17.03.2024

Mein liebes Amt sag mir, was du willst, bevor ich da bin!

Häufig kommt es vor, dass Bürger und Bürgerinnen zum Amt gehen und dann enttäuscht
 wieder heim gehen, weil sie ein benötigtes Formular nicht bei sich führen, was vor
 dem Besuch jedoch nicht bekannt war. Ein weiteres Phänomen, was Behördengang
 erschwert, ist die Vergesslichkeit des Menschen, so kommt es ab und zu vor, dass
 Menschen die ausgefüllten Unterlagen zu Hause liegen lassen und somit einen
 Folgetermin beim Amt vereinbaren müssen.

 Unsere Meinung nach sind dies alles vermeidbare Belastungen der Bürgerschaft, welche
 durch digitale Hilfen ausgeräumt werden können. Daher fordern wir folgende
 Erleichterungen, um Behördengänge für die Bürgerschaft noch mehr zu vereinfachen:

  •  Bereitstellung aller benötigten Formulare (in Blanko Version, ohne amtliche
     Stempel o. ä.) online, auf den Webseiten des Amtes. Die Formulare sollen hier so
     sortiert sein, dass man aufgrund seines Anliegens weiß, welches Formular
     benötigt wird (z. B. bei einer Ummeldung soll direkt die
     Wohnungsgeberbestätigung aufgeführt sein)
  •  Über digitale Wege soll die Möglichkeit bestehen, dass die ausgefüllten
     Formulare schon vor dem Termin an das zuständige Amt übermittelt werden können.
     Der optimale Weg hierfür ist die BundID, jedoch sind auch andere digitale
     Übertragungswege denkbar
  •  Aufbau eines zentralen, KI-basierten Übersetzungsservice, der Formulare in allen
     gängigen Sprachen zur Verfügung stellt. Außerdem sollen durch den Service auch
     in nichtdeutscher Sprache ausgestellte Zertifikaten, Nachweise und Urkunden auf
     dem Amt übersetzt werden können.
  •  Anerkennung aller digitalen Unterschriften bei Ämtern, denn wenn es sich nur um
     eine Unterschrift handelt, so sollen die Bürgerinnen und Bürger nicht nur
     deshalb zum Amt kommen müssen
  •  Automatische Bearbeitung von Anträgen, die keine Präsenz des Bürgers oder der
     Bürgerin auf dem Amt benötigen, sofern die Formulare beim Amt digital
     eingegangen sind. Ausgenommen hiervon sind Prozesse, wie z. B. eine Ummeldung,
     bei der auch der Personalausweis angepasst werden muss.
  •  Einrichtung eines Korrekturschleifen-Prozesses, wenn Formulare fehlerhaft beim
     Amt eingegangen sind, damit die Bürgerschaft die fehlenden Informationen vor dem
     Behördengang nachreichen kann.
  •  Sofern möglich sollen alle Formulare sowohl als Online-Formular oder als Print-
     Formular zur Verfügung gestellt werden, um auch hier die
     Generationengerechtigkeit sicherzustellen, da besonders die digitale
     Unterzeichnung in der älteren Bevölkerungsschicht nur wenig Akzeptanz hat.

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 Die Gültigkeit dieses Beschlusses ist auf 10 Jahre beschränkt.

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