in ihren Entscheidungen. Die finanzielle Förderung der christlichen Kirchen ist als weitere Ungleichbehandlung abzuschaffen.


Unabhängige öffentliche Hand – vielfältiges gesellschaftliches Leben

Die öffentlichen Einrichtungen sind als Repräsentationen des unabhängigen Staates frei von religiösen Einflüssen zu gestalten. Der Glaube als einzigartiger Bestandteil eines individuellen Lebens soll sich stattdessen auf das gesellschaftliche Zusammenleben konzentrieren. Während der Staat seinen Säkularismus durch diese strikte Trennung zu wahren hat, so stärken die neuen Freiheiten auch di Verantwortung, welche die Glaubensgemeinschaften für eine bunte, vielfältige und lebendige Gesellschaft übernehmen.

Folglich ist es Pflicht des Staates den einseitigen Religionsunterricht an Schulen abzuschaffen und durch diw allgemeinen Pflichtfächer LER-Unterricht oder Ethikunterricht zu ersetzen. Diese Fächwe übernehmen die Kernkompetenzen des Religionsunterrichtes und haben die Aufgabe alle Schüler unabhängig von ihrem Glauben im Hinblick moralischer und charakterliche Festigung zu bilden. Das Fach „Religion“ können die Schulen individuell als Zusatzleistung für jegliche Konfession anbieten. In diesem Sinn ist es angebracht den Ausbau alternativer Bildungseinrichtungen und Privatschulen zu fördern, um die Bildung individueller und mit mehr Wahlmöglichkeiten zu gestalten. Von staatlicher Seite dürfen in öffentlichen Gebäuden keine religiösen Symbole angebracht werden.

Auf gesellschaftlicher Ebene erhalten die Glaubensgemeinschaften im Gegenzug jedoch weitreichende Freiheiten, um ihren Glauben frei und ungehindert auszuleben, zu vertreten und zu verbreiten. Staatliches Eingreifen in dieser Ebene ist nicht vorgesehen. Auch atheistischen Gemeinschaften ist als Teil dieser Freiheit dieses Recht zuzusprechen.


Rechtsstaat garantiert Freiheit und Menschenrechte

Die Religionsfreiheit in der Definition der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte steht bei allen Forderungen der Jungen Liberalen im Mittelpunkt ihrer Überlegungen. Sie ist zentrales Element des laizistischen Staates und unveräußerlich. Der demokratische Rechtstaat garantiert verfassungsrechtlich, dass diese Freiheit niemals veräußert werden kann. Im Sinne eines liberalen, freiheitlichen und demokratischen Staates steht deshalb der Rechtsstaat einzig und allein dem Zweck ihres Schutzes und ihrer Gewährleistung dienend über der Religionsfreiheit. Im Falle von Zuwiderhandeln im Falle von religiösen Konflikten hat er zunächst den Dialog der Parteien zu fördern und anschließend durch Konsequenzen das Recht auf freie Ausübung der Religion wiederherzustellen.

Die Jungen Liberalen fordern die Parlamente der EU, der Bundesrepublik und der Länder in Bezug auf diesen Antrag, die notwendigen Änderungen durchzuführen und die Verfassungen an die Inhalte dieses Antrages anzupassen.

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