25.03.2012

Privatsphäre beim Bauvorhaben stärken

Die Jungen Liberalen fordern eine Vereinfachung im Bereich der Baugenehmigungsverfahren innerhalb eines Bebauungsplans. Dazu bedarf es einer Angleichung der Vorgehensweisen in Kernstädten und deren Ortschaften.

Dazu wird die nicht gesetzlich vorgeschriebene Handhabung der Anhörung der Ortschaftsräte beim Bauvorhaben von Ein- und Zweifamilienhäusern in den Ortschaften selbst, die den Vorschriften des Bebauungsplans entsprechen, auf eine Information beschränkt. Das Einvernehmen der Gemeinde durch die Gemeinderäte (Stadträte) bleibt bestehen.

Dies schützt die Privatsphäre der Bauherren, eine öffentliche Beratung der Baugesuche in den Ortschaften findet nicht mehr statt. Die Notwendigkeit des Einvernehmens der Gemeinde wird nichtöffentlich beraten. Zudem ermöglicht diese Vereinfachung zügige Verwaltungsvorgänge, da nicht auf die Rückmeldung der Ortschaften gewartet werden muss. Dadurch werden Kosten eingespart. Die Landesbauordnung ist entsprechend anzupassen, um ein Nichtöffentlichkeitserfordernis für die Beteiligung der kommunalen Gremien zu veranlassen.

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