Häufig kommt es vor, dass Bürger und Bürgerinnen zum Amt gehen und dann enttäuscht
wieder heim gehen, weil sie ein benötigtes Formular nicht bei sich führen, was vor
dem Besuch jedoch nicht bekannt war. Ein weiteres Phänomen, was Behördengang
erschwert, ist die Vergesslichkeit des Menschen, so kommt es ab und zu vor, dass
Menschen die ausgefüllten Unterlagen zu Hause liegen lassen und somit einen
Folgetermin beim Amt vereinbaren müssen.
Unsere Meinung nach sind dies alles vermeidbare Belastungen der Bürgerschaft, welche
durch digitale Hilfen ausgeräumt werden können. Daher fordern wir folgende
Erleichterungen, um Behördengänge für die Bürgerschaft noch mehr zu vereinfachen:
- Bereitstellung aller benötigten Formulare (in Blanko Version, ohne amtliche
Stempel o. ä.) online, auf den Webseiten des Amtes. Die Formulare sollen hier so
sortiert sein, dass man aufgrund seines Anliegens weiß, welches Formular
benötigt wird (z. B. bei einer Ummeldung soll direkt die
Wohnungsgeberbestätigung aufgeführt sein) - Über digitale Wege soll die Möglichkeit bestehen, dass die ausgefüllten
Formulare schon vor dem Termin an das zuständige Amt übermittelt werden können.
Der optimale Weg hierfür ist die BundID, jedoch sind auch andere digitale
Übertragungswege denkbar - Aufbau eines zentralen, KI-basierten Übersetzungsservice, der Formulare in allen
gängigen Sprachen zur Verfügung stellt. Außerdem sollen durch den Service auch
in nichtdeutscher Sprache ausgestellte Zertifikaten, Nachweise und Urkunden auf
dem Amt übersetzt werden können. - Anerkennung aller digitalen Unterschriften bei Ämtern, denn wenn es sich nur um
eine Unterschrift handelt, so sollen die Bürgerinnen und Bürger nicht nur
deshalb zum Amt kommen müssen - Automatische Bearbeitung von Anträgen, die keine Präsenz des Bürgers oder der
Bürgerin auf dem Amt benötigen, sofern die Formulare beim Amt digital
eingegangen sind. Ausgenommen hiervon sind Prozesse, wie z. B. eine Ummeldung,
bei der auch der Personalausweis angepasst werden muss. - Einrichtung eines Korrekturschleifen-Prozesses, wenn Formulare fehlerhaft beim
Amt eingegangen sind, damit die Bürgerschaft die fehlenden Informationen vor dem
Behördengang nachreichen kann. - Sofern möglich sollen alle Formulare sowohl als Online-Formular oder als Print-
Formular zur Verfügung gestellt werden, um auch hier die
Generationengerechtigkeit sicherzustellen, da besonders die digitale
Unterzeichnung in der älteren Bevölkerungsschicht nur wenig Akzeptanz hat.
Die Gültigkeit dieses Beschlusses ist auf 10 Jahre beschränkt.