Ab der Mittelstufe (8. Klasse) dürfen Lehrer in Haupt- und Realschulen sowie an Gymnasien nur noch die Fächer dauerhaft unterrichten, die sie studiert haben.
In den Grundschulen und in den 5. – 7. Klassen dürfen Lehrer Fächer, die sie nicht studiert haben, nur dann unterrichten, wenn sie einen Nachweis ihrer entsprechenden Fähigkeiten erbringen oder eine weiterbildende Maßnahme nachweisen können.