Grundsätzlich sollen alle volljährigen Einwohner eines oder einer Stadt, Kreises, Gemeinde oder Ortschaft zu den Kommunalwahlen wahlberechtigt sein. Bisherige Einschränkungen, z.B. dass nur EU-Bürger wahlberechtigt sind sollen aufgehoben werden.
Die FDP/DVP-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg soll eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes von Baden-Württemberg auf den Weg bringen, auch wenn uns die Entscheidungen des BVerfG dazu bekannt sind und eine Änderung der Verfassung notwendig sein sollte.