Während des Studiums bleiben die Studierenden von Gebühren befreit. Studiengebühren sollen in Baden-Württemberg künftig nachgelagert und einkommensabhängig erhoben werden. Die Universitäten können eigenständig studiengangspezifische Studiengebühren bis zu einer maximalen Höhe von 1000 € pro Semester erheben, auch der Verzicht auf Studiengebühren ist möglich.
Frühestens nach dem Einstieg in das Berufsleben beginnen Akademiker dann mit der Rückzahlung ihrer Studiengebühren, diese erfolgt einkommensabhängig. Wer nichts verdient, muss auch keine Studiengebühren zahlen, erst ab einer Einkommensuntergrenze beginnt die Rückzahlung. Auch die sofortige Bezahlung der Studiengebühren durch die Studenten ist möglich. Während des Studiums können die Universitäten unter Berücksichtigung geschätzter Ausfallquoten Kredite zur sofortigen Gewährleistung des zusätzlichen Mittelzuflusses aufnehmen. Die Geschwisterregelung zur Studiengebührenbefreiung lehnen die JuLis ab.