06.02.2022

Für eine liberale und evidenzbasierte Prostitutionspolitik

Die Berufsfreiheit ist integraler Teil einer liberalen Gesellschaft. Dies gilt auch für das Ausüben von Prostitution. Daher setzen sich die Jungen Liberalen Baden-Württemberg gegen ein Sexkaufverbot und für den Erhalt der Berufsfreiheit von Prostituierten in Deutschland ein.

Im politischen Diskurs über Prostitution sehen wir uns aktuell mit einem Differenzierungsproblem konfrontiert. Prostitution wird mit Zwangsprostitution und Menschenhandel gleichgesetzt und zudem erfahren sexuelle Dienstleister:innen eine enorme Entmündigung und Stigmatisierung, wie beispielsweise durch leichtfertige Zuschreibungen psychischer Instabilität.

Daher fordern wir als Junge Liberale Baden-Württemberg zuvörderst einen differenzierten Umgang mit verschiedenartigen Phänomenen innerhalb dieser Berufsbranche. Hierzu wollen wir zwischen den folgenden Themenfeldern unterscheiden:

  1. Freiwillige Prostitution
  2. Armutsprostitution
  3. Menschenhandel mit dem Zweck der sexuellen Ausbeutung

Im Allgemeinen ist die Prostitution als sozio-ökonomisches Phänomen schlecht untersucht. Beispielsweise reichen die Schätzungen über die Anzahl der Prostituierten in Deutschland von 170.000 bis 400.000. Ein solches Forschungsdefizit erschwert eine evidenzbasierte Prostitutionspolitik nicht nur, sondern steht dieser diametral gegenüber und begünstigt politische Willkür. Dies verhindert nicht zuletzt lösungsorientierte Maßnahmen, die der gesellschaftlichen Praxis zu Gute kämen.

Daher fordern wir, unabhängig von gezielten Maßnahmen für die oben genannten Schwerpunktbereiche:

  • die Ausschreibung eines interdisziplinären (vorrangig qualitativ arbeitenden) Forschungsprojekts zur Prostitution in Deutschland, welches sich an dem bewährten Modell des Sonderforschungsbereichs der DFG orientiert.

1. Freiwillige Prostitution

Bis eine fundierte Forschungslage existiert, sind die zahlreichen Restriktionen im aktuellen Prostitutionsschutzgesetz als gewagte Gratwanderung bis hin zur politischen Willkür kritisch zu beurteilen. Ein zentraler Aspekt dieses Gesetzes ist die Schaffung eines enormen bürokratischen Apparats zur Kontrolle von Sexarbeiter:innen und anderen erotischen Dienstleister:innen. Dazu gehört unter anderem die sogenannte Melde- und Beratungspflicht. Aufgrund der bedrückenden Stigmatisierung, welche noch immer mit der Prostitution einhergeht, ist die anonyme Ausübung dieses Gewerbes eine unverzichtbare Grundvoraussetzung für viele Prostituierte. Daher treibt die aktuelle Praxis mit  zentralen Melderegistern Prostituierte aus sicheren Etablissements wie legalen Bordellen in die unsichere Illegalität. Ähnlich verhält es sich mit der regelmäßigen Beratungspflicht, für welche in manchen Bundesländern sogar eine verpflichtende Gebühr erhoben wird.

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern daher:

  • die Abschaffung der Meldepflicht, der Beratungspflicht und allen Implikationen einer ausbleibenden Anmeldung als Prostituierte.
  • eine verstärkte Finanzierung lokaler Beratungsangebote und in diesem Rahmen auch ein freiwilliges Meldegebot, welches durch die beratenden Institutionen beworben werden soll.
  • den Erhalt einer Pluralität von Unternehmensmodellen, da die Anpassung der Rahmenbedingungen und die damit verbundenen Anforderungen der beruflichen Ausübung im Feld erotischer und sexueller Dienstleistungen an die individuellen Lebensgegebenheiten möglich sein muss.

Unser Ziel ist es, berufliche Gleichstellung der Prostitution zu gewährleisten. Damit muss eine Form von Flexibilität der Rahmenbedingungen einhergehen, in der man auf die spezifischen Gegebenheiten einer Branche eingehen kann.

2. Armutsprostitution

Auch Armutsprostitution wird oft als Totschlagargument für ein generelles Sexkaufverbot angeführt. Soziale Realität ist jedoch, dass die Entscheidung für einen bestimmten Beruf aus Armutsgründen immer noch eine Entscheidungsoption darstellt und daher auch politisch zu akzeptieren und mindestens zu billigen ist. Ungeachtet dessen muss auch für Sexarbeiter:innen, die sich aus Armut für den Beruf entschieden haben eine Infrastruktur geschaffen werden, die mittel- und langfristige Umstiegsmöglichkeiten offeriert und gemeinsam mit den Betroffenen erarbeitet. Daher ist auch für diese Personengruppe  die Schaffung adäquater Beratungsangebote essentiell. Der hier stattfindende Austausch kann neue Perspektiven generieren, den Gang zu Behörden unterstützen bzw. erleichtern und auf die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen eingehen. Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern daher:

  • ein spezifisches Beratungsangebot, das auf die Situation von sogenannten “Armutsprostituierten” ausgerichtet ist.
  • die Schaffung von Umstiegshilfen, die Bildungsoptionen vermittelt und administrative Unterstützung für diese Personen anbietet.

Gemäß § 18 Abs. 2 Ziff. 7 ProstSchG (BGBl. I S. 2372) gilt für Prostituierte in Deutschland ein Übernachtungsverbot, welches dazu führt, dass die Prostituierten, welche legal arbeiten wollen, ihren eigenen Wohnraum und eine zusätzliche Arbeitsstätte finanzieren müssen. Das ist für viele nicht finanzierbar, insbesondere für sogenannte “Armutsprostituierte”, weshalb sie aufgrund dieses künstlich geschaffenen wirtschaftlichen Zwangs beginnen illegal und daher in unsicheren Milieus zu unfairen Bedingungen zu arbeiten. Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern daher:

  •  die Abschaffung des Übernachtungsverbots für Sexarbeiter:innen.

3. Menschenhandel mit dem Zweck der sexuellen Ausbeutung

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern ein strenges und konsequentes Vorgehen gegen Menschenhandel auf Landes- und Bundesebene. Wir fordern daher:

  • die Schaffung verstärkter Kapazitäten in der Exekutive zur zielgerichteten Verfolgung von Menschenhandel.
  • die Förderung von Programmen zur Prävention von Menschenhandel mit dem Zweck der sexuellen Ausbeutung. Spezielle Beratungsangebote und Sensibilisierungsprogramme können auch hier ein wichtiges Instrumentarium darstellen.

Die Gültigkeit dieses Beschlusses ist auf zehn Jahre beschränkt.

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