01.04.2001

Gentechnik: medizinische, politische, rechtliche und ethische Herausforderung für Liberale


Gentechnik – eine Schlüsseltechnologie, die es zum Wohle des Menschen zu nutzen gilt

Die Gentechnik ist eine Schlüsseltechnologie, die große Chancen und Innovationspotentiale birgt. Zu den Chancen zählen ein wirksamer Kampf gegen den Welthunger, Umwelt- und Ressourcenschutz, neue Medikamente, Impfstoffe und diagnostische Verfahren. Als Wachstumsbranche schafft die Biotechnologie neue zukunftssichere Arbeitsplätze, vor allem in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Die Forschung im Bereich der Gentechnik macht ebenso wie die Anwendung der entwickelten Verfahren große und schnelle Fortschritte. Die Jungen Liberalen treten mit großem Nachdruck dafür ein, dass die Chancen, welche dieser Fortschritt mit sich bringt, genutzt werden. Ein offener Umgang der Gesellschaft mit der Gentechnik und ihren Möglichkeiten ist unerlässlich.

Das Wohl des Menschen ist für die Jungen Liberalen Richtschnur für den Umgang mit der Gentechnik. Der Schutz des Menschen und seiner Umwelt hat oberste Priorität. Neben den Chancen der Gentechnik gibt es auch Risiken, die nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Es ist Aufgabe der Politik, die öffentliche Debatte über die Chancen und Risiken zu führen und eine ethische Grenze für die Erforschung und Anwendung der Gentechnik zu ermitteln. Da die Entwicklung in diesem Bereich einen dynamischen Prozess durchläuft, wird die Debatte immer wieder neu geführt und die ethische Grenze immer wieder neu bestimmt werden müssen. Eine differenzierte Bewertung der einzelnen Anwendungsmöglichkeiten ist Voraussetzung für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Gentechnik.

Auch bei der ethischen Bewertung der sich durch die Gentechnik eröffnenden Möglichkeiten gilt es, verantwortungsbewusst und mit Augenmaß von Fall zu Fall eine Abwägung zu treffen. Die ethischen Aspekte dürfen in der Gentechnik-Debatte nicht vernachlässigt werden, denn nur so wird ein Bezugsrahmen geschaffen, der eine Bewertung und Standortbestimmung zulässt. Da wir die Gentechnik zum Wohle des Menschen nutzen wollen, müssen wir ständig neu abwägen und bewerten, worin das Wohl des Menschen überhaupt besteht. Wir Jungen Liberalen setzen uns dafür ein, dass nicht nur Einzelbereiche der Genome betrachtet werden, sondern versucht wird, das komplexe und vieldimensionale Puzzle das Lebens zusammensetzen.


Grüne Gentechnik

Die Einstellung der Bevölkerung in Deutschland gegenüber der Gentechnik im Bereich der Nahrungsmittelproduktion ist zwiespältig. Viele sehen in gentechnisch veränderten Lebensmitteln den Schlüssel zur Welternährung und qualitative verbesserter Nahrung, sowie einen boomenden Industriezweig im 21. Jahrhundert, der ähnlich wie das Internetzeitalter Tausende von Arbeitsplätzen bringt und mehr Wohlstand sowohl für Industrieländer als auch für die Länder der 3. Welt.

Die anderen sehen in ihr ein potentielles Risiko für die Menschheit und Natur. Der Mensch greift irreversibel in den sensiblen Kreislauf der Natur ein eventuelle Langzeitfolgen könne in der heutigen Zeit nicht abgeschätzt werden.

Die Verbraucher in der Bundesrepublik Deutschland haben gegenüber gentechnisch veränderten Lebensmitteln ein sehr skeptisches und ablehnendes Verhältnis. Die Jungen Liberalen sehen eine Aufgabe von Politik und Industrie darin, den Bürger über die gentechnisch veränderten Lebensmitteln genauer aufzuklären und den Bürgern die freie Wahl zu lassen, ob er Produkte verzehrt, die bewusst mit der Gentechnik in Berührung kamen oder nicht. Wir plädieren für eine sachliche öffentliche Debatte über Chancen und Risiken der Grünen Gentechnik; die mutwillige Zerstörung von Versuchsfeldern lehnen wir strikt ab, da hierbei Privateigentum beschädigt und die Forschung behindert wird.

Kennzeichnung

Die Jungen Liberalen fordern eine bessere Kennzeichnungspflicht für Lebensmittelprodukte, die bei der Herstellung mit der Gentechnik in Berührung gekommen sind. 60 – 70 % aller Lebensmittel, die heute auf dem deutschem Markt angeboten werden, kamen bei Anbau oder Produktion mit gentechnisch veränderten Zusatzstoffen in Berührung oder sind selbst gentechnisch verändert. Ein Kennzeichnung erfolgt nur im positivem Sinne: Der Erzeuger hat die Möglichkeit, sein Produkt als „gentechnikfrei“ zu kennzeichnen, sobald er bewusst auf Gentechnik verzichtet hat.

Somit erlaubt die heutige Situation dem Konsumenten keinerlei Einblick, inwieweit das von ihm gekaufte Produkt mit der Gentechnik in Berührung kam. Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern daher ein Änderung des Kennzeichnungsverfahrens in drei Stufen:

Stufe : Das Produkt soll mit einer Art Zertifikat als „gentechnikfrei“ gekennzeichnet werden. Dies beinhaltet, dass der Erzeuger bewusst auf jegliche Einwirkung gentechnisch veränderter Zusatzstoffe verzichtet hat. Ein absolute Garantie ist aufgrund der Vermischung von Saatgut oder des Pollenflugs etc nie gegeben.
Stufe: Das Produkt wurde im Laufe seiner Herstellung mit gentechnisch veränderten Zusatzmitteln behandelt, wie z.B. Tierfutter oder Vitamine und Enzyme beim Hopfenanbau. Die zugeführten gentechnisch veränderten Mittel müssen in der Etikettierung des Produkts angegeben werden.
Stufe: Das Produkt selbst wurde gentechnisch verändert. Auch hier muss in der Etikettierung eine für den Verbraucher deutliche und verständlich Angabe gemacht werden.
Die Firmen und weiterverarbeitende Industriezweige werden weiterhin dazu aufgerufen, durch neue Medien wie das Internet für den Verbraucher genauer über die Inhaltsstoffe ihrer Produkte aufzuklären. Die Jungen Liberalen wollen durch diese Transparenz und Aufklärung es dem Verbraucher überlassen, ob er Produkte kauft die mit der Gentechnik in Berührung kamen.

Novel-Food-Verordnungen

Die Jungen Liberalen begrüßen ausdrücklich die von der EU erlassenen Novel-Food-Verordnungen und sehen diese nicht nur als Reglementierung für gentechnisch veränderte Produkte, sondern als Qualitätssicherung und als Schutz für die Menschen in Europa. Nur durch intensive Forschung und Versuchreihen kann jedes mögliche Risiko für Mensch und Natur ausgeschlossen werden. Jedes „neue“ Produkt, egal ob gentechnisch verändert oder neu nach Europa importiert, muss den Vorschriften dieser Novel-Food-Verordnungen genügen. Vorgeschrieben sind eine molekularbiologische, eine toxikologische, eine allergologische, eine ernährungsphysiologische und eine ernährungsmedizinische Untersuchung sowie eine Untersuchung der Auswirkungen auf die Umwelt des neuen Produkts. Durch die ausgiebigen Studien und Versuchsphasen sollen Risiken, wie z.B. allergisch-toxische Reaktionen und eventuelle Langzeitfolgen für die Menschen ausgeschlossen werden. Sind die Vorschriften der Novel-Food-Verordnungen erfüllt, kann das neue Produkt genehmigt werden. Die Genehmigung soll nach Meinung der Jungen Liberalen dann auch umgehend erfolgen; ideologisch motivierte Marktzugangsverbote darf es nicht geben.

Forschung ausbauen

Die Forschung in Bereich der Gentechnik steckt noch am Anfang ihrer Möglichkeiten. Gerade in dieser Phase muss auf Risikoabschätzung besonders geachtet werden. Die Jungen Liberalen fordern daher die Bundesregierung auf, das Budget für Forschung in Bereich der Gentechnik zu vergrößern, um vor allem Langzeitstudien über eventuelle Veränderungen im Ökosystem oder im menschlichen Organismus zu ermöglichen.

Chancen der Grünen Gentechnik

Die Gentechnik bietet für die Landwirtschaft eine einmalige Chance. Durch die Einsparung an Herbizideinsatz und Arbeitsaufwand ist eine leichte Ertragsteigerung bei gleichzeitiger Reduzierung der Kosten möglich. Den großen Vorteil aber bringt die Gentechnik im Bereich der Qualitätsteigerung und der Eliminierung allergener Proteine in der Pflanze.

Um die Vorteile der Gentechnik nicht nur den Industrieländern möglich zu machen, fordern die Jungen Liberalen Forschungsergebnisse, wie z.B. Ende 2000 erst geschehen, die Aufschlüsselung des Genoms der Reispflanze zu veröffentlichen. Durch die Zugänglichkeit des Wissens wird es auch armen Ländern möglich sein, von dieser neuen Technologie zu profitieren und Pflanzensorten zu entwickeln, die für ihre Klimaregionen für den Anbau geeignet sind. Die Biotechnologie darf nicht dazu führen, die Kluft zwischen Industrie- und Entwicklungsländern zu vergrößern, sondern die mit ihr verbundenen Chancen zur Bekämpfung des Welthungers müssen genutzt werden.

Die Entwicklungen in der Gentechnik stecken noch in den Kinderschuhen. Erst in den letzten Jahren verzeichnete die Wissenschaft eine sprunghaften Anstieg der Forschungsergebnisse und neuen Möglichkeiten. Aus diesem Grund darf man wichtige Qualitätsuntersuchungen und Risikoabschätzungen nicht unterlaufen. Die Chancen der Gentechnik werden im Laufe der Zeit gegenüber den Zweifeln überwiegen. Die Politik ist jedoch dazu verpflichtet dem Bürger ein größtmögliches Maß an Sicherheit zu gewährleisten und ihm die Freiheit geben zu wählen, ob er den Verzehr von gentechnisch veränderter Nahrung wünscht. Ein zu risikoverneinender Umgang wäre unverantwortlich, denn gerade in diesem Zweig der Wissenschaft ist es unmöglich, eine einmal in den Kreislauf der Natur gebrachte Veränderung wieder zurückzunehmen. Schließlich wäre angesichts des massiven Akzeptanzproblems der Grünen Gentechnik eine Lockerung der Sicherheitsvorschriften ein falsches und kontraproduktives Signal.


Graue Gentechnik

In der industriellen Produktion eröffnet die Gentechnik neue Wege, umweltbelastende klassische Produktionsverfahren durch nachhaltige Produktionsverfahren abzulösen. Enzymatische Katalysereaktionen können unter sanften Bedingungen und mit hoher Spezifität ablaufen, so dass Ressourcen gespart, Emissionen reduziert und die Abfälle biologisch abbaubar gehalten werden. So können beispielsweise waschaktive Stoffe (Tenside) mit bestimmten Enzymen kombiniert werden, wodurch weniger umweltbelastende Tenside und weniger Wasser benötigt werden. Dieses Verfahren wird bereits mit konventionell hergestellten Enzymen durchgeführt und ist durch gentechnisch hergestellte Enzyme noch erheblich verbessert worden. Die Enzymtechnologie und die dazu gehörige Forschung gewinnen insgesamt stark an Bedeutung. Bei der Umsetzung dieser Technologien müssen jedoch noch einige Anstrengungen unternommen werden, denn aus Kostengründen oder aus Unkenntnis werden die konventionellen Produktionsweisen nur langsam durch die neuen biotechnologischen Verfahren ersetzt. Hier gilt es, die jeweiligen Chancen eines neuen biotechnologischen Produkts für den Umwelt- und Ressourcenschutz zu erkennen und ihm durch gezielte Förderung bzw. Aufklärungskampagnen zum Durchbruch zu verhelfen.


Weitere Anwendungsmöglichkeiten

Die Gentechnik wird in Zukunft auch für weitere Branchen Anwendung finden, z.B. in der Material- und Energieforschung oder auch in der Informationstechnik. Prinzipien der Natur können in die Technik übertragen werden, und umgekehrt können technische Methoden an natürliche Bedingungen angepasst werden. Auch diese technischen Entwicklungen sind aufmerksam zu begleiten und ihre Potenziale nutzbar zu machen.


Rote Gentechnik

Gentechnik in der Medizin

Der durch die Gentechnik bedingte wissenschaftliche Erkenntniszuwachs eröffnet eine Fülle neuer Möglichkeiten in der Medizin. Die meisten Fortschritte werden derzeit in der Erforschung und Erprobung neuer Diagnoseverfahren gemacht. Diese Verfahren eröffnen neue Einblicke in die Ursachen und die Entstehungszusammenhänge von Krankheiten. Auch neue Therapieformen können auf diese Weise entwickelt werden, jedoch nicht so schnell wie die entsprechenden Diagnoseverfahren. Probleme, die sich daraus ergeben, müssen in Kauf genommen werden. Es ist aber davon auszugehen, dass durch gezielte Forschung und Anwendung gentechnischer Verfahren eines Tages schwere Krankheiten wie Alzheimer, Parkinson oder auch diverse Krebsleiden gelindert oder ganz geheilt werden können.

Mit Hilfe gentechnischer Verfahren hergestellte Arzneimittel werden in Zukunft einen steigenden Anteil des Arzneimittelmarktes einnehmen. Bereits 1998 waren in Deutschland 43 gentechnisch hergestellte Medikamente zugelassen. 12 % aller Medikamente, die in Europa zur Zulassung anstehen, wurden in gentechnischen Verfahren produziert. Viele Arzneimittel oder Impfstoffe besitzen Vorteile gegenüber den in herkömmlichen Verfahren hergestellten Produkten, z.B. eine bessere Verträglichkeit. So erklärt sich auch die große Akzeptanz der sog. Roten Gentechnik in der Bevölkerung. Die Jungen Liberalen begrüßen nachdrücklich die öffentliche finanzielle Förderung der Forschung und Entwicklung in diesem Bereich.

Präimplantationsdiagnostik (PID)

Die Präimplantationsdiagnostik ermöglicht die Feststellung von genetisch bedingten Erkrankungen, z.B. Chorea Huntington, bei im Reagenzglas gezeugten Embryonen. Das Verfahren stellt eine Kombination aus den Methoden der künstlichen Befruchtung und der genetischen Diagnose dar. Der Frau werden hierzu nach einer hormonellen Stimulationstherapie Eizellen entnommen. Diese werden im Reagenzglas mit den Spermien des Vaters verschmolzen. Nach erfolgter Befruchtung der Eizellen werden diese auf das genetische Merkmal einer vermuteten schweren Erbkrankheit untersucht und ein gesunder Embryo in die Gebärmutter der Frau eingepflanzt.

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg sprechen sich für die Möglichkeit zur Präimplantationsdiagnostik für Frauen aus, die ein überdurchschnittlich hohes Risiko zur Weitergabe eines bestimmten gravierenden Erbleidens an ihr Kind haben.

Die Präimplantationsdiagnostik gibt Frauen, die entweder selbst oder in ihrer näheren Umgebung mit einer bestimmten genetisch bedingten Krankheit konfrontiert sind, die Möglichkeit, selbst zu entscheiden ob sie einen entsprechenden Eingriff durchführen lassen wollen oder nicht. Dies erscheint vor allem für Fälle sinnvoll, in denen die Frau bisher eine Schwangerschaft einging und ihr Kind dann im Laufe dieser Schwangerschaft auf den Gendefekt untersuchen ließ (pränatale Diagnostik). Die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch in diesem Stadium erscheint für die Frau belastender als die vorherige Selektion im Reagenzglas, auch wenn beides die Aufgabe von Leben beinhaltet. Da keiner Frau eine solch weitreichende Entscheidung ohne Beratung durch Fachleute zugemutet werden kann, fordern die Jungen Liberalen eine dem Eingriff vorausgehende Beratung. In dieser Beratung soll das überdurchschnittlich hohe Risiko für das entsprechende Erbleiden abgeklärt und bescheinigt werden. Die Frau soll über das medizinische Risiko und die ethische Dimension ihres Handelns aufgeklärt werden, eventuelle Alternativen sollen erörtert werden. Diese Beratung erachten wir für notwendig, weil die Präimplantationsdiagnostik hohe psychologische, medizinische und ethische Anforderungen an die Frau stellt und das etwaige Verwerfen von Embryonen die Aufgabe von Leben bedeutet.

Die Jungen Liberalen sprechen sich gegen eine Einführung der Präimplantationsdiagnostik in anderen Zusammenhängen aus. Der Ausschluss von Krankheiten, für die kein überdurchschnittlich hohes Risiko beim gewünschten Kind besteht oder die als weniger gravierend angesehen werden, soll auf diese Art nicht möglich werden. Auch eine Selektion des Embryos nach bestimmten gewünschten Eigenschaften der Eltern wie Haarfarbe, Größe und andere äußere Merkmale darf durch die PID nicht stattfinden. Die Jungen Liberalen fordern den Gesetzgeber auf, verbindlich diejenigen schwerwiegenden genetischen Erkrankungen zu bestimmen, für die die Präimplantationsdiagnostik eingewandt werden darf. Hierfür lässt er sich fortlaufend von einer Expertenkommission beraten

Für die Jungen Liberalen ist klar, dass die PID wirklich nur in denjenigen Fällen angewandt werden darf, in denen mit größter Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass die Belastung der Mutter und Familie durch die schwerwiegende Erkrankung des sich entwickelten Kindes im Einzelfall unter Aufzeigen eventueller Alternativen nicht zumutbar ist. Die Jungen Liberalen sprechen sich in diesem Zusammenhang gegen Bestrebungen aus, Embryonen nach dem oben beschriebenen Verfahren per Gentest auf mehrere Krankheiten zu screenen oder gar ihr Risiko, an den großen Volkskrankheiten zu erkranken, zu ermitteln. Eine eugenische Indikation ist nicht mit unserem Verständnis von Menschenwürde zu vereinbaren. Wir lehnen Definitionen von Leben wie die von Kulturstaatsminister Nida-Rümelin ab. Embryonen die Menschenwürde abzusprechen, weil sie sich „nicht selbst achten können“, ist ein sehr bedenkliches Rechtfertigungskonstrukt. Menschenwürde ist unteilbar, und auch ein Embryo ist Träger der Menschenwürde. Bei einem Schwangerschaftsabbruch muss das Recht des Kindes gegen das der Mutter abgewogen werden, die Verantwortung gegenüber der Menschenwürde des ungeborenen Lebens bleibt bestehen. Aus dieser Verantwortung kann man sich nach unserer Auffassung nicht durch seltsame Rechtfertigungskonstrukte stehlen.

Die Jungen Liberalen wollen das Embryonenschutzgesetz um die obengenannten Regelungen als Sonderfallregelungen erweitern. Alle übrigen Regelungen dieses Gesetzes werden von den Jungen Liberalen voll unterstützt und müssen erhalten bleiben. Auch das Klonen von Menschen lehnen die Jungen Liberalen strikt ab.

Forschung an embryonalen Stammzellen

Auch bei der Forschung an embryonalen Stammzellen muss eine Abwägungsentscheidung getroffen werden. Einerseits sind Embryonen Träger der Menschenwürde, andererseits kann die medizinische Forschung das Leben vieler Menschen retten. Die Jungen Liberalen sprechen sich dafür aus, das Verbot der Forschung an embryonalen Stammzellen nur dann zur Diskussion zu stellen, wenn eindeutig geklärt ist, dass vergleichbare Ergebnisse nicht auch aus Erwachsenen-Stammzellen gewonnen werden können. Die diesbezüglichen strengen Regelungen des Embryonenschutzgesetzes haben dazu geführt, dass Deutschland führend im Bereich der Forschung an Erwachsenen-Stammzellen ist. Gegen die Entnahme von Stammzellen aus Nabelschnurblut bei der Geburt für eine spätere Eigenspende ist nichts einzuwenden; hierzu müssten die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Die Jungen Liberalen fordern eine europaweite Regelung, die klarstellt, dass der Import von embryonalen Stammzellen durch die nationalen Gesetzgeber eigenständig geregelt werden kann. Für Deutschland fordern die Jungen Liberalen ein Gesetz dass die Einfuhr von embryonalen Stammzellen verbietet.


Patente – für mehr Rechtssicherheit

Um Rechtssicherheit für die betroffenen Forschungsinstitutionen und Unternehmen zu gewährleisten, und um Europa im Wettbewerb mit den USA und Japan zu stärken, ist die EU-Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen schnell in nationales Recht umzusetzen. Diese Richtlinie sieht die Patentierung der Erfindung von Verfahren vor, nicht aber bloße Entdeckungen von Genen. Ein menschliches Gen kann demnach nur patentiert werden, wenn seine konkrete Anwendung z.B. für die Erzeugung eines Medikaments beschrieben wird. Das sog. „Landwirteprivileg“ erlaubt es Landwirten, Saatgut aus eigener Produktion von gentechnisch veränderten Pflanzen zu verwenden, ohne Lizenzgebühren zu bezahlen. Dabei darf das Saatgut jedoch nicht weitergegeben oder verkauft werden. Verfahren wie das Klonen von Menschen, Keimbahnveränderungen und die Verwendung von Embryonen zu industriellen und kommerziellen Zwecken sind von der Patentierung ausgeschlossen. Dass gentechnische Verfahren zum Zwecke der Embryonenforschung patentiert werden dürfen, lehnen die Jungen Liberalen ab, ebenso Patente auf sog. Chimären (Mischwesen). Es muss deshalb gesichert sein, dass die Bestimmungen des deutschen Embryonenschutzgesetzes in diesem Bereich ihre Gültigkeit behalten. Ferner ist zu gewährleisten, dass die Entdeckungen der Genforschung ein öffentliches Gut bleiben.


Herausforderung für den Rechtsstaat: Genetischer Fingerabdruck (§ 81 StPO)

Zur Erstellung eines genetischen Fingerabdrucks wird aus Körperzellen (z.B. im Speichel) eines Straftäters oder eines Beschuldigten dessen DNA-Identifizierungsmuster gewonnen. Dieses wird in einer Datenbank gespeichert. Sollte die entsprechende Person nun bei der Tat Spuren hinterlassen haben, aus denen Körperzellen isoliert werden können, oder dies bei einer erneuten Straftat tun, so kann der Täter anhand dieser Spuren überführt werden.

Die Herstellung eines solchen DNA-Identifizierungsmusters ist nur gestattet wenn die Straftat die dem Beschuldigten vorgeworfen wird, von erheblicher Bedeutung ist (vorsätzliche Tötungsdelikte, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, schwere bzw. gefährliche Körperverletzung). Außerdem ist die Erstellung eines solchen Profils erlaubt, wenn Grund zur Annahme besteht, dass ein bereits gefasster Straftäter erneut eine der obengenannten Straftaten begeht.

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg sehen in der Technologie des genetischen Fingerabdrucks ein wirksames Mittel zur Verbrechensbekämpfung und Vorbeugung begrüßen deren Einsatz. Angesichts der in den verschiedenen Bundesländern sehr unterschiedlich häufigen Erstellung von genetischen Fingerabdrücken rufen sie diese jedoch zur einheitlicheren Anwendung des Gesetzes auf.

Die Jungen Liberalen wenden sich gegen die Herstellung und Speicherung eines genetischen Profils ohne vorherige Prüfung des Einzelfalles. Zudem sollen Häftlinge, die keine der obengenannten Straftaten begangen haben oder bei denen keine Wiederholungsgefahr besteht, nicht zur Abgabe von Material zur Asservierung ihres genetischen Profils aufgefordert werden dürfen. Dies darf auch nicht auf „freiwilliger Basis“ geschehen, da anzunehmen ist dass in Anbetracht der äußeren Umstände hier keine freie Willensentscheidung zustande kommt.

Um den Datenschutz in diesem Bereich Rechnung zu tragen, ist es dringend erforderlich, Personaldaten und genetisches Profil in zwei streng getrennten Behörde zu verwalten. Die Verbindung zwischen den Behörden bzw. den Daten wäre z.B. durch eine Zufallszahl denkbar, die nur auf Anordnung der Staatsanwaltschaft von einer Behörde zur anderen übermittelt wird und anhand des genetischen Profils den Rückschluss auf die Personaldaten zulässt. Die Herausgabe eines genetischen Profils anhand der Personaldaten darf es nicht geben. Um der persönlichen Entwicklung von Straftätern gerecht zu werden, sollen diese nach Ende ihrer Haftstrafe und geglückter Resozialisierung die Streichung aus dem Register beantragen können. Personen, die sich als unschuldig erwiesen haben und deren Daten und genetisches Profil asserviert wurden (z.B. im Rahmen von grossflächigen Fahndungen) werden selbstverständlich aus beiden Dateien gestrichen.

DNA-Massentests bedürfen einer gesetzlichen Regelung: Hierbei sind strenge Anforderungen an die Zulassung einer solchen Massnahme zu stellen. Die Ermittlungsbehörden müssen konkrete Anhaltspunkte dafür vorweisen können, dass der Täter ortsansässig ist. Die gesamte Durchführung eines solchen Tests—von der Entnahme der Probe über den Transport und die Auswertung bs hin zur späteren Vernichtung der Proben—muss von Landesdatenschutzbeauftragten überwacht werden.


Für informationelle Selbstbestimmung bei der Genkarte

Durch die Entschlüsselung des Genoms ist es möglich geworden, bei jedem Menschen eine sogenannte Genkarte anzulegen. Die Genkarte gibt schon heute Auskunft über bestimmte genetische Defekte wie z.B. genetisch bedingte Immunschwächen, ein mögliches größeres Krebsrisiko, bestimmte Alterskrankheiten wie Diabetes oder bestimmte neurologische Erkrankungen.

Die Jungen Liberalen lehnen einen in genetischer Hinsicht gläsernen Bürger ab. Jeder Mensch hat ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung und kann deshalb nicht zum Vorlegen der Genkarte gezwungen werden. Entsprechende Versuche in diese Richtung z.B. von einem Arbeitgeber oder einer Krankenkasse würden unweigerlich zu einer Ungleichbehandlung und Diskriminierung der von Erbkrankheiten betroffenen Menschen führen und sind daher strengstens zu untersagen. Die bei einem Gentest gewonnenen Daten unterliegen strengsten datenschutzrechtlichen Bestimmungen und dürfen ohne Einwilligung des Betroffenen nicht an Dritte weitergeleitet werden. Die Genkarte darf ausschließlich für ärztliche Diagnose und Therapiezwecke verwendet werden, der Besitzer muss einer Benutzung der Karte vorher zustimmen.


Öffentliche Diskussion über die Gentechnik

Längst ist die Gentechnik ein Thema geworden, das in der Öffentlichkeit und in den Medien viel Beachtung findet. Trotzdem bestehen in der Bevölkerung Informationsdefizite, diffuse Vorstellungen und Sorgen über die Auswirkungen der neuen Technologie. Deshalb fordern die Jungen Liberalen eine breit angelegte öffentliche Diskussion, die von den wichtigen betroffenen gesellschaftlichen Gruppen mit getragen wird. Eine Aufklärungskampagne muss diese Diskussion flankieren und die Informationsdefizite beheben. Die Gentechnik bedarf der Akzeptanz durch die Bevölkerung, denn nur mit den Menschen, nicht gegen sie kann sie erfolgreich angewandt werden. Gerade in gesellschaftspolitisch sehr relevanten Fragen ist eine offene gesellschaftliche Debatte unerlässlich.

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