Die Landeskongresse der Jungen Liberalen Baden-Württemberg werden künftig verbandsöffentlich ausgeschrieben. Orts- und Kreisverbände haben die Möglichkeit, sich für die Austragung des Landeskongresses mit aussagefähigen Unterlagen zu bewerben. Der Landesvorstand soll die Ausschreibung mit allen nötigen Informationen mit ausreichendem Vorlauf bekannt machen. Er erarbeitet Richtlinien für die Austragung des Kongresses und veröffentlicht diese. Er entscheidet über den Zuschlag nach billigem Ermessen und berücksichtigt dabei Kosten und eine angemessene geographische Verteilung. Diese Regelung gilt ab dem LaKo 1/2004.